Informationen zu den Daten
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) dient zwei Hauptzwecken:
- Er dient als Maß für die Preisstabilität im Rahmen der geldpolitischen Strategie der Europäischen Zentralbank (EZB). Der EZB-Rat hat Preisstabilität anhand des HVPI für das Euro-Währungsgebiet definiert;
- er wird als Indikator für die Bewertung der Preiskonvergenz im Hinblick auf einen möglichen Beitritt eines Landes zur Währungsunion (Eurozone) verwendet.
Der HVPI wird auch für Wirtschaftsanalysen und Indexierungsverträge verwendet.
Wichtige Informationen für Nutzer
Ab Februar 2026 werden mehrere methodische Änderungen in Kraft treten:
- Der HVPI wird nach der neuen Europäischen Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs, Version 2 (ECOICOP 2), erstellt, die an die COICOP-Klassifikation der Vereinten Nationen von 2018 angeglichen ist.
- Glücksspiele werden als Teil der Freizeitdienstleistungen in der Abteilung „09 Freizeit, Unterhaltung, Sport und Kultur“ in den HVPI aufgenommen.
- Der Bezugszeitraum des HVPI wird auf 2015 = 100 aktualisiert.
Weitere Informationen sind den Fragen und Antworten zu den Verbesserungen des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) - 2026 (auf englisch) zu entnehmen
Allgemein
Definition des HVPI-Warenkorbs
Der HVPI wird für alle Kategorien der Europäischen Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken veröffentlicht, die vom HVPI erfasst werden.
Beginnend mit den HVPI-Daten für Januar 2026 ersetzt die Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs (ECOICOP) Version 2, die bis zur fünfstelligen Ebene mit der COICOP-Klassifikation der Vereinten Nationen von 2018 identisch ist, die ECOICOP, die im HVPI von Januar 1996 bis Dezember 2025 angewandt wurde.
ECOICOP ist eine hierarchische Klassifikation, die alle Produkte umfasst, die in den HVPI aufgenommen werden müssen, wie in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/792 festgelegt ist. Die EU-Länder erstellen einen Index für alle ECOICOP-Kategorien, deren Verbrauch mehr als 0,1% der gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte n dem jeweiligen Land ausmacht. Für diese Kategorien wählen die nationalen statistischen Ämter ihren eigenen „nationalen Warenkorb“ mit repräsentativen Waren und Dienstleistungen aus.
Alle Fassungen der ECOICOP, einschließlich einer Entsprechungstabelle zwischen der ECOICOP und der ECOICOP Version 2, sind auf der speziellen Klassifikationswebsite in ShowVoc zu finden.
Produktkategorien
Die Hauptkategorien der Produkte der ECOICOP sind:
| ECOICOP | ECOICOP version 2 (ab Januar 2026) |
|---|---|
| 01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke |
| 02 Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen |
| 03 Bekleidung und Schuhe | 03 Bekleidung und Schuhe |
| 04 Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe | 04 Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe |
| 05 Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung | 05 Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstung für den Haushalt sowie deren Instandhaltung |
| 06 Gesundheitswesen | 06 Gesundheitswesen |
| 07 Verkehr | 07 Verkehr |
| 08 Postdienste und Telekommunikation | 08 Information und Telekommunikation |
| 09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 09 Freizeit, Unterhaltung, Sport und Kultur |
| 10 Bildungswesen | 10 Dienstleistungen des Bildungswesens |
| 11 Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 11 Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen |
| 12 Andere Waren und Dienstleistungen | 12 Versicherungs- und Finanzdienstleistungen |
| - | 13 Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen |
Diese ECOICOP-Abteilungen mit 2 Ziffern werden in Gruppen mit 3 Ziffern, Klassen mit 4 Ziffern und Unterklassen mit 5 Ziffern unterteilt.
Nicht erfasste Produkte
Der HVPI erfasst keine Produkte, die nicht zu den Konsumausgaben der privaten Haushalte gehören. Darüber hinaus sind einige Ausgabenkategorien aufgrund operativer Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Preisdaten bzw. weil es noch keine harmonisierte Behandlungsmethode gibt, ausgeschlossen.
