Statistics Explained

Beschäftigungsstatistik

Revision as of 14:21, 19 September 2017 by Rosswen (talk | contribs) (→‎Siehe auch)
Daten von August 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2017. Die englische Version ist aktueller.
Tabelle 1: Beschäftigungsquote, Altersgruppe 15–64 Jahre, 2004–2014
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Abbildung 1: Beschäftigungsquote, Altersgruppe 15–64 Jahre, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Tabelle 2: Beschäftigungsquote für ausgewählte Bevölkerungsgruppen, 2004–2014
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Abbildung 2: Beschäftigungsquote nach Geschlecht, Altersgruppe 15–64 Jahre, 2014 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Abbildung 3: Beschäftigungsquote nach Altersgruppen, 2014 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Tabelle 3: Beschäftigungsquote nach höchstem erreichtem Bildungsgrad, Altersgruppe 25–64 Jahre, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsa_ergaed)
Tabelle 4: Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte mit einer zweiten Erwerbstätigkeit, 2004–2014
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_eppga), (lfsa_e2gis) und (lfsa_egan)
Abbildung 4: Teilzeitbeschäftigte, Altersgruppe 15–64 Jahre, 2014 (1)
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_eppga)
Abbildung 5: Anteil der Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag, Altersgruppe 15–64 Jahre, 2014
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_etpga)

Dieser Artikel enthält Informationen zu jüngeren Statistiken über die Beschäftigung in der Europäischen Union (EU) sowie eine Analyse auf der Grundlage wichtiger sozioökonomischer Gesichtspunkte: Beschäftigungsstatistiken machen erhebliche Unterschiede in Bezug auf Geschlecht, Alter und erreichten Bildungsgrad deutlich. Auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt es auf dem Arbeitsmarktbeachtliche Unterschiede.

Nachdem 1997 ein Kapitel über Beschäftigung in den Vertrag von Amsterdam aufgenommen wurde, steht die Arbeitsmarktstatistik im Mittelpunkt zahlreicher politischer Maßnahmen der EU. Die Beschäftigungsquote, d. h. der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, gilt als ein sozialer Schlüsselindikator für die Untersuchung von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Beschäftigungsquoten – Unterschiede nach Geschlecht, Alter und erreichtem Bildungsgrad

2014 betrug die mit der Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (EU-AKE) gemessene Beschäftigungsquote für Erwerbspersonen zwischen 15 und 64 Jahren in der EU-28 64,9 %. Nachdem sie 2008 einen Spitzenwert von 65,7 % erreicht hatte, sank sie in den Folgejahren bis 2010 kontinuierlich auf 64,1 %. Auf diesen Rückgang während der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise — ein Rückgang von insgesamt 1,6 Prozentpunkten — folgte eine Periode der Stabilität zwischen 2010 und 2013, während der die Beschäftigungsquote der EU-28 bei 64,1  % bzw. 64,2 % lag. 2014 setzte der vor der Krise beobachtete Aufwärtstrend bei der Beschäftigungsquote wieder ein; sie stieg gegenüber 2013 um 0,8 Prozentpunkte und erreichte 64,9 % — siehe Tabelle 1.

In den EU-Mitgliedstaaten Österreich, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Niederlande und Deutschland bewegte sich die Beschäftigungsquote 2014 zwischen 71 % und 74 % auf hohem Niveau und war in Schweden mit 74,9 % sogar noch höher. Dagegen lag die Beschäftigungsquote in vier der 28 EU-Mitgliedstaaten bei unter 60 %; die niedrigste Quote wurde in Griechenland (49,4 %) verzeichnet (siehe Abbildung 1).

