Databank zu transnationalen Betriebsvereinbarungen
Gemeinsame Erklärung zum Ziel Null Unfälle | |
---|---|
PDF Export | |
Unternehmen: | Vinci |
Unternehmenssitz: | Frankreich |
Umsatz: | 40,248 Milliarden € (2017) |
Beschäftigtenzahl: | 194428 (2017) |
Titel des Textes: | Gemeinsame Erklärung zum Ziel Null Unfälle |
Originalsprache: | Nicht definiert |
Datum Unterschrift: | 01. Juni 2017 |
Unterschriftsparteien: | Geschäftsleitung, Sekretär des EBR |
Zentrale Zielsetzungen des Textes: | „Die Verpflichtung zum Ziel "Null Unfälle" steht im Mittelpunkt des VINCI-Manifests. Diese Erklärung, die mit dem Europäischen Betriebsrat der Gruppe ausgearbeitet wurde, bezeugt den gemeinsamen Willen, dieses Ziel zu erreichen. Ziel ist es, einen Bezugsrahmen für unumgängliche und grundlegende Maßnahmen zu schaffen, sowie sowie für zu erzielende Fortschritte und Überlegungen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Prävention beruflicher Risiken in den Unternehmen. Profis. Sie bestätigt unsere gemeinsame Überzeugung, dass Fortschritt nur mit allen Mitarbeitern und deren Vertretern durch die Förderung unserer Sicherheitskultur möglich ist.“ (Inoffizielle Übersetzung) |
Themen: |
Hauptthema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Sekundäre Themen Mitarbeit der Personalvertreter, Prävention, Schutzausrüstung, Sensibilisierung und Schulung |
Dauer: | Unbegrenzt |
Status des Texts: | Nicht definiert |
Rechtsstand: | Nicht definiert |
Implementierung und Verbreitung: | „Im Einklang mit dem dezentralen Modell der Gruppe und mit dem Ziel, Maßnahmen in diesem Bereich so gut wie möglich dem Terrain anzupassen, werden Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen in jedem Pol festgelegt und umgesetzt, um die kontinuierliche Verbesserung zu fördern. Das Management vor Ort ist verantwortlich für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen für der Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter ihres Bereichs.“ (Inoffizielle Übersetzung) |
Bewertung und Monitoring: | „Gemäß der geltenden EBR-Vereinbarung bei VINCI werden vierteljährliche Informationen über Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten an den engeren Ausschuss des EBR übermittelt. Als notwendige Voraussetzung für wirkliche und dauerhaften Fortschritte werden die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen anhand entsprechender Indikatoren gemessen, die dann Gegenstand einer Präsentation sind, die einen Gedankenaustausch über mögliche Methoden zur Verbesserung der Ergebnisse erlauben. Jeder Unfall muss innerhalb des Unternehmens zu einer methodischen und gründlichen Untersuchung führen, die mit den Vertretern des Personals geteilt wird. Die Erkennung von Risikosituationen und Beinahe-Unfällen muss gefördert werden, um die Zahl der Unfälle zu reduzieren und vor allem eine alltägliche Sicherheitskultur zu schaffen.“ (Inoffizielle Übersetzung) |
Sanktionen und Regelung von Streitfällen: | Nicht definiert |
Verwandte Texte: | Rahmenvereinbarung zwischen QDVC, Vinci und IBB (2017) |
Download der Vereinbarung: | en fr |
Nachrichten zum Thema
Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.