Beschäftigung, Soziales und Integration

Nationale Kontaktstellen und Informationen

Sie sind die Kontaktstellen für

  • Behörden anderer Mitgliedstaaten,
  • Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden
  • und für die entsandten Arbeitnehmer selbst.

Ihre wichtigsten Aufgaben sind:

  • die Gewährleistung, dass die Informationen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, auf die sich die Richtlinie bezieht, allgemein zugänglich sind,
  • die Überwachung der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, auf die sich die Richtlinie bezieht,
  • die Beantwortung begründeter Anfragen von Behörden nach Informationen über die grenzüberschreitende Überlassung von Arbeitnehmern, einschließlich Missbräuche oder mögliche Fälle unrechtmäßiger grenzüberschreitender Tätigkeiten,
  • die Prüfung etwaiger Schwierigkeiten, die aus der Anwendung der Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung entstehen.

Nationale Kontaktstellen

Seite weiterempfehlen