Zwischen dem Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise und dem Jahr 2014 (letzte verfügbare Daten) haben sich die Arbeitsmärkte der einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich entwickelt. Während die Gesamtbeschäftigungsquote der EU-28 im Jahr 2014 weiterhin 0,8 Prozentpunkte unter dem Stand von 2009 lag, meldeten 11 EU-Mitgliedstaaten einen Anstieg ihrer jeweiligen Quoten. Die größten Zuwächse registrierten Malta (6,8 Prozentpunkte) und Ungarn (5,4 Prozentpunkte), während Luxemburg und Deutschland jeweils Zuwächse um mehr als 3,0 Prozentpunkte meldeten. In Griechenland hingegen sank die Beschäftigungsquote von 61,4 % im Jahr 2008 auf knapp 50 % in den Jahren 2013 und 2014 Auch in Zypern, Spanien, Irland, Kroatien, Portugal und Dänemark gingen die Beschäftigungsquoten zwischen 2009 und 2014 erheblich zurück (um 5 Prozentpunkte und mehr).

Die Beschäftigungsquoten von Frauen und von älteren Arbeitnehmern sind in der Regel niedriger als die Gesamtquote. 2014 lag die Beschäftigungsquote der Männer in der EU-28 bei 70,1 %, die der Frauen hingegen bei 59,6 %. Ein langfristiger Vergleich zeigt, dass während die Beschäftigungsquote der Männer 2014 niedriger war als zehn Jahre zuvor (2004: 70,3 %), die Quote der Arbeitnehmerinnen deutlich stieg, nämlich um 4,1 Prozentpunkte (2004: 55,5 %) – (siehe Tabelle 2).

Die Beschäftigungsquote der Männer lag 2014 in allen 28 EU-Mitgliedstaaten durchgehend über der Quote der Frauen. Es gibt jedoch eine erhebliche Streubreite: Der Unterschied zwischen den Beschäftigungsquoten nach Geschlecht betrug bis zu 25,6 Prozentpunkte in Malta, wo die drittniedrigste Beschäftigungsquote von Frauen gemeldet wurde (49,3 %). Italien, Griechenland und die Tschechische Republik verzeichneten bei den Beschäftigungsquoten geschlechtsspezifische Unterschiede von 16 bis 18 Prozentpunkten; In Griechenland und Italien spiegelte dies die Tatsache wider, dass diese Länder die niedrigste bzw. die zweitniedrigste Beschäftigungsquote von Frauen aufwiesen. Der ausgeprägte geschlechtsspezifische Unterschied in der Tschechischen Republik schlug sich eher in einer besonders hohen Beschäftigungsquote der Männer (77,0 %, die dritthöchste der EU-Mitgliedstaaten) als in einer niedrigen Beschäftigungsquote der Frauen nieder. Sehr geringe Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen gab es in Finnland und Litauen, wo die Quoten der Frauen weniger als 2,0 Prozentpunkte unter denen der Männer lagen. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten waren auch in Schweden und Lettland relativ gering.

Von den Nichtmitgliedstaaten in Tabelle 2 wies die Türkei die weitaus größten geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigungsquote auf – die Quote der Frauen (29,5 %) lag um 40,0 Prozentpunkte unter der entsprechenden Quote der Männer. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Japan meldeten ebenfalls relativ große geschlechtsspezifische Unterschiede. Sowohl Norwegen als auch Island wiesen relativ geringe geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten auf (weniger als 5,0 Prozentpunkte) — siehe Abbildung 2.

Genau wie die Beschäftigungsquote der Frauen stieg auch die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte (zwischen 55 und 64 Jahren) trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise rasch an. Für die EU-28 erreichte die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte 2014 51,8 %. Ab 2002 stieg die Quote stieg (Beginn der Zeitreihe für die EU-28) jedes Jahr bis einschließlich 2014 (jüngste verfügbare Angaben). 2014 lag die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte in elf der 28 EU-Mitgliedstaaten zwischen 50 % und 66 %. Die mit Abstand höchste Quote (74,0 %) wurde in Schweden gemeldet (siehe Tabelle 2). Die drei EFTA-Länder, für die Daten vorliegen, verzeichneten mit jeweils über 70 % ebenfalls eine hohe Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte, wobei Island den Spitzenwert von 83,6 % erreichte. Japan und in etwas geringerem Maße die Vereinigten Staaten meldeten ebenfalls relativ hohe Beschäftigungsquoten älterer Arbeitskräfte. In Abbildung 3 sind die Beschäftigungsquoten nach Altersgruppen genauer aufgeschlüsselt. Daraus geht hervor, dass die höchsten Beschäftigungsquoten durchgehend in der Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen verzeichnet werden.