Folgende ECOICOP-Kategorien werden vom HVPI nicht erfasst:
| ECOICOP | ECOICOP version 2 (ab Januar 2026) |
|---|---|
| 02.3 Betäubungsmittel | 02.4 Drogen |
| 04.2 Unterstellte Mieten für Wohnungen | 04.2 Unterstellte Mietzahlungen für Wohnraum |
| 09.4.3 Glücksspiele | Eingeschlossen (Siehe Anmerkung 1) |
| 12.2 Prostitution | 13.9.0.1 Dienstleistungen der Prostitution |
| 12.5.1 Lebensversicherung | 12.1.1.0 Dienstleistungen der Lebens- und Unfallversicherungen (Siehe Anmerkung 2) |
| 12.5.3.1 Öffentliche Versicherungen im Zusammenhang mit Gesundheit | 12.1.2.0 Versicherungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheit |
| 12.6.1 Indirekt gemessene Finanzdienstleistungen | 12.2.1 Bankdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt |
Anmerkungen:
- Im HVPI enthalten unter Abteilung 09 'Freizeit, Unterhaltung, Sport und Kultur', Gruppe 09.4 'Freizeit- und Erholungsdienstleistungen', Klasse 09.4.7 'Glücksspiele'.
- Lebensversicherung, die nun unter 12.1.1.0 'Dienstleistungen der Lebens- und Unfallversicherungen’, eingestuft sind, sind weiterhin ausgeschlossen. Die Daten und Gewichte für diese Unterklasse sind so zu verstehen, dass sie nur die Unfallversicherung messen. Ebenso werden die öffentlichen Krankenversicherungen nicht in der Unterklasse 12.1.2.0 ‘Versicherungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheit’ erfasst.
Weitere Informationen sind den Fragen und Antworten zu den Verbesserungen des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) – 2026 (auf Englisch) zu entnehmen.
Inflationsdaten werden monatlich veröffentlicht.
Für die Eurozone werden die Daten für einen bestimmten Monat zweimal veröffentlicht. Zuerst als eine „Blitzschätzung“, ungefähr am Ende des Bezugsmonats. Geschätzte jährliche Veränderungsraten, monatliche Veränderungsraten und Indizes, für die Eurozone und ihre einzelnen Länder werden für die folgenden Aggregate veröffentlicht:
- HVPI - Gesamtindex
- Gesamtindex ohne:
- Energie
- Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel
- Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak
- Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak
- verarbeitete Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak
- unverarbeitete Nahrungsmittel
- Energie
- Industriegüter, ausgenommen Energie
- Dienstleistungen
Ungefähr zur Mitte des Monats werden die endgültigen Daten für den Vormonat mit vollständigen Untergliederungen für die Eurozone und die Europäische Union sowie für die EU-Mitgliedstaaten und andere Länder veröffentlicht. Der HVPI zu konstanten Steuern folgt ebenfalls diesem Kalender.
Sehen Sie sich den vollständigen Veröffentlichungskalender an.
Der HVPI kann gemäß Artikel 7 Absatz 5 der EU-Verordnung 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Hauspreisindex revidiert werden. Die Artikel 17, 18 und 19 der EU-Durchführungsverordnung 2020/1148 legen die Regeln für Revisionen fest.
Weitere Informationen zu Revisionen finden Sie in den Metadaten des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) (auf Englisch).
Monatliche HVPI-Daten sind verfügbar als:
- Index (2015=100, 2005=100 und 1996=100)
- jährliche Veränderungsrate
- monatliche Veränderungsrate
- Veränderungsrate des 12-Monatsdurchschnitts
Darüber hinaus sind Datensätze mit monatlichen Daten zu den den Beiträgen zur jährlichen Inflation der Eurozone und Daten der Erstveröffentlichung verfügbar. Der letztgenannte Datensatz kann relevant sein, falls HVPI-Daten mit Daten der Erstveröffentlichung für Indexierungszwecke verwendet werden.
Jährliche HVPI-Daten sind als Durchschnittsindex und Veränderungsrate verfügbar.
