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Eurostat bietet den Mitgliedstaaten der EU und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bei Bedarf bilaterale Beratung zu konkreten Fällen an. Diese kann vor oder nach den eigentlichen Transaktionen stattfinden. Die Beratung erfolgt in Form von Schreiben an die nationalen statistischen Stellen.

In Fällen, in denen die Vorbereitung künftiger Transaktionen vertraulich ist, veröffentlicht Eurostat seine Empfehlungen erst dann, wenn diese von der zuständigen nationalen Behörde angekündigt wurden.

Siehe dazu Ex-ante- und Ex-post-Beratung (Erläuterungen und Entscheidungen) zu methodischen Fragen durch Eurostat (auf Englisch).

Beratung im Jahr 2024

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