Auch je nach erreichtem Bildungsgrad waren erhebliche Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten festzustellen: Bei den diesbezüglichen Statistiken wird die Altersgruppe der 25- bis 64-Jährigen zugrunde gelegt, nicht die der 15- bis 64-Jährigen. Die Beschäftigungsquote der Personen mit einem tertiären Bildungsabschluss (Kurzstudiengänge, Bachelor oder gleichwertiger Abschluss, Master oder gleichwertiger Abschluss und Promotion oder gleichwertiger Abschluss) lag in der EU-28 im Jahr 2014 mit 83,7 % (siehe Tabelle 3) deutlich über der Quote (52,6 %) derjenigen Personen mit einem geringeren Bildungsgrad (Primarstufe oder Sekundarstufe I). Die Beschäftigungsquote derjenigen, die den Abschluss der Sekundarstufe II oder einen postsekundaren, nichttertiären Abschluss erreicht haben, betrug in der EU-28 73,4 %. Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise (2014 im Vergleich zu 2008) waren die Rückgänge bei den Beschäftigungsquoten von Personen mit einem Abschluss der Primarstufe oder der Sekundarstufe I am stärksten (-3,9 Prozentpunkte) und bei Personen mit tertiärer Bildung (-1,4 Prozentpunkte) und Personen mit mindestens einem Abschluss der Sekundarstufe II oder einem postsekundären, nichttertiären Abschluss (-1,3 Prozentpunkte) am niedrigsten.

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverhältnisse

Der Anteil der Erwerbstätigen in der Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen in der EU-28, die angaben, ihr Hauptarbeitsverhältnis sei eine Teilzeitbeschäftigung, ist von 16,7 % im Jahr 2004 stetig auf 19,6 % im Jahr 2014 gestiegen. Den bei Weitem höchsten Anteil an Teilzeitbeschäftigten wiesen 2014 die Niederlande auf (49,6 %), gefolgt von Österreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Schweden, Belgien und Irland – in diesen Ländern lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten jeweils bei etwa einem Viertel der Erwerbstätigen. Relativ unüblich war Teilzeitarbeit dagegen in Bulgarien (2,5 % der Beschäftigten) sowie der Slowakei, Kroatien, der Tschechischen Republik und Ungarn (zwischen 5,1 % und 5,5 %) — siehe Tabelle 4.

Hinsichtlich des Anteils der Teilzeitbeschäftigten besteht zwischen Männern und Frauen ein deutlicher Unterschied. Mit knapp einem Drittel (32,2 %) der erwerbstätigen Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren gingen 2014 in der EU-28 deutlich mehr Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nach als Männer (8,8 %). Mehr als drei Viertel (76,7 %) aller weiblichen Erwerbstätigen in den Niederlanden arbeiteten 2014 in Teilzeit, und damit weit mehr als in jedem anderen Mitgliedstaat. [1].

Der Anteil der Erwerbstätigen in der EU-28 mit einem befristeten Arbeitsvertrag (in befristeten Arbeitsverhältnissen) lag 2014 bei 14,0 %. In Polen hatte mehr als ein Viertel der Beschäftigten (28,3 %) einen befristeten Arbeitsvertrag, in Spanien (24,0 %), Portugal (21,4 %) und den Niederlanden (21,1 %) war es mehr als ein Fünftel (siehe Abbildung 5). In den übrigen Mitgliedstaaten der EU-28 bewegte sich der Anteil der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen zwischen 19,0 % in Zypern und 2,8 % in Litauen bzw. 1,5 % in Rumänien. Die erheblichen Unterschiede beim Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse zwischen den EU-Mitgliedstaaten sind vermutlich zumindest teilweise durch unterschiedliche nationale Gepflogenheiten zu erklären, aber auch durch das Angebot an und die Nachfrage nach Arbeitskräften, die Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Arbeitgeber sowie die Vorschriften für Einstellungen und Entlassungen.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Als Quellen genutzte Statistiken