Ab den Daten für Januar 2026 werden die Indizes auf den gemeinsamen Bezugszeitraum 2025 umbasiert. Die Datensätze unter Verwendung der ECOICOP ver. 2 Klassifikation werden für die Bezugszeiträume 2025 = 100 und 2015 = 100 verfügbar sein.
Weitere Informationen sind den Fragen und Antworten zu den Verbesserungen des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) – 2026 (auf Englisch) zu entnehmen.
Zum Zweck der wirtschaftlichen Analyse wurden über 30 Sonderagregate geschaffen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Indizes für Waren, Dienstleistungen, Energie oder um Indizes, die einige Komponenten wie Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel ausschließen.
Die Sonderaggregate wurden zusammengestellt, um den Bedürfnissen der Politik gerecht zu werden. Die Definitionen dieser Sonderagregate finden sich in ECOICOP und ECOICOP ver.2 in ShowVoc.
Weitere Informationen sind dem Dokument Questions & Answers on the improvements in the Harmonised Index of Consumer Prices (HICP) – 2026 zu entnehmen (auf Englisch).
Die am Tag der Veröffentlichung veröffentlichten HVPI-Daten finden Sie hier:
- ab Januar 2016: Eurostat-Datensatz HVPI – Erstveröffentlichte Daten
- bis Januar 2016: Veröffentlichung Daten kurz gefasst, mit einer Auswahl von Daten im pdf-Format
Spezifische Themen
Würden Sie den HVPI-Index selbst berechnen, könnten Sie möglicherweise nicht denselben Index wie von Eurostat veröffentlicht reproduzieren.
Dies kann auf das Runden zurückzuführen sein.
Die EU-Länder übermitteln in der Regel Indizes mit mehr Dezimalstellen als die von Eurostat in seiner Online-Datenbank veröffentlichten Daten. Eurostat berechnet die europäischen Aggregate und ihre Teilindizes aus ungerundeten nationalen Zahlen, sie werden aber je nach Land mit nur 1 oder 2 Dezimalstellen veröffentlicht.
Der HVPI beruht auf einer harmonisierten Methodik, die qualitativ hochwertige Statistiken zum Vergleich von Ländern bereitstellt. Der HVPI dient der Bewertung der Preisstabilität, er ist nicht als Index für die Lebenshaltungskosten gedacht.
Die nationalen Verbraucherpreisindizes (VPI) dienen unterschiedlichen nationalen Zwecken. Aus diesem Grund können einige der zugrundeliegenden Konzepte und Methoden der nationalen VPIs von den Anforderungen des HVPI abweichen.
Die HVPI-Daten werden von Eurostat veröffentlicht, die nationalen VPIs von den nationalen statistischen Ämtern.
Für jedes Land, das der Eurozone beitritt, nimmt Eurostat eine Schätzung der Auswirkungen der Euro-Umstellung auf die Inflation vor.
Die folgenden Dokumente sind nur auf Englisch verfügbar.
- Euro changeover and inflation in Croatia, October 2023
- Euro changeover and inflation in Lithuania, December 2015
- Euro changeover and inflation in Latvia, November 2014
- Euro changeover and inflation in Estonia, May 2011
- Euro changeover and inflation in Slovakia, March 2009
- Euro changeover and inflation in Cyprus and Malta, April 2008
- Information note on euro changeover and inflation in Slovenia, March 2007
Informationen zu den Auswirkungen der Euro-Umstellung finden Sie in den Anhängen der folgenden Euro-Indikatoren:
Das Instrument zur Beobachtung der Lebensmittelpreise soll dazu beitragen, die Transparenz in der Lebensmittellieferkette zu erhöhen.
Es führt verfügbare Daten zu Preisentwicklungen in den verschiedenen Stufen der Lieferkette zusammen. Zurzeit werden 26 Lieferketten abgedeckt. Die folgenden Preisindizes werden verwendet, um die Entwicklungen auf den verschiedenen Stufen der Kette aufzuzeigen:
- Agrarrohstoffpreisindizes,
- Erzeugerpreisindizes,
- Einfuhrpreisindizes und
- Verbraucherpreisindizes.
