Beschäftigung, Soziales und Integration

Griechenland - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Dieses Kapitel umfasst alles, was Sie über Leistungen bei Pflegebedürftigkeit in Griechenland wissen sollten.

Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • das Programm „Hilfe zuhause“ (ΒΟΉΘΕΙΑ ΣΤΟ ΣΠΊΤΙ)
  • das Programm „Hilfe zuhause für Senioren“ (ΚΑΤ’ ΟΊΚΟΝ ΦΡΟΝΤΊΔΑ ΣΥΝΤΑΞΙΟΎΧΩΝ)
  • Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Senioren (ΚΈΝΤΡΑ ΗΜΕΡΉΣΙΑΣ ΦΡΟΝΤΊΔΑΣ ΗΛΙΚΩΜΈΝΩΝ - Κ.Η.Φ.Η.)
  • Zentren für offenen Seniorenschutz (ΚΈΝΤΡΑ ΑΝΟΙΚΤΉΣ ΠΡΟΣΤΑΣΊΑΣ ΗΛΙΚΙΩΜΈΝΩΝ - Κ.Α.Π.Η.)

Wann kann ich Ansprüche geltend machen?

In Griechenland wird kein eigenständiges Sicherungssystem in Bezug auf Pflege angeboten. Es gibt jedoch verschiedene Seniorenfürsorgeprogramme.

Programm „Hilfe zu Hause“ (ΒΟΉΘΕΙΑ ΣΤΟ ΣΠΊΤΙ): Leistungen, die für Senioren angeboten werden, die generell alleine leben oder zu bestimmten Tageszeiten auf sich selbst gestellt sind, und nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, und für behinderte Menschen, die sich in Situationen der Isolation, Ausgrenzung oder in familiären Schwierigkeiten befinden.

Das Programm „Hilfe zu Hause“ umfasst ferner zwei weitere Programme: das Programm „Soziale Fürsorge zuhause“, das sich an unversicherte Senioren und Menschen mit Behinderung richtet, und das Programm „Pflege zuhause“, das auf die Krankenhausnachbehandlung von Patienten im eigenen Zuhause ausgerichtet ist.

Programm „Hilfe zu Hause für Senioren“ (ΚΑΤ’ ΟΊΚΟΝ ΦΡΟΝΤΊΔΑ ΣΥΝΤΑΞΙΟΎΧΩΝ): Das Programm kann von den Bezugsberechtigten einer Altersrente, einer Invalidenrente und einer Hinterbliebenenrente aller Versicherungsträger, die in der e-Nationalen Sozialversicherung (e-EFKA) zusammengefasst sind, in Anspruch genommen werden. Zu den Leistungsberechtigten gehören auch Pensionäre mit Alters-, Behinderten- oder Hinterbliebenenpension des öffentlichen Bereichs sowie unversicherte ältere Rentenempfänger der vorherigen Landwirtschaftskasse OGA mit vorübergehenden oder andauernden gesundheitlichen Problemen. Bezugsberechtigte müssen allein oder mit ihrem Ehepartner bzw. ihrer Ehepartnerin oder eine andere Person zusammenwohnen, die die übrigen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Programms erfüllt.

Der persönliche Gesundheitszustand muss eine Selbstversorgung bzw. die Bewältigung des Alltags unmöglich machen. Das Programm kann nicht von Rentenempfängern in Anspruch genommen werden, die in geschlossenen Einrichtungen des öffentlichen, privaten und ehrenamtlichen Bereichs oder in Einrichtungen des Nationalen Gesundheitswesens bzw. Privatkliniken untergebracht sind.

Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Senioren (ΚΈΝΤΡΑ ΗΜΕΡΉΣΙΑΣ ΦΡΟΝΤΊΔΑΣ ΗΛΙΚΩΜΈΝΩΝ - Κ.Η.Φ.Η.): Einrichtung zur Tagesbetreuung von älteren Menschen, die nicht in der Lage sind, sich vollständig selbst zu versorgen (Bewegungseinschränkungen, Demenz usw.) und deren Familienangehörige die Pflege nicht übernehmen können, weil sie berufstätig sind oder ernsthafte soziale und finanzielle Schwierigkeiten bzw. gesundheitliche Probleme haben.

