Beschäftigung, Soziales und Integration

Obdachlosigkeit

Obdachlosigkeit ist eine der extremsten Formen der sozialen Ausgrenzung, die sich negativ auf die körperliche und geistige Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebenserwartung der Menschen sowie auf ihren Zugang zur Beschäftigung und den Zugang zu anderen wirtschaftlichen und sozialen Dienstleistungen auswirkt.

Das Phänomen der Obdachlosigkeit betrifft alle Mitgliedstaaten und hat in den letzten zehn Jahren in der EU erheblich zugenommen.

Die europäischen Institutionen, die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft setzen sich gemeinsam für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit ein.

Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit

Auf der hochrangigen Konferenz in Lissabon, die von der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2021 mitorganisiert wurde, unterzeichneten die nationalen Minister sowie Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und der Städte die Erklärung von Lissabon und riefen die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ins Leben.

Die Unterzeichner verpflichteten sich, unter dem Dach der Plattform zusammenzuarbeiten und im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Maßnahmen durchzuführen.

Die Bekämpfung der Obdachlosigkeit: eine Priorität für das soziale Europa

Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu verstärken, insbesondere durch die Stärkung der Prävention und die Umsetzung integrierter, wohnungsbezogener Ansätze, die darauf abzielen, Obdachlosigkeit zu beenden und nicht nur zu verwalten.

Sie einigten sich auf die folgenden Ziele:

  • niemand muss wegen eines Mangels an zugänglichen, sicheren und geeigneten Notunterkünften auf der Straße schlafen
  • niemand ist länger in Not- und Übergangsunterkünften untergebracht, als für den erfolgreichen Übergang in einen dauerhafte Unterkunft erforderlich ist
  • niemand wird ohne das Angebot einer angemessenen Unterkunft aus einer Einrichtung (z. B. Haftanstalt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) entlassen
  • Zwangsräumungen sollten, wenn möglich, vermieden werden und niemand wird seiner Wohnung verwiesen, ohne Unterstützung bei der Suche einer angemessenem Unterbringungslösung zu erhalten, soweit dies erforderlich ist
  • niemand wird aufgrund seiner Obdachlosigkeit diskriminiert

Die Einführung der Plattform ist der Beginn eines kooperativen Prozesses, um konkrete Fortschritte bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit in den Mitgliedstaaten zu erreichen. Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, weitere Bemühungen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit zu unternehmen, insbesondere Prävention zu stärken und integrierte, wohnungsorientierte Ansätze umzusetzen, die darauf abzielen, Obdachlosigkeit zu beenden und nicht nur zu bewältigen.

Die Plattform ist auch ein konkretes Ergebnis des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte zur Umsetzung des Grundsatzes 19 über Wohnraum und Hilfe für Obdachlose.

Arbeitsbereiche

Das Arbeitsprogramm der Plattform besteht aus 3 Arbeitsbereichen:

  1. Verstärkung der Evidenz über Obdachlosigkeit
  2. Aktivitäten des gegenseitigen Lernens auf der Plattform
  3. Zugang zu Finanzierungsmitteln

Nationale Strategien

Die Beendigung der Obdachlosigkeit erfordert eine organisierte Anstrengung, die sich auf das Engagement und die Maßnahmen der lokalen, nationalen und europäischen politischen Entscheidungsträger stützt.

Die EU-Länder haben auf nationaler Ebene integrierte Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit angenommen.

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