Beschäftigung, Soziales und Integration

Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen

Die Europäische Kommission setzt sich für die Modernisierung und Neustrukturierung der Arbeitsbeziehungen in der EU ein.

Im Rahmen dieser Bemühungen hat die Kommission eine hochrangige Gruppe aus Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen aus allen EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Diese Gruppe unterstützt die Kommission entweder auf eigene Initiative der Gruppe oder auf Anfrage mit Hilfe und Rat.

Diese Zusammenarbeit ist wichtig, da Arbeitsbeziehungen zunehmend grenzüberschreitend sind und demnach Initiativen auf diesem Gebiet in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den relevanten Institutionen in den EU-Mitgliedschaften unternommen werden müssen.

Zum Aufgabenbereich der Gruppe gehört die Unterstützung der Kommission bei der Vorbereitung neuer Gemeinschaftsinitiativen auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen sowie die Aufstellung von Forschungsprogrammen, Erstellung von Analysen, Studien und Publikationen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit des Arbeitsrechts der Gemeinschaft.

Diese Gruppe überwacht außerdem die Entwicklung der Politik auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Arbeitsbeziehungen und erleichtert den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Treffen der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen

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