Weitere Informationen
Die harmonisierten Verbraucherpreisindizes – administrierte Preise (HVPI-AP) sind analytische Indizes, die einen Überblick über die Entwicklung der Produktpreise geben, die direkt vom Staat festgelegt oder in erheblichem Maße von ihm beeinflusst werden. Die erste Veröffentlichung durch Eurostat erfolgte im Februar 2010.
Der HVPI-AP wird bei der Analyse der Inflationsursachen sowie für Inflationsprognosen verwendet. Hierbei ist zu betonen, dass diese Indizes nur ein ungefähres Maß für den Einfluss des Staates auf die Preisentwicklung darstellen. Das liegt daran, dass jede Kategorie dieser Klassifikation Produkte mit administrierten und nicht administrierten Preisen enthalten kann.
In der Regel werden die HVPI-Teilindizes als administriert eingestuft, wenn gewichtet mehr als 50 % dieser Kategorie aus den Ausgaben für Produkte stammen, deren Preise administriert werden.
Eurostat veröffentlicht die folgenden HVPI-AP-Daten:
- administrierte Preise (AP)
- vollständig administrierte Preise (APF)
- administrierte Preise, Energie (AP_NRG)
- administrierte Preise, Nicht-Energie (AP_NNRG)
- hauptsächlich administrierte Preise (APM)
- Gesamtindex ohne vollständig administrierte Preise (TOT_X_APF)
- Gesamtindex ohne überwiegend administrierte Preise (TOT_X_APM)
- Gesamtindex ohne administrierte Preise (TOT_X_AP)
Diese Daten sind als Indizes und Veränderungsraten verfügbar. Die Teilindizes werden als überwiegend oder vollständig administriert klassifiziert.
Weitere Informationen
Die folgenden Dokumente sind nur auf Englisch verfügbar.
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen (HVPI-KS) folgt denselben Berechnungsgrundsätzen wie der HVPI, basiert aber auf Preisen zu konstanten Steuersätzen. Der Vergleich mit dem Standard-HVPI kann die potenziellen Auswirkungen von Änderungen der indirekten Steuern (z. B. Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern) auf die Gesamtinflation aufzeigen.
Der HVPI-KS ist ein wichtiges Instrument zur Analyse der Inflationsursachen und für die Vorhersage, wie sich künftige Steueränderungen auf die Inflation auswirken könnten. Es ist zu betonen, dass sie kein genaues Maß für die Auswirkungen zeigen, sondern eher einen Hinweis auf die Obergrenze der Auswirkungen.
Der Unterschied zwischen den Wachstumsraten des HVPI und des HVPI-KS weist auf die theoretischen Auswirkungen von Steueränderungen auf die Gesamtinflation nach dem HVPI hin, wenn man davon ausgeht, dass sich Änderungen der Steuersätze sofort auf den vom Verbraucher gezahlten Preis auswirken.
Monatliche Daten für den HVPI-KS sind verfügbar als
- Index (2015=100)
- jährliche Veränderungsrate
- monatliche Veränderungsrate, einschließlich der Differenzen zwischen HVPI und HVPI zu konstanten Steuersätzen (als Maßeinheit)
Die Reihen des HVPI-KS beginnen für die meisten Länder im Jahr 2002.
Ausführlichere Informationen finden Sie (auf Englisch) in:
Die HVPI-Gewichte werden jährlich aktualisiert und mit den HVPI-Daten für den Monat Januar veröffentlicht. Sie werden im Laufe des Jahres nicht überarbeitet. Es ist jedoch möglich, Fehler in den Gewichten zu korrigieren, wie in Artikel 3(3) der EU-Durchführungsverordnung 2020/1148 festgelegt.
Die jährliche Aktualisierung umfasst Folgendes:
- Gewichte der Teilindizes für die Kategorien der Europäischen Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszweck
- Ländergewichte zur Aggregation der Länderindizes zu den Gesamtwerten der Eurozone und der Europäischen Union
Beide werden als Anteile je 1 000 gemessen und sind in den Datensätzen zu finden