Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark

Hinweis

  • Versicherten aus Finnland, Island, Norwegen und Schweden genügen ein gültiger nationaler Personalausweis und die Angabe ihres ständigen Wohnsitzes in dem anderen nordischen Land zur Inanspruchnahme von Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens in Dänemark.
  • Drittstaatsangehörige können ihre EKVK in Dänemark nur unter folgenden Bedingungen benutzen:
    • Sie sind mitversicherte Familienmitglieder eines versicherten EU-Bürgers.
    • Sie sind in Finnland, Island, Norwegen oder Schweden ansässig.
    • Sie sind Staatenlose im Sinne des Artikels 1 der UN-Konvention über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954, oder
    • Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 der UN-Flüchtlingskonvention von 1951.

Dringlichkeitsmaßnahmen

  • Rufnummer 112 rund um die Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten
Wie erhalte ich medizinische Versorgung außerhalb der normalen Dienstzeiten?

Allgemeine Informationen über das Gesundheitswesen in Dänemark
Was tun bei einer Erkrankung während eines Aufenthalts in Dänemark?

Sie können sich auch an folgende Einrichtungen wenden:
Styrelsen for Patientsikkerhed
Dänisches Amt für Patientensicherheit
EU-Krankenversicherung
Islands Brygge 67
2300 Kopenhagen S
Tel.: (+45) 72 26 94 90
E-Mail-Adresse: stps@stps.dk
Internet: www.stps.dk


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Die Behandlung durch Ärzte, die dem staatlichen Krankenversicherungssystem angeschlossen sind, ist kostenlos.
  • Für eine Behandlung durch einen Facharzt benötigen Sie in der Regel eine Überweisung von einem praktischen Arzt.
  • Praktische Ärzte/Ärztinnen (praktiserende læge) oder Fachärzte/Fachärztinnen (behandlere) in Ihrer Nähe: Gesundheitsdienstleister (auf Dänisch).

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Zahnärztliche Versorgung ist für Kinder und junge Erwachsene bis zum Alter von 22 Jahren kostenlos. Dies gilt für alle Personen, die im Jahr 2004 oder später geboren wurden.
  • Für Erwachsene werden bestimmte Präventivbehandlungen und Füllungen teilweise erstattet, wenn sie von einem dem staatlichen Krankenversicherungssystem angeschlossenen Zahnarzt durchgeführt werden.
  • Die Kosten für Zahnprothesen, Kronen usw. werden nicht erstattet.
  • Zahnärzte/Zahnärztinnen (tandlæge) in Ihrer Nähe: Gesundheitsdienstleister (auf Dänisch).

Krankenhausbehandlung

  • In Notfällen können Sie sich an die Notaufnahme („skadestue“ oder „Akutmodtagelse/Akutklinik“) jedes öffentlichen Krankenhauses wenden.
  • Wie erhalte ich dringende Versorgung in einem Krankenhaus? Auf Englisch oder Dänisch. In einigen Regionen müssen Sie die Notaufnahme im Voraus verständigen.
  • In nicht dringenden Fällen ist eine Überweisung durch einen praktischen Arzt oder einen Facharzt erforderlich.
  • Bis zum Alter von 18 Jahren oder bei Vorlage einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte ist die Behandlung kostenlos.

Verschreibungen

  • Sie können die Verschreibung in jeder beliebigen Apotheke vorlegen. Apotheken (apotek) in Ihrer Nähe.
  • Beim erstmaligen Kauf verschriebener Medikamente in Dänemark erhalten Sie eine spezielle Karte mit einer persönlichen Kennnummer.
  • Legen Sie diese Karte bei jedem Arzneimittelkauf vor, damit die Erstattung berechnet werden kann.
  • Ob Sie eine Erstattung erhalten, hängt von Ihrem jährlichen Verbrauch an verschreibungspflichtigen Medikamenten ab. Bleibt dieser unter einer bestimmten Schwelle (2024: 1 075 DKK), so erfolgt keine Erstattung.

Krankenwagen

  • Rufen Sie die 112 an, wenn Sie einen Krankentransport benötigen.
  • Der Krankentransport ist in Notfällen kostenlos.

Flugrettung

  • Es bestehen keine besonderen Regeln für Flugrettungstransporte.

Erstattung

Falls Sie für eine Behandlung die vollen Kosten bezahlen mussten, können Sie bei der Dienststelle der öffentlichen Krankenversicherung in der jeweiligen Aufenthaltsgemeinde („kommunen“) eine Erstattung beantragen. Dort kann man Ihre Krankheitskosten erstatten oder Ihnen erklären, wie Sie eine Erstattung beantragen können.

Kontaktieren Sie Ihre Aufenthaltsgemeinde (nur auf Dänisch).

  • Legen Sie alle Rechnungen, Quittungen und Überweisungen im Original vor.
  • Legen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor.
  • Geben Sie Ihre Bankdaten einschließlich IBAN und SWIFT-Code bzw. BIC an.

Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark keine Erstattung beantragen konnten, holen Sie dies nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger nach.


Eigenbeteiligung

Krankenhausbehandlungen und Behandlungen durch einen praktischen Arzt oder einen Facharzt (gegen Vorlage einer Überweisung eines praktischen Arztes) sind kostenlos.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

Zahnärztliche Versorgung ist für Kinder und junge Erwachsene bis zum Alter von 22 Jahren kostenlos. Für Erwachsene werden bestimmte Behandlungen erstattet. Die Kosten für Zahnprothesen, Kronen usw. werden nicht erstattet.

Arzneimittel

  • Die Erstattung wird anhand Ihres tatsächlichen Jahresverbrauchs an verschriebenen Medikamenten berechnet.
  • Liegen die Kosten unterhalb einer festgelegten Grenze (2024: (1 075 DKK), so erfolgt keine Erstattung. Für Patienten unter 18 Jahren werden jedoch mindestens 60 % erstattet.
  • Ausländer/innen erhalten beim erstmaligen Kauf verschriebener Medikamente in Dänemark eine spezielle Karte mit einer persönlichen Kennnummer. Diese Karte ist bei jedem weiteren Arzneimittelkauf vorzulegen, damit die Erstattung berechnet werden kann.
  • Die Erstattungssätze für Arzneimittel, die Sie außerhalb von Dänemark gekauft haben, finden Sie auf den Webseiten der dänischen Arzneimittelbehörde (Lægemiddelstyrelsen).

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Wenn Sie bereits im Voraus wissen, dass Sie eine Krankenhausbehandlung während Ihres Aufenthalts in Dänemark benötigen, bereiten Sie dies früh genug vor!
  • Privatärztliche Behandlungen sind nur bei Überweisung durch ein öffentliches Krankenhaus gedeckt.
  • Unter Umständen lehnen öffentliche Krankenhäuser eine Behandlung aus Überlastungsgründen ab.
  • Für Fragen zu Transportkosten wenden Sie sich an das betreffende Krankenhaus.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Sie können die EKVK online über die Webseite LifeinDenmark.dk anfordern.


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Informationen für Inhaber von in Dänemark ausgestellten EKVK

  • Udbedaling Danmark stellt Ihnen eine provisorische Ersatzbescheinigung aus.

Kontaktdaten:

Udbetaling Danmark
International Health Insurance (Internationale Krankenversicherung)
Kongens Vænge 8
3400 Hillerød
Dänemark
Tel. +45 7012 8081
E-Mail-Adresse: udbetalingdanmark@atp.dk

Seite weiterempfehlen