Die Gruppe der Erwerbspersonen bzw. die Erwerbsbevölkerung setzt sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen. Für die EU-AKE sind Erwerbstätige definiert als Personen ab 15 Jahren, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt, zur Gewinnerzielung oder zur Mehrung des Familieneinkommens gearbeitet haben. Zur Erwerbsbevölkerung zählen auch Personen, die nicht gearbeitet haben, aber einen Arbeitsplatz hatten, von dem sie vorübergehend abwesend waren, z. B. aufgrund von Krankheit, Urlaub, Streik oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit kann als Zahl der erwerbstätigen Personen oder der Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten oder in geleisteten Arbeitsstunden gemessen werden. Alle hier aufgeführten Schätzungen basieren auf der Zahl der Personen. Die Angaben zu den Beschäftigungsquoten basieren ebenfalls auf Schätzungen der Zahl der Personen. Um Vergleiche zwischen unterschiedlich großen Ländern zu ermöglichen und die Auswirkungen der Veränderung der Bevölkerungsgröße der Länder im zeitlichen Verlauf auszuschließen, werden in Beschäftigungsstatistiken häufig Beschäftigungsquoten angegeben. Dabei werden in der Regel die Quoten für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter angegeben, das zwischen 15 und 64 Jahren angesetzt wird. Ausnahmen bilden Spanien und das Vereinigte Königreich sowie Island, für die die Altersspanne 16 bis 64 Jahre beträgt. Die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen bildet auch den Standard für die Daten anderer internationaler Statistikorganisationen.

Zu den wichtigsten Beschäftigungsmerkmalen, die in der EU-AKE definiert sind, zählen die folgenden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden definiert als Personen, die für einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber arbeiten und dafür Lohn, Gehalt, ergebnisabhängige Vergütungen oder Sachleistungen erhalten; auch Berufssoldaten gelten als Arbeitnehmer.
  • Selbständige arbeiten in ihrem eigenen Geschäft oder Gewerbebetrieb, in ihrer freiberuflichen Praxis oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Selbständige gelten als erwerbstätig, wenn sie während der Bezugswoche eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie arbeiten in der Absicht, Gewinn zu erzielen; sie wenden Zeit für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit auf oder sie befinden sich in der Phase der Unternehmensgründung.
  • Die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung basiert in der Regel auf der spontanen Auskunft des Befragten. Die wichtigsten Ausnahmen bilden die Niederlande und Island, wo ein Schwellenwert von 35 Stunden gilt, Schweden mit einem Schwellenwert für Selbständige und Norwegen, wo Personen, die zwischen 32 und 36 Stunden arbeiten, gefragt werden, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt.
  • Die Indikatoren für Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit beziehen sich ausschließlich auf Personen, die mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Personen, die während der Bezugswoche den Arbeitsplatz gewechselt haben, werden nicht als Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit gezählt.
  • Als Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag gilt ein Arbeitnehmer dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch objektive Bedingungen vorgegeben ist, beispielsweise ein bestimmtes Datum, die Erledigung eines Auftrags oder die Rückkehr eines Arbeitnehmers, der vorübergehend ersetzt wurde. Typische Beispiele sind: Saisonarbeiter, von einer Zeitarbeitsfirma oder einer Arbeitsvermittlung Angestellte, die zur Ausführung eines definierten Arbeitsauftrags an Dritte verliehen werden (es sei denn, es besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma bzw. der Arbeitsvermittlung), und Personen mit speziellen Ausbildungsverträgen.

Kontext

Beschäftigungsstatistiken können für verschiedene Analysen herangezogen werden, z. B. für makroökonomische Untersuchungen (bei denen es um Arbeit als Produktionsfaktor geht) sowie für Untersuchungen der Produktivität oder der Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem können sie genutzt werden, um verschiedene soziale Aspekte und Verhaltensaspekte im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation bestimmter Personen zu untersuchen, beispielsweise die soziale Eingliederung von Minderheiten oder die Beschäftigung als Einkommensquelle privater Haushalte.

