Beschäftigung, Soziales und Integration

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

„Sicherheit und Gesundheitsschutz“ ist einer der Bereiche, in dem die EU ihren Einfluss weitestgehend geltend gemacht hat. Sie stützt sich dabei auf einen soliden Rechtsrahmen, der darauf ausgelegt ist, Schutz gegen möglichst viele Risiken bei möglichst wenigen Vorschriften zu gewährleisten.

Gemäß Grundsatz 10 der europäischen Säule sozialer Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit sowie Recht auf ein Arbeitsumfeld, das ihren beruflichen Bedürfnissen entspricht und ihnen eine lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht. 

Rechtsgrundlage

Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gibt der EU die Befugnis, Rechtsvorschriften (Richtlinien) im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu erlassen, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen.

In der Richtlinie 89/391/EWG‚ der sogenannten Rahmenrichtlinie über den Arbeitsschutz, werden die wichtigsten Grundsätze für die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer/innen am Arbeitsplatz festgelegt. In der Richtlinie sind die Mindestvorschriften im Bereich der Gesundheit und der Sicherheit in der gesamten Europäischen Union festgelegt, wobei es den Mitgliedstaaten erlaubt ist, striktere Maßnahmen einzuführen oder beizubehalten.

Die Rahmenrichtlinie wird durch weitere Richtlinien ergänzt, die sich auf bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz konzentrieren. Gemeinsam bilden sie die Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften hinsichtlich Gesundheitsschutz und Sicherheit. Mehr zu den spezifischen Tätigkeitsbereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften:

Evaluierung der Arbeitsschutzvorschriften (2007–2012)

Alle fünf Jahre muss die Kommission die praktische Umsetzung des Rechtsrahmens der Arbeitsschutzvorschriften evaluieren. Die erst Ex-post-Evaluierung bezog sich im Rahmen des laufenden EU-REFIT-Programms auf den Zeitraum 2007 bis 2012 und befasste sich mit der Umsetzung der Rahmenrichtlinie und 23 damit verbundenen Richtlinien.

In einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wurden die wichtigsten Ergebnisse der Ex-post-Bewertung der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zusammengefasst. Daraus ergab sich, dass die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Allgemeinen wirksam und zweckmäßig sind, jedoch Herausforderungen im Hinblick auf die Leistung angegangen werden müssen.

Folgende externe Studien wurden auf der Grundlage der Bewertung der Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt:

Strategischer und politischer Rahmen

Um Arbeitnehmer/innen in der EU besser vor arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen zu schützen, hat die Europäische Kommission verschiedene strategische und politische Dokumente veröffentlicht:

Agenturen

Die Europäische Kommission arbeitet eng mit den nachstehend aufgeführten Agenturen zusammen, um Informationen zu verbreiten, Orientierungshilfen zu bieten und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu fördern:

Ausschüsse

Ausschüsse von Sachverständigen, Vertretern und Vertreterinnen von Mitgliedstaaten oder Sozialpartnern tragen zur Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der EU-Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei:

Daten und Statistik

Die folgenden Quellen liefern wichtige Daten und Statistiken zum Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz:

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