Beschäftigungspolitische Leitlinien

Die Europäische Beschäftigungsstrategie bildet einen Rahmen, in dem die EU-Mitgliedstaaten Informationen austauschen und ihre Beschäftigungspolitik diskutieren und koordinieren können. Innerhalb dieses Rahmens werden durch die beschäftigungspolitischen Leitlinien gemeinsame Prioritäten und Ziele für die Beschäftigungspolitik festgelegt. Die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten sind eng mit den Leitlinien für die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der EU verbunden.

Gemeinsam bilden sie die integrierten Leitlinien, die ab dem Jahr 2010 der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zugrunde liegen. Die integrierten Leitlinien umfassen vier allgemeine wirtschaftspolitische Leitlinien (Nr. 1 bis 4) und vier beschäftigungspolitische Leitlinien (Nr. 5 bis 8), und zwar:

  • Leitlinie Nr. 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften;
  • Leitlinie Nr. 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots, der Fähigkeiten und Kompetenzen;
  • Leitlinie Nr. 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte;
  • Leitlinie Nr. 8: Förderung der sozialen Inklusion, Bekämpfung der Armut und Verbesserung der Chancengleichheit.