Beschäftigung, Soziales und Integration

Einbeziehung der Arbeitnehmer

EU-Richtlinien und Maßnahmen

Seit den 1970er Jahren legt das EU-Recht für Arbeitnehmer und deren Vertreter Rechte und Pflichten in Bezug auf Information und Beratung fest. Eine Reihe von Richtlinien sorgt für die Information und Beratung der Arbeitnehmer auf nationaler und auf länderübergreifender Ebene:

Auf nationaler Ebene

  • Die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union verfolgt das Ziel der Stärkung des Dialogs in den Unternehmen und stellt eine Beteiligung der Arbeitnehmer bereits im Vorfeld der Entscheidungsfindung sicher, so dass sich Probleme besser vorhersehen und Krisen vermeiden lassen.
  • Die Richtlinie über Massenentlassungen sieht vor, dass ein Arbeitgeber, der Massenentlassungen plant, die Arbeitnehmervertreter konsultieren und ihnen genaue Informationen über die geplanten Entlassungen zur Verfügung stellen muss.
  • Die Richtlinie zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte für den Fall der Veräußerung eines Unternehmens vor, dass die Rechte und Pflichten, die aus einem Arbeitsvertrag oder einem Beschäftigungsverhältnis entstehen, das zum Zeitpunkt des Übergangs existiert, auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Auf länderübergreifender Ebene

  • Die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer bezieht sich auf gemeinschaftsweit operierende Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und mindestens 150 Mitarbeitern in jedem einzelnen von zwei Mitgliedstaaten.
  • Drei Richtlinien legen die Beteiligung der Arbeitnehmer (d. h. die Information, Konsultation und Beteiligung im Vorstand oder Direktorium) in Unternehmen fest, die das Statut der Europäischen Gesellschaft oder der Europäischen Genossenschaft übernehmen oder durch einen grenzüberschreitenden Firmenzusammenschluss entstanden sind.

Ausserdem unterstützt die EU die Schaftung Länderübergreifende Betriebsvereinbarung.

Über die Aktivitäten der EU auf diesem Gebiet können Sie Entsprechendes nachlesen:

Eignungstest

Im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2010 hat die Kommission eine Ex-Post-Evaluierung der Funktionsweise und Auswirkungen der folgenden Richtlinien zum Thema Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer geführt:

Mit den Eignungstests wurde eine bessere bzw. intelligentere Rechtsetzung bezweckt und eine bessere Abstimmung der EU-Rechtsvorschriften auf aktuelle und künftige Herausforderungen.

Die Ergebnisse werden in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: „Eignungstest“ des EU-Rechts im Bereich der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer festgelegt, die am 26. Juli verabschiedet wurde.

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