Beschäftigung, Soziales und Integration

Beschäftigung von Jugendlichen

Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit und der Erhöhung der Beschäftigungsquote junger Menschen in Einklang mit dem übergeordneten Ziel der EU, für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20–64 Jahre) eine Beschäftigungsquote von 75 % zu erreichen.

Factsheet über die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Bedeutung der Förderung der Jugendbeschäftigung durch die EU

  • Im Jahr 2019 waren in der EU mehr als 3,3 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren arbeitslos.
  • 2018 befanden sich in der EU über 5,5 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren weder in Ausbildung noch in Beschäftigung.
  • Trotz eines Rückgangs von 24 % im Jahr 2013 auf weniger als 15 % im Jahr 2019 ist die Jugendarbeitslosenquote in der EU nach wie vor sehr hoch (in mehreren Ländern liegt sie sogar über 30 %) und doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosenquote (unter 7 %). Außerdem verdeckt sie große Unterschiede zwischen den Ländern.
  • Junge Menschen dabei zu unterstützen, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden und beschäftigt zu bleiben, fördert auch Wirtschaftswachstum und bessere Lebensbedingungen.
  • Junge Menschen stehen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben vor spezifischen Herausforderungen. Da sie neu auf dem Arbeitsmarkt sind, finden sie weniger schnell eine Arbeit, sind häufiger arbeitslos oder befinden sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis oder in Teilzeit.
  • Schwächelt die Konjunktur, sind es oft die jungen Menschen, die als Erste entlassen werden.
  • Die Jugendarbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit sind stark von der Wirtschaftslage beeinflusst, doch auch strukturelle Herausforderungen spielen eine große Rolle.
  • Zu diesen strukturellen Herausforderungen gehören unzureichende Ergebnisse in der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Fragmentierung des Arbeitsmarktes und manchmal auch fehlende Kapazitäten in der öffentlichen Arbeitsverwaltung, um zielgerichtete Angebote für oft besonders gefährdete junge Menschen zu entwickeln.

Wichtigste Maßnahmen

  • Jugendgarantie: Sie ist die Zusage aller Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Grundlage der Garantie ist die im April 2013 auf Vorschlag der Kommission angenommene Empfehlung des Rates.
  • Im Dezember 2016 schlug die Kommission in ihrer Mitteilung Investieren in Europas Jugend vor, noch mehr Einsatz für die Unterstützung junger Menschen zu zeigen:
    • besserer Zugang zur Beschäftigung
    • bessere Chancen durch Aus- und Weiterbildung
    • bessere Möglichkeiten für Solidarität, Lernmobilität und Beteiligung
  • Das Europäische Solidaritätskorps soll Möglichkeiten für junge Menschen schaffen, an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten teilzunehmen, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen.
  • Qualitätsrahmen für Praktika: Er enthält Leitlinien für Praktika außerhalb der formalen Bildung, die dazu beitragen sollen, hochwertige Lerninhalte zu vermitteln und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
  • Ein Europäischer Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen zur Festlegung gemeinsamer Kriterien für die Qualität und Nachhaltigkeit von Berufsausbildungen. 

Finanzierung

  • Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit (über 25 %) wurden ihnen zu Beginn der Durchführung der Jugendgarantie zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
  • Diese Unterstützung erfolgte im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Höhe von 6,4 Milliarden für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten. Aufgrund der positiven Ergebnisse wurden diese Mittel im Jahr 2017 auf 8,8 Milliarden erhöht.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist zusammen mit zielgerichteten Investitionen aus dem Europäischen Sozialfonds die wichtigste EU-Ressource zur Unterstützung der Beschäftigung junger Menschen vor Ort im Programmplanungszeitraum 2014–2020.

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