Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 13/03/2018

Die Kommission beschließt Vorschläge zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und für den Zugang zum Sozialschutz für alle

Die Europäische Kommission legte heute neue konkrete Initiativen vor, um zur weiteren Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beizutragen.

So stellte die Kommission heute entsprechend der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 einen Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor sowie eine Initiative zur Gewährleistung des Zugangs zum Sozialschutz für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen. Begleitet werden diese Initiativen von einer Mitteilung über das Monitoring der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, die eng mit dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik verknüpft ist.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: „Der heute vorgelegte Vorschlag für eine Europäische Arbeitsbehörde ist das Ergebnis unserer Bemühungen zur Sicherstellung einer fairen Arbeitskräftemobilität, die eine Grundvoraussetzung für einen reibungslos funktionierenden europäischen Arbeitsmarkt ist. Die Behörde wird mobilen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen helfen, an die erforderlichen Informationen zu gelangen, und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchsetzung fairer und wirksamer Regeln stärken. Mit unserem Vorschlag für den Zugang zum Sozialschutz stellen wir außerdem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Wir wollen gewährleisten, dass alle Menschen Zugang zu angemessenen Leistungen haben, unabhängig davon, wie sich die neue Arbeitswelt entwickelt.“

Europäische Arbeitsbehörde

Die Zahl mobiler Bürgerinnen und Bürger, d. h. Menschen, die in einem Mitgliedstaat leben und/oder in einem anderen arbeiten, hat sich mit 17 Millionen im Jahr 2017 fast verdoppelt. Die Europäische Arbeitsbehörde wird den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen, die die Freizügigkeit bietet, optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten. Es werden drei Ziele verfolgt:

  • Zunächst einmal wird die Behörde die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren sowie Leitlinien über Rechte und Pflichten zur Verfügung stellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.
  • Zweitens wird sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern, indem sie ihnen dabei hilft sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften, die die Mobilität schützen und regeln, leicht nachvollziehbar sind und befolgt werden.
  • Drittens wird die Europäische Arbeitsbehörde vermitteln und bei grenzüberschreitenden Streitfällen auf Lösungen hinwirken, z. B. bei Unternehmensumstrukturierungen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen.

Empfehlung des Rates für den Zugang zum Sozialschutz

Die Kommission legte heute auch einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige vor.

Im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte zielt der heutige Vorschlag darauf ab, den Mitgliedstaaten eine Richtung vorzugeben, wie sie allen Arbeitnehmern und Selbstständigen den Zugang zum Sozialschutz ermöglichen können, insbesondere denjenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch die Systeme der sozialen Sicherheit abgesichert sind.

Die Empfehlung sieht vor,

  • formale Lücken bei der Absicherung zu schließen, sodass sich Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, entsprechenden Sozialversicherungssystemen anschließen können;
  • ihnen eine angemessene tatsächliche Absicherung anzubieten, damit sie geeignete Ansprüche aufbauen und geltend machen können;
  • die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu erleichtern;
  • Arbeitnehmer und Selbstständige klar über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.

Nächste Schritte

Die Kommission wird den Ministern für Beschäftigung und Soziales das heutige Initiativpaket auf ihrer Tagung des Rates in Brüssel am 15. März vorlegen. Außerdem werden sich auf der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2018 die Staats- und Regierungschefs erneut mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte befassen.

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