Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 10/04/2015

Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer: Kommission leitet Konsultation mit Sozialpartnern über die Konsolidierung dreier Richtlinien ein

Die Kommission leitet heute eine Konsultation mit Sozialpartnern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern) auf EU-Ebene ein, um deren Stellungnahme zur möglichen Richtung von Maßnahmen der Europäischen Union einzuholen, die auf eine Verbesserung der Kohärenz und Wirksamkeit der bestehenden EU-Gesetzgebung zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf nationaler Ebene gerichtet sind.

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Diese Gesetzgebung besteht aus drei Richtlinien zu Massenentlassungen, Übergang von Unternehmen bzw. einem allgemeinen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer.

Die Kommission möchte die Standpunkte der Sozialpartner hinsichtlich einer möglichen Konsolidierung dieser Richtlinien erfahren. In diesem Rahmen könnten die Definitionen der Konzepte „Unterrichtung“ und „Anhörung“ genauer geprüft werden, um sie besser anzupassen, sowie die Möglichkeit der Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinien, indem gewisse Bestimmungen klarer und kohärenter formuliert werden.

Die als Reaktion auf die Konsultation eingehenden Standpunkte und Kommentare der Sozialpartner werden bis zum 30. Juni 2015 erwartet.

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