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Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer werden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten Mindestregelungen zur Arbeitszeit benötigt.
Nach der Richtlinie der EU zur Arbeitszeitgestaltung (2003/88/EG) muss jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass jede Arbeitskraft ein Anrecht auf folgende Mindestanforderungen hat:
Es gibt gesonderte Richtlinien zur Arbeitszeit bestimmter Arbeitskräfte in bestimmten Verkehrssektoren.
Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Richtlinie 2003/88/EG durch eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner auf EU-Ebene und eine eingehende Folgenabschätzung. Im Dezember 2010 verabschiedete die Kommission ein Dokument für die zweite Phase der Anhörung, das die Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertreter einlädt, ihre Meinung zu möglichen Änderungen der Richtlinie zu äußern. Die Kommission legte einen ausführlichen Bericht über die Anwendung der jetzigen Arbeitszeitbestimmungen in den Mitgliedstaaten vor. Sie stellte auch die ersten Ergebnisse unabhängiger Untersuchungen zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie vor.
Entsprechende Dokumente zur derzeitigen Richtlinie und ihren beiden Vorläufern sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen, die zurzeit beraten werden, stehen zur Verfügung.