Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 22/05/2017

Europäisches Semester Frühjahrspaket 2017: Kommission gibt länderspezifische Empfehlungen ab

Die Europäische Kommission legt heute ihre länderspezifischen Empfehlungen 2017 vor, in denen sie den Mitgliedstaaten wirtschaftspolitische Maßnahmen für die kommenden 12-18 Monaten anrät.

Die Wirtschaft der EU und des Euroraums erweist sich als widerstandsfähig, doch gibt es nach wie vor Herausforderungen wie

  • das langsame Produktivitätswachstum, die Nachwirkungen der Krise – darunter fortbestehende Ungleichheiten –
  • die hauptsächlich auf externe Faktoren zurückzuführende Unsicherheit.

Die Mitgliedstaaten sollten deshalb den aktuellen wirtschaftlichen Aufschwung für

  • Strukturreformen,
  • Investitionen
  • Haushaltskonsolidierung

nutzen.

Die Prioritäten varrieren in der EU, aber weitere Bemühungen sind von wesentlicher Bedeutung, um ein umfassenderes, robusteres und nachhaltigeres Wachstum zu erzielen.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen äußerte sich wie folgt: „Im Mittelpunkt unserer diesjährigen Bewertung steht die Bekämpfung von Ungleichheiten. Die Krise liegt hinter uns: nun wenden wir uns dem sozialen Kapitel zu. Jetzt, wo es wirtschaftlich aufwärts geht, müssen wir in allgemeine und berufliche Bildung von hoher Qualität investieren, damit diejenigen, die abgehängt zu werden drohen, wieder eine Perspektive haben und damit wir mit den sich wandelnden Kompetenzanforderungen Schritt halten können. Produktivitätszuwächse sollten sich auch in höheren Löhnen niederschlagen. Nur so können wir unsere gemeinsame Verpflichtung einlösen, den Lebensstandard für alle zu verbessern.“

Nächste Schritte

Die Kommission ersucht den Rat, die vorgeschlagene Vorgehensweise zu billigen und die länderspezifischen Empfehlungen anzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese vollständig und fristgerecht umzusetzen. Die zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten werden die länderspezifischen Empfehlungen erörtern, bevor sie von den Staats- und Regierungschefs der EU gebilligt werden. Danach ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die länderspezifischen Empfehlungen mit ihrer nationalen Wirtschafts- und Haushaltspolitik im Zeitraum 2017-2018 umzusetzen.

Hintergrund

Auch wenn die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten jedes Jahr angepasst werden, um den erzielten Fortschritten und den sich wandelnden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, sind sie doch fest in den übergeordneten Prioritäten verankert, die in der jährlichen Rede des Präsidenten zur Lage der Union und im Jahreswachstumsbericht skizziert wurden. Bei den Euro-Mitgliedstaaten spiegeln sie auch die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet wider. Die Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters fügen sich in die längerfristige Vision der Strategie Europa 2020 ein.

Seite weiterempfehlen