Beschäftigung ist sowohl ein Struktur- als auch ein Konjunkturindikator. Als Strukturindikator kann sie über die Struktur von Arbeitsmärkten und Wirtschaftssystemen Aufschluss geben, die anhand des Verhältnisses von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage bestimmt wird, oder über die Qualität der Beschäftigung. Als Konjunkturindikator folgt die Beschäftigung dem Konjunkturzyklus; allerdings ist die Beschäftigung in diesem Zusammenhang von begrenzter Aussagekraft und wird häufig als Spätindikator bezeichnet.

Die Beschäftigungsstatistiken spielen für zahlreiche politische Maßnahmen der EU eine wichtige Rolle. Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wurde auf dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg im November 1997 ins Leben gerufen und 2005 zur Angleichung an die überarbeiteten Lissabon-Ziele geändert. Im Juli 2008 wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2008 bis 2010 angepasst. Im März 2010 rief die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ins Leben, die im Juni 2010 vom Europäischen Rat formell angenommen wurde. Der Europäische Rat einigte sich auf fünf Kernziele; das erste lautet, dass die Beschäftigungsquote der Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren bis 2020 auf 75 % gebracht werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten können anhand der Vorgaben dieser Kernziele eigene nationale Zielvorgaben definieren und nationale Reformprogramme aufstellen, in denen sie festlegen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Strategie ergreifen wollen. Die Strategie könnte zumindest teilweise dadurch umgesetzt werden, dass flexible Arbeitsbedingungen (z. B. Teilzeit- oder Telearbeit) gefördert werden, von denen man annimmt, dass sie Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung darstellen. Zu den Initiativen, die mehr Menschen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit veranlassen könnten, zählen die Verbesserung des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen, mehr Angebote für lebenslanges Lernen oder die Erleichterung der beruflichen Mobilität. In diesem Zusammenhang spielt das Thema „Flexicurity“ eine wichtige Rolle. Flexicurity umfasst politische Ansätze, die sich mit der Flexibilität der Arbeitsmärkte, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbeziehungen befassen und bei denen gleichzeitig die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Beschäftigungssicherheit und Sozialschutzberücksichtigt werden. Im Einklang mit der Strategie Europa 2020 setzt die EBS auf Maßnahmen, die dazu beitragen, bis 2020 drei der Kernziele zu erreichen, damit:

  • 75 % der 20- bis 64-Jährigen einen Arbeitsplatz erhalten;
  • der Anteil der frühzeitigen Schulabgänger auf unter 10 % sinkt und mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen eine Hochschulbildung abschließen;
  • wenigstens 20 Mio. Menschen weniger von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Die langsame Erholung von der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die steigende Arbeitslosigkeit veranlassten die Europäische Kommission am 18. April 2012, in einem speziellen Beschäftigungspaket Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorzuschlagen. Die Vorschläge konzentrieren sich u. a. auf die Nachfrageseite bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, indem sie Wege beschreiben, wie die Mitgliedstaaten etwa durch Senkung der Arbeitskosten oder Förderung von Unternehmensgründungen Arbeitgeber zum Einstellen von Personal ermutigen können. Ferner sollten Wirtschaftszweige mit einem erheblichen Arbeitsplatzpotenzial ermittelt werden, z. B. die grüne Wirtschaft, das Gesundheitswesen, sowie die Informations- und Kommunikationstechnologiebranchen.

Im Dezember 2012 schlug die Europäische Kommission angesichts der hohen und weiter steigenden Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten ein Jugendbeschäftigungspaket (COM(2012) 727 final) vor. Dieses Paket stellt eine jugendspezifische Folgemaßnahme zum Beschäftigungspaket dar und enthält eine Reihe von Vorschlägen, z. B.:

  • dass alle unter 25-Jährigen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer formalen Ausbildung oder nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ein gutes Angebot für eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle bzw. für eine Weiterbildung erhalten sollen (Jugendgarantie)
  • Konsultation der europäischen Sozialpartner über einen Qualitätsrahmen für Praktika, um jungen Menschen den Erwerb hochwertiger Arbeitserfahrung unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen
  • eine Europäische Ausbildungsallianz, die darauf abzielt, die Qualität der Ausbildungsplätze zu verbessern und das Angebot an verfügbaren Lehrstellen zu erweitern, und Möglichkeiten aufzeigt, wie die Mobilität junger Menschen verbessert werden kann

