Beschäftigung, Soziales und Integration

Langzeitpflege

„Langzeitpflege“ bezeichnet verschiedene Dienst- und Hilfeleistungen für Menschen, die aufgrund einer geistigen und/oder körperlichen Gebrechlichkeit und/oder Behinderung über einen längeren Zeitraum auf Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen sind und/oder ständige Pflege benötigen.

Bei diesen Verrichtungen des täglichen Lebens kann es sich um Tätigkeiten der Selbstpflege handeln, wie Baden, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, sich von einem Bett oder Stuhl erheben oder sich darauf niederlassen, Fortbewegung, Toilettengang und Kontrolle der Körperfunktionen.

Sie können aber auch mit anderen Tätigkeiten des täglichen Lebens zusammenhängen, z. B. mit der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Umgang mit Geld, dem Einkaufen von Lebensmitteln oder persönlichen Gegenständen, der Ausführung leichter oder schwerer Hausarbeit und der Benutzung eines Telefons.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist mit zunehmendem Alter höher, da vermehrt mit Funktionseinschränkungen zu rechnen ist. Etwas mehr als ein Viertel der EU-Bürger/innen ab 65 Jahren haben große Schwierigkeiten bei der Körperpflege oder bei Haushaltstätigkeiten.

In Grundsatz 18 der europäischen Säule sozialer Rechte wird bekräftigt, dass

  • jede Person das Recht auf bezahlbare und hochwertige Langzeitpflegedienste, insbesondere häusliche Pflege und wohnortnahe Dienstleistungen, hat.

Nach Grundsatz 9 der europäischen Säule sozialer Rechte haben

  • Menschen mit Betreuungs- oder Pflegepflichten das Recht auf angemessene Freistellungs- und flexible Arbeitszeitregelungen sowie Zugang zu Betreuungs- und Pflegediensten.
  • Frauen und Männer gleichermaßen Zugang zu Sonderurlaub für Betreuungs- oder Pflegepflichten und werden darin bestärkt, dies auf ausgewogene Weise zu nutzen.

Herausforderungen

  • Die Langzeitpflegesysteme in der EU sind unterschiedlich aufgebaut und ausgereift, stehen aber alle vor den gleichen Herausforderungen:
  • Mit der Alterung der europäischen Bevölkerung steigt auch die Nachfrage nach Langzeitpflege. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der EU wird voraussichtlich von 30,8 Millionen im Jahr 2019 auf 38,1 Millionen im Jahr 2050 steigen.  Andere demografische Trends, wie rückläufige Geburtenzahlen, größere Entfernungen zwischen Familienmitgliedern und die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen, untergraben die Tragfähigkeit traditioneller Langzeitpflegemodelle, die in hohem Maße auf informelle Pflegekräfte (in der Regel Familienmitglieder, meist Frauen) angewiesen sind.
  • Bereits heute bleibt der Langzeitpflegebedarf vieler Menschen ungedeckt, weil es keine Langzeitpflegedienste gibt oder das Bewusstsein dafür fehlt, der Sozialschutz für die Deckung der Pflegekosten zu gering und die Qualität der Pflege unzureichend ist. Im Jahr 2019 stand nur rund einem Viertel der Menschen mit großen Schwierigkeiten bei der Körperpflege oder Haushaltstätigkeiten häusliche Pflege zur Verfügung.
  • Es ist oft schwierig, formale Pflegekräfte zu halten und zu gewinnen, sodass das Beschäftigungspotenzial der Pflegebranche teilweise ungenutzt bleibt. Der Arbeitskräftemangel, der durch schwierige Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne bedingt ist, dürfte sich in Zukunft noch verschärfen.
  • Informelle Pflegekräfte sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, die vom unzureichenden Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen bis hin zu Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit reichen.
  • Es bestehen soziale Ungleichheiten und territoriale Unterschiede in der Langzeitpflege. Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen oder benachteiligten/ländlichen Gebieten haben häufig keinen Zugang zu hochwertigen Langzeitpflegediensten.
  • Die Pflegebranche hat eine starke geschlechtsspezifische Dimension, da die meisten pflegenden und pflegebedürftigen Personen Frauen sind. Nahezu alle formellen Pflegekräfte sind Frauen. Im Vergleich zu Männern sehen sich unverhältnismäßig viele Frauen aufgrund von Betreuungspflichten daran gehindert, einer Beschäftigung nachzugehen. Frauen sind auch häufiger pflegebedürftig, können sich diese Pflege aber weniger leisten.
  • Aufwendungen für die Langzeitpflege sind die am schnellsten steigenden Sozialausgaben in der Union. Im Zeitraum von 2019 bis 2050 wird ein Anstieg von 1,7 % auf 2,5 % des BIP erwartet, wobei es in der EU erhebliche Unterschiede gibt, während unzureichende Investitionen in diesem Bereich zu erheblichen strukturellen Schwächen geführt haben, die dringend behoben werden müssen.

Politische Lösungsansätze

Die Verantwortung für die Konzeption und Erbringung von Langzeitpflegediensten liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. 

Die Europäische Kommission hat am 7. September 2022 eine europäische Strategie für Pflege und Betreuung vorgelegt, mit der sie die Mitgliedstaaten dabei unterstützen will, hochwertige, bezahlbare und leicht zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten EU zu gewährleisten und sowohl die Situation der Betreuungs- und Pflegebedürftigen als auch die Situation derjenigen, die sich professionell oder informell um sie kümmern, zu verbessern.

Die Strategie umfasst eine Mitteilung der Kommission, in der unterstützende Maßnahmen auf europäischer Ebene dargelegt werden, sowie einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege, der durch eine analytische Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen untermauert wird.

Die Empfehlung des Rates zu erschwinglicher hochwertiger Langzeitpflege wurde am 8. Dezember 2022 vom Rat angenommen:

  • Die Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu leistbarer und qualitativ hochwertiger Langzeitpflege für alle Menschen, die sie benötigen, zu verbessern.
  • Die Empfehlung befasst sich mit der Angemessenheit des Sozialschutzes für die Langzeitpflege, der Verfügbarkeit und Qualität von Langzeitpflegediensten, den Herausforderungen, mit denen formelle und informelle Pflegekräfte konfrontiert sind, sowie mit der Steuerung und Verwaltung der Langzeitpflege.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, über einen Koordinator/eine Koordinatorin für Langzeitpflege oder einen anderen geeigneten Koordinierungsmechanismus zur Unterstützung der Umsetzung dieser Empfehlung auf nationaler Ebene zu verfügen und innerhalb von 18 Monaten nach Annahme der Empfehlung die zu ihrer Umsetzung ergriffenen oder geplanten Maßnahmen mitzuteilen.

In anderen EU-Rechtsakten oder Initiativen werden weitere Aspekte der Langzeitpflege aufgegriffen.

Mit der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird beispielsweise darauf abgezielt, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und Pflegekräfte zu verbessern, eine gerechtere Aufteilung des Elternurlaubs zwischen Männern und Frauen zu erreichen und der Unterrepräsentation von Frauen am Arbeitsmarkt zu begegnen.

Darüber hinaus unterstützt die EU politische Entwicklungen und Reformen in diesem Bereich durch Leitlinien, Analysen und Überwachung, gegenseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren sowie durch finanzielle Unterstützung. Unter diese Maßnahmen fallen:

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