Einbeziehung der Arbeitnehmer - Europäische Betriebsräte Europäische Betriebsräte sind Gremien, in denen die europäischen Mitarbeiter eines Unternehmens vertreten sind. Über diese Gremien werden die Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber zu Fortschritten des Unternehmens und zu allen wichtigen Entscheidungen auf europäischer Ebene, die sich auf die Arbeitsplätze oder auf die Arbeitsbedingungen auswirken könnten, informiert und konsultiert. Die erste EU-Richtlinie zu diesem Thema (94/45/EG) stammt aus dem Jahre 1994. Ihr Geltungsbereich wurde durch eine andere Richtlinie (97/74/EG) auf das Vereinigte Königreich ausgeweitet und durch eine weitere Richtlinie (2006/109/EG) an den Beitritt von Bulgarien und Rumänien angepasst. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass das Recht besteht, in Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in der EU und den anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) und mindestens 150 Mitarbeitern in jedem einzelnen von zwei Mitgliedstaaten Europäische Betriebsräte einzusetzen. Ein Antrag von 100 Arbeitnehmern aus zwei verschiedenen Ländern oder eine Initiative des Arbeitgebers löst das Verfahren zur Einrichtung eines neuen Europäischen Betriebsrats aus. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise eines Europäischen Betriebsrats wird an die jeweilige Situation des Unternehmens angepasst. Zu diesem Zweck wird eine unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Firmenleitung und den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen beteiligten Länder geschlossen. Subsidiäre Vorschriften gelten nur, wenn eine solche Vereinbarung nicht vorliegt. Die Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, gelten nicht für Unternehmen, in denen bei Inkrafttreten der Richtlinie im Jahre 1996 bereits eine Vereinbarung für die länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung sämtlicher Arbeitnehmer bestand. Im Jahre 2008 wurde auf der politischen Ebene beschlossen, dass die Richtlinie einen neuen Wortlaut erhalten soll. Ziel dieser Maßnahme ist, die Gültigkeit der Rechte der Mitarbeiter auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung sicherzustellen, die Anzahl der Europäischen Betriebsräte zu erhöhen und für das reibungslose Funktionieren der bestehenden Betriebsräte zu sorgen. Die Wortlaute der aktuellen und früheren Richtlinie stehen zusammen mit Arbeitsdokumenten, den einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung und den Berichten über die Umsetzung zur Verfügung. Die Neuregelungen der Richtlinie 2009/38/EG treten am 6. Juni 2011 in Kraft. Mehr Informationen: Broschüre: Neuregelungen für Europäische Betriebsräte Video: Neue europäische Richtlinie fördert die Einrichtung von mehr und wirkungsvolleren Europäischen Betriebsräten: Teaser / Video Clip Presseinformation: B-roll NEU Nationale Maßnahmen zur Umsetzung: Siehe unter 'Umsetzung' Richtlinien Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Umarbeitung) Vorherige Richtlinien Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen 94/45/EG Richtlinie 97/74/EG zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich 97/74/EG Richtlinie 2006/109/EG zur Anpassung der Richtlinie 94/45/EG des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens 2006/109/EG Vorbereitende Dokumente Vorschlag für eine Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM (2008) 419 Bürgerzusammenfassung zu dem Vorschlag Questions and Answers on the Proposal Impact assessment on the revision of the European Works Council Directive SEK (2008) 2166 Zusammenfassung der Folgenabschätzung zur Neufassung der Richtlinie über einen Europäischen Betriebsrat SEK (2008) 2167 Anhörung zu Europäischen Betriebsräten - 2008 - 2. Anhörung (2008) Mitteilung der Kommission - Umstrukturierung und Beschäftigung - Umstrukturierung antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union KOM (2005) 120 Anhörung zu Europäischen Betriebsräten - 2004 - 1. Anhörung (2004) Mitteilung der Kommission zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer KOM (1995) 547 Studien Evaluation study on the implementation of Directive 2009/38/EC on the establishment of a European Works Council and annexes (March 2016) Preparatory study for an impact assessment of the European Works Council Directive, EPEC GHK Studies from the European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions Vom European Trade Union Institute überwachte Datenbank über Europäische Betriebsräte Negotiating European Works Council: an analysis of agreements under Article 13, European Foundation for the improvement of Living and Working Conditions Reports (Executive Summaries) on the implementation of Directive 94/45/EC in Bulgaria and in Romania (2009) Aufforderungen zur Einreichung von Vorshlägen Archiv (geschlossene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) Fallrecht Hinsichtlich der Einrichtung neuer Europäischer Betriebsräte wurde anhand von drei Fällen, die zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgebracht wurden, der Grundsatz aufgestellt, dass die Geschäftsleitungen aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen verpflichtet sind, jegliche Informationen bereitzustellen, die zur Eröffnung von Verhandlungen über die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Informationen über die Struktur oder Organisation der Gruppe an Arbeitnehmervertreter, und zwar unabhängig davon, wo sich die Zentrale der Gruppe befindet, oder ob die Geschäftsleitung die Informationen als für die Richtlinie relevant erachtet oder nicht. C-62/99 Bofrost C-440/00 Kühne & Nagel C-349/01 ADS Anker GmbH In der Folgenabschätzung 2008 finden Sie ebenfalls eine Übersicht über größere nationale Gerichtsverfahren. Archive Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich KOM (1997) 457 Überprüfter Vorschlag für eine Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM (1994) 406 Council Common Position (EC) No. 32/94 adopted 18 July 1994 Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses oder die Schaffung eines Verfahrens zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM (1994) 228 Vorschlag für eine Richtlinie über die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses oder die Schaffung eines Verfahrens zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM (1994) 134 Second Stage consultation of the Social partners (1994) Anhörung der Sozialpartner - 1. Anhörung (1993) Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM (91) 345 Vorschlag Fuer Eine Richtlinie Des Rates Ueber Die Einsetzung Europaeischer Betriebsraete Zur Information Und Konsultation Der Arbeitnehmer In Gemeinschaftswelt Operierenden Unternehmen Und Unternehmensgruppen KOM (90) 581 Umsetzung Bericht der Kommission über die Durchführung der Richtlinie 2009/38/EG (2018) Nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG: Allgemeine Tabelle Oktober 2012 Implementation of Recast Directive 2009/38/EC on European Works Councils - Report of the Group of Experts (December 2010) Bericht der Kommission über den Stand der Anwendung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen KOM (2000) 188 Nationale Umsetzungsmaßnahmen (Bitte beachten Sie, dass dies keine offiziellen englischen Sprachenübersetzungen sind und dass nur die Originalsprachversionen den massgebenden Text enthalten.)