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Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitrichtlinie

Arbeitszeitrichtlinie

Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer werden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten Mindestregelungen zur Arbeitszeit benötigt.

Nach der Richtlinie der EU zur Arbeitszeitgestaltung (2003/88/EG) muss jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass jede Arbeitskraft ein Anrecht auf folgende Mindestanforderungen hat:

  • eine wöchentliche Arbeitszeit, die im Durchschnitt 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreitet
  • eine tägliche Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum
  • eine Ruhepause während der Arbeit, wenn die tägliche Arbeitszeit des Mitarbeiters mehr als sechs Stunden beträgt
  • mindestens einmal pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden
  • einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen
  • ein zusätzlicher Schutz für Nachtarbeit (so darf z. B. die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten; Nachtarbeiter, die besonders schwere oder gefährliche Arbeiten durchführen, dürfen in einem 24-Stunden-Zeitraum nicht mehr als acht Stunden arbeiten; es muss ein Recht auf kostenlose medizinische Untersuchungen geben sowie in bestimmten Situationen die Möglichkeit, in die Tagarbeit zu wechseln.)

Es gibt gesonderte Richtlinien zur Arbeitszeit bestimmter Arbeitskräfte in bestimmten Verkehrssektoren.

Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Richtlinie 2003/88/EG durch eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner auf EU-Ebene und eine eingehende Folgenabschätzung. Im Dezember 2010 verabschiedete die Kommission ein Dokument für die zweite Phase der Anhörung, das die Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertreter einlädt, ihre Meinung zu möglichen Änderungen der Richtlinie zu äußern. Die Kommission legte einen ausführlichen Bericht über die Anwendung der jetzigen Arbeitszeitbestimmungen in den Mitgliedstaaten vor. Sie stellte auch die ersten Ergebnisse unabhängiger Untersuchungen zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie vor.

Entsprechende Dokumente zur derzeitigen Richtlinie und ihren beiden Vorläufern sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen, die zurzeit beraten werden, stehen zur Verfügung.

Richtlinien

Vorherige Richtlinien

Vorbereitende Dokumente

Archivdokumente zu Richtlinie 93/104/EG

Archivdokumente zu Richtlinie 2000/34/EG

Umsetzungsberichte

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