Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 29/04/2016

Kommission nimmt Vorschlag der Sozialpartner zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Fischereisektor an

Im Anschluss an eine Vereinbarung zwischen Sozialpartnern über die Arbeitsbedingungen im Fischereisektor arbeitet die Europäische Kommission heute daran, diese Vereinbarung in einem Rechtsvorschlag für eine Richtlinie umzusetzen. Die EU-Sozialpartner im Fischereisektor trafen 2013 eine Vereinbarung mit dem Vorschlag, das EU-Recht an das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 2007 anzupassen.

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Nach ihrer Annahme durch den Rat wird diese Richtlinie die Vereinbarung der Sozialpartner durchsetzen, die ein höheres Schutzniveau von Fischern in der EU gewährleisten soll.

Marianne Thyssen, die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität erklärte dazu: „Der Schutz unserer Arbeitskräfte und ihres Wohlbefindens gehört zu den Prioritäten der Kommission Juncker. In der EU arbeiten über 100 000 Menschen, oftmals unter schwierigen Bedingungen auf hoher See, im Fischereisektor. Die Unfall- und Verletzungsquote kann bis zu 15 Mal höher ausfallen als in anderen Sektoren. Der heutige Vorschlag soll zur Reduzierung der Risiken beitragen, denen Fischer bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Dieser Vorschlag basiert auf einer Vereinbarung der europäischen Sozialpartner der einzelnen Branchen und ist ein hervorragendes Beispiel für ihre Zusammenarbeit im Bemühen um bessere Arbeitsbedingungen.“

Die vorgeschlagene Richtlinie soll die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Fischern verbessern. Sie sieht Mindestanforderungen für folgende Aspekte vor:

  • Arbeit an Bord (z. B. Mindestalter, ärztliches Zeugnis, Informationen im Arbeitsvertrag)
  • Dienstbedingungen (Arbeitszeitbegrenzungen, Recht auf Heimschaffung)
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, einschließlich medizinischer Versorgung auf See und an Land

Darüber hinaus wird die Umsetzung dieser Vereinbarung der Sozialpartner in EU-Rechtsvorschriften Nicht-EU-Ländern als Beispiel zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens über Arbeit im Fischereisektor 2007 dienen. Dies ist besonders relevant im Kontext der Bekämpfung der illegalen Fischerei.

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