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Die Entsenderichtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten Kooperation und Informationsteilhabe. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden von den Mitgliedstaaten Verbindungsbüros sowie zur Überwachung der Rechtsvorschriften betreffend die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zuständige Behörden benannt, die als Ansprechpartner und Kontaktstellen für die Behörden der anderen Mitgliedstaaten, für Arbeitnehmer entsendende Unternehmen, sowie für entsandte Arbeitnehmer fungieren.
Die Hauptaufgaben der Verbindungsbüros und Überwachungsbehörden lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Bitte klicken Sie auf die Fähnchen um die Kontaktdaten der nationalen Verbindungsbüros und Behörden zu erhalten. An dieser Stelle können Sie außerdem auch Informationsblätter zur Umsetzung der Entsenderichtlinie im jeweiligen EU Mitgliedstaat einsehen.
Wenn Sie sich mit einem Verbindungsbüro, einer Kontrollbehörde oder einer anderen Einrichtung in Verbindung gesetzt haben, um Informationen über die Entsendung von Arbeitnehmern zu erhalten, sollten Sie der Europäischen Kommission über Ihre Erfahrungen berichten. Wir möchten Sie bitten, sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen und in dem auf dieser Seite erhältlichen Antwortbogen (s. Links zum Thema) einige Fragen zu beantworten sowie und zusätzliche Anmerkungen zu machen. Ihre Antworten und Kommentare können der Kommission die Beurteilung der Lage, die in den Mitgliedstaaten beim Zugang zu Informationen und der administrativen Zusammenarbeit vorliegt, wesentlich erleichtern.