Zentren für offenen Seniorenschutz (ΚΈΝΤΡΑ ΑΝΟΙΚΤΉΣ ΠΡΟΣΤΑΣΊΑΣ ΗΛΙΚΙΩΜΈΝΩΝ - Κ.Α.Π.Η.): Die Institution der KAPI richtet sich an alle Einwohner des Gebiets über 60 Jahren, in denen sich das Zentrum befindet, und ist von der jeweiligen finanziellen und sozialen Situation unabhängig.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Programm „Hilfe zu Hause“: Der Zugang zum Programm ist nur auf der Grundlage bestimmter Einkommenskriterien gestattet.
  • Programm „Hilfe zu Hause für Senioren“: Kriterien der Anspruchsberechtigung beziehen sich auf Alter, Einkommen, Familienstand, Gesundheitszustand und die vorübergehende oder dauerhafte Art der Abhängigkeit.
  • Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Senioren (KIFI): keine weiteren Voraussetzungen.
  • Zentren für offenen Seniorenschutz (KAPI): Es gelten weder soziale noch finanzielle Kriterien.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich Ansprüche geltend machen?

Programm „Hilfe zu Hause“: erstinstanzliche Gesundheitsleistungen, die von den Krankenpflegekräften im Rahmen des Programms erbracht werden und die sich auf Hausbesuche zur Messung und Aufzeichnung des Blutdrucks etc., die Verschreibung von Medikamenten sowie die Begleitung zu den geplanten Untersuchungen im Krankenhaus beziehen.

Gleichzeitig übernimmt die Haushaltshilfe im Rahmen des Programms Erledigungen außer Haus, den Einkauf von Waren für den Grundbedarf sowie die Reinigung des Hauses. Eine der weiteren Aufgaben der Haushilfe ist es, dem Betreuten Gesellschaft zu leisten.

Das Programm „Pflege zu Hause“ ist auf die Behandlung und Genesung älterer Menschen in ihrem häuslichen Umfeld ausgerichtet.

Das Programm wird von den örtlich zuständigen Stadtgemeinden in ganz Griechenland angeboten, wo auch die entsprechenden Anträge zu stellen sind.

Programm „Hilfe zu Hause für Senioren“: systematische Erbringung von Leistungen im Bereich der Sozialarbeit, der psychosozialen Unterstützung, der Krankenpflege, der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Haushaltshilfe sowie Erleichterung für Senioren und behinderte Menschen zur Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Gesellschaft und Kirche.

Um an dem Programm teilnehmen zu können, ist bei der zuständigen Geschäftsstelle der e-EFKA nach entsprechender Aufforderung zur Interessensbekundung ein Antrag zu stellen.

Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Senioren (KIFI): speziell konzipierte Einrichtungen, die täglich geöffnet sind und in denen ältere Menschen tagsüber über kürzere Zeiträume Leistungen im Rahmen der Pflege (tägliche Hygiene und Behandlung), der Unterhaltung und der kreativen Beschäftigung in Anspruch nehmen können.

Zentren für offenen Seniorenschutz (KAPI): umfangreiches Freizeitangebot, medizinische Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialarbeit, Anweisungen zur ärztlichen und medizinischen Behandlung sowie zur Krankenhausbehandlung. Die Zentren für offenen Seniorenschutz unterstehen in ganz Griechenland jeweils den zuständigen Stadtgemeinden.

Die eigenen Rechte kennen

Über den folgenden Link können Sie mehr über Ihre rechtlichen Ansprüche erfahren. Es handelt sich weder um eine Website der Europäischen Kommission noch repräsentiert sie die Ansicht der Kommission:

Kontaktstellen

Stadtgemeinden

1555 – Bürgernummer für Kommunikation und Service rund um Versicherung, Arbeit und soziale Belange www.1555.gov.gr

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