Die Bemühungen um den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wurden 2013 fortgesetzt, als die Europäische Kommission eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (COM(2013) 144 final) vorlegte, mit der die im Jugendbeschäftigungspaket beschriebenen Maßnahmen ausgebaut und beschleunigt werden sollen. Damit sollten vor allem Jugendliche, die weder die Schule besuchen noch einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 % unterstützt werden. Es folgte eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Gemeinsam für die Jugend Europas – Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit' (COM(2013) 447 final), mit der die Umsetzung der Jugendgarantie beschleunigt und die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen unterstützt werden sollen, damit sie mehr junge Menschen einstellen können.

Eine der wichtigsten Prioritäten für das Kollegium der Kommissionsmitglieder, das 2014 sein Amt antrat, ist in der Tat, Arbeitsplätze zu schaffen sowie Wachstum und Investitionen anzukurbeln mit dem Ziel, die Regulierung zu verringern und vorhandene Finanzmittel und öffentliche Mittel intelligenter zu nutzen. Im Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Länderberichten (auf Englisch), in denen die Wirtschaftspolitik von EU-Mitgliedstaaten analysiert und über die Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Wachstumsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren informiert wird. Im selben Monat schlug die Europäische Kommission auch vor, 2015 1 Mrd. EUR aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitzustellen, um so die Vorfinanzierungen, die die Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Jugendbeschäftigungsquoten erhalten konnten, um das 30-fache aufzustocken, wodurch bis zu 650 000 junge Menschen einen Arbeitsplatz finden könnten.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

LFS Hauptindikatoren (t_lfsi)
Bevölkerung, Erwerbspersonen, Nichterwerbspersonen – bereinigte LFS-Reihe (t_lfsi_act)
Beschäftigung –bereinigte LFS-Reihe (t_lfsi_emp)
Arbeitslosigkeit – bereinigte LFS-Reihe (t_une)
LFS-Reihe – Detaillierte jährliche Erhebungsergebnisse (t_lfsa)
LFS-Reihe – Spezifische Themengebiete (t_lfst)

Datenbank

LFS Hauptindikatoren (lfsi)
Bevölkerung, Erwerbspersonen, Nichterwerbspersonen – bereinigte LFS-Reihe (lfsi_act)
Beschäftigung – bereinigte LFS-Reihe (lfsi_emp)
Arbeitslosigkeit – bereinigte LFS-Reihe (une)
LFS-Reihe – Detaillierte vierteljährliche Erhebungsergebnisse (ab 1998) (lfsq)
LFS-Reihe – Detaillierte jährliche Erhebungsergebnisse (lfsa)
LFS-Reihe – Spezifische Themengebiete (lfst)
LFS-ad-hoc-Module (lfso)
2013. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden (lfso_13)
2012. Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand (lfso_12)
2011. Zugang zum Arbeitsmarkt für behinderte Menschen (lfso_12)
2010. Vereinbarkeit von Beruf und Familie (lfso_10)
2009. Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt (lfso_09)
2008. Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern (lfso_08)
2007. Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden und Gefährdung durch gesundheitsbedrohliche Risikofaktoren (lfs_07)
2006. Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand (lfso_06)
2005. Vereinbarkeit von Beruf und Familie (lfso_05)
2004. Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung (lfso_04)
2003. Lebenslanges Lernen (lfso_03)
2002. Beschäftigung behinderter Menschen (lfso_02)
2000. Übergang der Jugendlichen vom Erziehungssystem zur Arbeitswelt (lfso_00)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Veröffentlichungen

ESMS-Metadaten und EU-AKE-Methodik

Quelldaten für Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks

Fußnoten

  1. Eine Definition der Begriffe Vollzeit/Teilzeit ist unter „Als Quellen genutzte Statistiken“ zu finden.