Beschäftigung, Soziales und Integration

Renten und Pensionen

Renten und Pensionen sollen Menschen im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen und sie vor Armut schützen. Sie sind die Haupteinkommensquelle für etwa ein Viertel der EU-Bevölkerung.

Nach Grundsatz 15 der europäischen Säule sozialer Rechte

  • haben Arbeitnehmer/innen und Selbständige das Recht auf ein Ruhegehalt, das ihren Beiträgen entspricht und ein angemessenes Einkommen sicherstellt,
  • sind Frauen und Männer beim Erwerb von Ruhegehaltsansprüchen gleichberechtigt,
  • hat jeder Mensch im Alter das Recht auf Mittel, die ein würdevolles Leben sicherstellen.

Herausforderungen

Der Anteil älterer Menschen an der europäischen Bevölkerung nimmt zu, und auch die Lebenserwartung steigt. Die europäischen Pensions- und Rentensysteme müssen angepasst werden, damit sie auch künftigen Generationen von Bezieher(inne)n ein angemessenes Einkommen bieten können.

Die Menschen im Ruhestand sind in den meisten EU-Ländern mehr von Armut bedroht als die Erwerbstätigen und es gibt Ungleichheiten:

  • Zwischen den einzelnen Ländern bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Armutsrisikos und der Alterseinkünfte.
  • Das Risiko der Altersarmut und sozialen Ausgrenzung ist für Frauen höher als für Männer. Die Alterseinkünfte von Frauen liegen im Durchschnitt fast als ein Drittel unter jenen der Männer.
  • Der Erwerb von Rentenansprüchen ist für atypisch Beschäftigte oder Selbständige häufig schwieriger als für Arbeitnehmer/innen mit unbefristetem Vollzeitarbeitsplatz.

Politische Lösungsansätze

Während die Altersvorsorgepolitik und -gesetzgebung überwiegend auf nationaler Ebene beschlossen und umgesetzt werden, schützt das EU-Recht die Rentenansprüche von Menschen, die sich in anderen EU-Ländern niederlassen. Die Koordinierung der sozialen Sicherheit gewährleistet die Übertragbarkeit der Rentenansprüche mobiler Arbeitnehmer/innen. Ihre Zusatzrentenansprüche sind durch besondere Vorschriften geschützt.

Ferner unterstützt die EU die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, ein hohes Maß an Sozialschutz, einschließlich angemessener Renten und Pensionen, sicherzustellen, indem sie das gegenseitige Lernen und den Austausch bewährter Verfahren fördert.

Beispiele für unterstützende Maßnahmen der EU:

Die EU stellt außerdem im Zuge des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters länderspezifische Analysen und Leitlinien bereit, auch zur Altersvorsorgepolitik. Nationale Reformmaßnahmen im Bereich Renten und Pensionen können aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Instrument für technische Unterstützung finanziert werden.

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