Leitlinien für die Kommission und die Mitgliedstaaten für eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten
Ziel dieser Leitlinien ist es, Prüfern für die Bewertung des Funktionierens von Verwaltungsund Kontrollsystemen, die die Mitgliedstaaten für durch die ESI-Fonds (mit Ausnahme des ELER) unterstützte Programme eingerichtet haben, ein praktisches Hilfsmittel an die Hand zu geben.
Für die Festlegung eines Referenzrahmens wurden die für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 geltenden Leitlinien und die Schlussfolgerungen einer aus Mitarbeitern der Auditdienste der Generaldirektionen Regionalpolitik und Stadtentwicklung, Beschäftigung, Soziales und Integration sowie Maritime Angelegenheiten und Fischerei der Kommission zusammengesetzten Arbeitsgruppe herangezogen. Dieser Referenzrahmen dient zur:
- Erläuterung der einzuhaltenden Kernanforderungen (siehe Dachverordnung und Delegierte Verordnung der Kommission);
- Erläuterung der bei den einzelnen Kernanforderungen anzulegenden Bewertungskriterien;
- Bereitstellung von Leitlinien für Schlussfolgerungen zu den einzelnen Kernanforderungen und Behörden;
- Bereitstellung von Leitlinien für ein Gesamtfazit zu dem Verwaltungs- und Kontrollsystem (oder einem Teil des Systems), das für ein Programm oder eine Gruppe von Programmen eingerichtet wurde, wobei etwaige risikobegrenzende Faktoren oder kompensatorische Kontrollen Berücksichtigung finden.
Die Leitlinien richten sich somit in erster Linie an die mit Prüfungsaufgaben betrauten Direktionen der vorgenannten Kommissionsdienststellen und Prüfbehörden und sollen die objektive, einheitliche und transparente Bewertung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Kernanforderungen sicherstellen. Das Verfahren, das bei Systemprüfungen angewandt werden sollte, ist in diesen Leitlinien in einzelnen „Bewertungsschritten“ beschrieben. Die Prüfbehörden werden ersucht, diese Leitlinien zu beachten, wenn sie Systemprüfungen bei Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden und zwischengeschalteten Stellen durchführen oder die Tätigkeit anderer beteiligter Prüfstellen kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Prüfergebnisse auf einem harmonisierten Verfahren beruhen und sich die Prüfer, die in verschiedenen Segmenten der Kontrollkette tätig sind, auf die Arbeiten anderer Prüfer in dieser Kette verlassen können.