Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 08/02/2024

Kommission begrüßt politische Einigung über den Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis

Die Europäische Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen.

Der Vorschlag für die Richtlinie wurde von der Kommission im September 2023 vorgelegt.

Der harmonisierte Europäische Behindertenausweis und der verbesserte Europäische Parkausweis werden bei Kurzaufenthalten in anderen Ländern die Anerkennung des Behindertenstatus und den gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in der gesamten EU erleichtern und die Mobilität von Menschen mit Behinderungen fördern. Wenn Sie beispielsweise in Polen unterwegs sind, spielt es künftig keine Rolle, ob Ihr Ausweis in Spanien ausgestellt wurde oder ob Sie in Polen wohnhaft sind – Sie genießen dieselben Rechte.

Die wichtigsten Elemente der Richtlinie sind:

  • EU-weite Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises als Nachweis einer Behinderung: Bei Kurzaufenthalten in anderen EU-Ländern soll Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlung in Bezug auf öffentliche und private Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen garantiert werden. Dies kann einen vorrangigen Zugang, ermäßigte Gebühren, persönliche Assistenz, Brailleschrift oder Sprachunterstützung für Verkehrsmittel, kulturelle Veranstaltungen, Museen, Freizeit- und Sportzentren sowie Vergnügungsparks umfassen. Der Ausweis ergänzt bestehende nationale Ausweise oder Bescheinigungen und trägt der Rolle der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Prüfung des Behindertenstatus Rechnung.
  • Gleiche Parkrechte für Inhaber des Europäischen Parkausweises in der gesamten EU: Der Europäische Parkausweis gewährleistet den gleichberechtigten Zugang zu ausgewiesenen reservierten Parkplätzen und anderen Parkbedingungen und Stellplätzen. Er ersetzt den EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, der durch eine Empfehlung des Rates auf freiwilliger Basis eingeführt wurde. Um künftig sicherzustellen, dass der Ausweis EU-weit anerkannt wird, wird der verbesserte Europäische Parkausweis auf einem gemeinsamen verbindlichen Muster basieren. Ferner wird er mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein, um Fälschungen und Betrug zu verhindern.
  • Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Europäischen Behindertenausweis unentgeltlich auszustellen und zu verlängern – sowohl in physischem Format (mit digitalen Merkmalen) als auch in digitalem Format.
  • Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Europäischen Parkausweis unentgeltlich oder gegen eine geringe Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten in physischem Format mit digitalen Merkmalen auszustellen und zu verlängern. Jeder Mitgliedstaat kann den Ausweis auch in digitalem Format bereitstellen.
  • Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen zu den Bedingungen und Verfahren für den Erhalt dieser Ausweise sowie allgemeiner Informationen zu den Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen: Jeder Mitgliedstaat richtet zu diesem Zweck eine eigene Website ein. Darüber hinaus wird die EU eine spezielle Website mit Links zu allen nationalen Webseiten einrichten.
  • Gewährleistung der Durchsetzung und Einhaltung der Vorschriften: Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter sollen die Möglichkeit haben, nach nationalem Recht rechtliche Schritte einzuleiten. Die Mitgliedstaaten müssen Mechanismen für einen solchen Rechtsweg einrichten und bei Verstößen Geldbußen verhängen und Abhilfemaßnahmen treffen.

Nächste Schritte

Wenn das Europäische Parlaments und der Rat in den kommenden Monaten eine förmliche Einigung erzielt haben, tritt die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach dem Inkrafttreten müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie binnen 30 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Ein Jahr später treten die Rechtsvorschriften in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Menschen mit Behinderungen die Ausweise beantragen.

Hintergrund

Die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen wurde in der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angekündigt. Sie trägt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die EU bei, dem sowohl die EU als auch die EU-Mitgliedstaaten beigetreten sind.

Sie steht ferner im Einklang mit den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte.

Menschen mit Behinderungen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich an der Plattform für das Thema Behinderungen beteiligen, haben die Richtlinie maßgeblich mitgestaltet. Ihre Beiträge, die auf Erfahrungen mit dem Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen und dem Pilotprojekt zum Europäischen Behindertenausweis basieren, sowie eine Online-Umfrage und mehr als 3300 Antworten (78 % von Menschen mit Behinderungen) auf eine öffentliche Konsultation im Jahr 2023 halfen, zentrale Probleme zu ermitteln und den tatsächlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen.

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