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von John F. Ryan, amtierender Direktor in der Europäischen Kommission, öffentliche Gesundheit

von John F. Ryan, amtierender Direktor in der Europäischen Kommission, öffentliche Gesundheit

Vor zwei Jahren wurde der Beschluss 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren angenommen. Er sieht vor, dass zum November 2015 ein Bericht über seine Umsetzung für das Europäische Parlament und den Rat erstellt werden, und weitere Berichte alle drei Jahre folgen sollten.  

Im ersten dieser Berichte, der am 7. Dezember 2015 verabschiedet wurde, werden sowohl Stärken als auch Schwächen beleuchtet. Im Allgemeinen aber wird befunden, dass der Beschluss die Gesundheitssicherheit in Europa und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor übertragbaren Krankheiten und anderen biologischen, chemischen und Umweltgefahren verbessert hat.  

Der Beschluss schreibt den Mitgliedstaaten vor, regelmäßig über den Stand ihrer Vorbereitungen zu berichten, wodurch die Koordinierung innerhalb der EU hinsichtlich des Risikomanagements gestärkt wird.

Im Beschluss sind außerdem das Risikomanagement und die Eindämmung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren vorgesehen, bei denen es sich nicht um übertragbare Krankheiten handelt. Weitere Maßnahmen sind die Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen und das rechtsverbindliche Mandat für den Gesundheitssicherheitsausschuss.

Fortschritte dieser Art sind oft leider erst dann möglich, wenn wir aus unseren Fehlern gelernt haben. Die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen und Impfstoffe zum Beispiel wurde geschlossen, als während der H5N1-Vogelgrippe-Epidemie 2005/2006 die Versorgung mit Impfstoffen nicht gesichert werden konnte.   Auch das am 15. Februar 2016 gegründete „European Medical Corps“ entstand aus den Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie, insbesondere mit der Bereitstellung von Personal in den betroffenen Ländern.

Doch es gibt immer wieder neue Herausforderungen, manche offensichtlicher als andere. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Ausbruch des Zika-Virus. Antibiotikaresistenz ist hingegen schon seit Jahren auf unserem Radar und bleibt eine der größten Gefahren für das öffentliche Gesundheitswesen.  Wir befinden uns derzeit im letzten Jahr des fünfjährigen Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz. Es wurden Fortschritte erzielt – doch es bleibt noch viel zu tun.

Deshalb beteiligte sich die Kommission an der Organisation des ersten transatlantischen Workshops über Netze für klinische Versuche zur Antibiotikaresistenz am 22. Januar 2016 und begrüßt auch die Ministerkonferenz zur Antibiotikaresistenz im Rahmen der niederländischen Präsidentschaft am 9. und 10. Februar 2016.

Inzwischen analysiert die Kommission ihre künftige Strategie gegen Antibiotikaresistenz, mit der auch der globale Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation ergänzt werden soll.

Der nächste Bericht über die Umsetzung von Beschluss 1082/2013/EU wird Ende 2018 veröffentlicht.   Der Inhalt dieses Berichts, aus dem hervorgehen wird, welche Fortschritte wir bei der Bekämpfung der Antibiotikaresistenz und anderer grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren gemacht haben, wird stark davon abhängen, wie gut es nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch international gelingt, die Bereitschaft und Reaktionsfähigkeit zu verstärken.

Cross-border threats to health

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