Beschäftigung, Soziales und Integration

Geplante Versorgung

Sie möchten sich im europäischen Ausland medizinisch behandeln lassen und haben Fragen zur Kostenübernahme. Anhand der folgenden Fragen können Sie herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllen. 

In welchem Land sind Sie krankenversichert?

Die hier erläuterten Vorschriften gelten für Sie, wenn Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich gesetzlich sozialversichert sind (im Falle der Schweiz ist jedoch die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung ohne Genehmigung davon ausgenommen).

Wo wollen Sie die medizinische Behandlung in Anspruch nehmen?

Die hier erläuterten Vorschriften betreffen Gesundheitsdienstleistungen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich in Anspruch genommen werden (im Falle der Schweiz ist jedoch die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung ohne Genehmigung davon ausgenommen).

Handelt es sich um eine unvorhergesehene medizinische Behandlung?

Unvorhergesehene Gesundheitsdienstleistungen sind durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt. Wenn Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich unterwegs sind und medizinische Behandlung benötigen, die nicht geplant war und somit nicht der Grund Ihres Auslandsaufenthalts ist, werden Ihr Versicherungsschutz und die Kostenübernahme durch die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet. Abgedeckt sind dabei u. a. auch Leistungen in Verbindung mit chronischen oder bestehenden Krankheiten oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. 

Ist gemäß den für Ihre Krankenkasse geltenden nationalen Rechtsvorschriften eine Kostenübernahme für die geplante medizinische Behandlung vorgesehen?

Im Prinzip kommt eine Kostenübernahme nur dann in Frage, wenn die medizinische Behandlung gemäß den für Ihre Krankenkasse geltenden nationalen Rechtsvorschriften im Leistungskatalog enthalten ist. Beispielsweise sehen die nationalen Rechtsvorschriften in manchen Ländern eine Kostenübernahme bei Kuren vor, in anderen nicht. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse.

Handelt es sich um eine stationäre Behandlung?

Es gibt derzeit keine europaweit geltende Definition für „stationäre Behandlung“ oder „ambulante Behandlung“. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Ist die medizinische Behandlung nicht unvorhergesehen, sondern geplant und der eigentliche Grund Ihres Auslandsaufenthalts, sind zwei Fälle zu unterscheiden: stationäre und ambulante Behandlung.

Bei einer stationären Behandlung kann Ihre Krankenkasse verlangen, dass Sie die Kostenübernahme vorab beantragen. Dies ist der Regelfall.  Die Kostenübernahme erfolgt dann zu den Bedingungen des Landes, in dem die Behandlung in Anspruch genommen wird (Aufenthaltsland). Sind die Bedingungen dort weniger günstig als die Bedingungen Ihrer eigenen Krankenversicherung, wird Ihnen die Differenz erstattet.  Haben Sie eine Kostenübernahme nicht vorab beantragt, so haben Sie darauf keinen automatischen Anspruch. Trotzdem können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung auch nach Ihrer Rückkehr einreichen, allerdings ohne jede Garantie, dass Ihrem Antrag entsprochen wird.

Bei einer ambulanten Behandlung können Sie genauso verfahren und vorab eine Kostenübernahme beantragen, wodurch Sie sich dieselben Ansprüche sichern.  Sie können aber auch auf einen solchen Antrag verzichten und direkt in das Land reisen, in dem Sie die Behandlung in Anspruch nehmen möchten (Aufenthaltsland). Die Kostenübernahme beantragen Sie dann nach Ihrer Rückkehr. Zur Anwendung kommen dabei die Bedingungen gemäß den für Ihre Krankenkasse geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei einer ambulanten Behandlung in der Schweiz.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und ein Formular S2 oder nähere Informationen erhalten möchten, besuchen Sie die Seite über geplante medizinische Behandlung auf „Your Europe“ oder wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherer.

Benötigen Sie weitere Hilfe?

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Auf „Your Europe“ finden Sie Informationen zu Ihren Rechten in Bezug auf soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land
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