Beschäftigung, Soziales und Integration

Iceland

Hinweis: Versicherten aus den anderen nordischen Ländern (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden) genügt in Island ein gültiger nationaler Personalausweis zur Inanspruchnahme der Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens.

Notfall

  • Rufnummer: 112

Sjukratryggingar Islands
(Isländische Krankenkasse )
Tel.: +354 515 0002
E-Mail-Adresse: international@sjukra.is


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Für die allgemeine medizinische Versorgung wenden Sie sich an die Gesundheitszentren, die es in allen isländischen Bezirken gibt. Sie sind von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. In den meisten Bezirken gibt es Ärzte oder Krankenpflegepersonal, die Bereitschaftsdienst haben und außerhalb der Öffnungszeiten konsultiert werden können.
  • Sie müssen eine Pauschalgebühr bezahlen. Sie ist in Island nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, ihre Erstattung nach Rückkehr in Ihr Land zu beantragen.
  • Bis zum Alter von 18 Jahren ist die Behandlung kostenlos.
  • An Abenden und an Wochenenden können Sie sich für eine Behandlung im Raum Reykjavik an das „Læknavaktin“-Gesundheitszentrum wenden. Tel.: 1770
  • Für ärztliche Beratung und Hausbesuche außerhalb der Öffnungszeiten rufen Sie die 1770 an.

Zahnärzte

  • Zahnbehandlungen werden in den meisten isländischen Bezirken von Zahnpraxen angeboten.
  • In der Regel wird eine Pauschalgebühr berechnet. Sie ist in Island nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, ihre Erstattung nach Rückkehr in Ihr Land zu beantragen.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen einen Jahresbeitrag von 2 500 ISK.
  • Isländische Rentner und Empfänger einer Invaliditätsrente haben Anspruch auf Teilerstattung. Ihren Erstattungsanspruch müssen Sie belegen.

Krankenhausbehandlung

  • Eine Sofortaufnahme ist nur in Notfällen möglich.
  • Die Behandlung während eines stationären Krankenhausaufenthalts ist in der Regel kostenlos.
  • Ambulante Behandlung ist dagegen gebührenpflichtig. Diese Gebühren sind in Island nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, ihre Erstattung nach Rückkehr in Ihr Land zu beantragen.

Verschreibungen

  • Sie können sich an jede beliebige Apotheke („APÓTEK“) in Island wenden.
  • Fällt Ihre Verschreibung unter die isländische Regelung für Zuzahlung, müssen Sie bei der isländischen Krankenversicherung eine Erstattung beantragen oder dies bei der Rückkehr in Ihr Land bei Ihrem heimischen Versicherungsträger tun.
  • Die Verschreibungsgebühren sind unterschiedlich hoch (0 % bis 100 % des Arzneimittelpreises) und richten sich nach festgelegten Arzneimittelkategorien.
  • Sie sind in Island nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, ihre Erstattung nach Rückkehr in Ihr Land zu beantragen.

Krankenwagen

  • Für Krankentransport wird eine nicht erstattungsfähige Pauschalgebühr verlangt.
  • Wenn Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht vorlegen, müssen Sie den vollen Preis bezahlen.
  • Dieser ist in Island nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, ihre Erstattung nach Rückkehr in Ihr Land zu beantragen.

Flugrettung

  • Es gelten dieselben Bedingungen wie für den Krankentransport.

Erstattung

  • Die pauschalen Eigenbeteiligungsgebühren sind in Island nicht erstattungsfähig. Sonstige Erstattungsanträge reichen Sie beim Büro der isländischen Krankenversicherung Sjúkratryggingar Íslands in Reykjavik ein.
  • Wurden Ihnen Versorgungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie nach Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger deren Erstattung unter Vorlage der Originalrechnungen und Ihres Versicherungsnachweises (d. h. Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte oder eines sonstigen Nachweises). Ihre Versicherung wird sich mit der isländischen Krankenversicherung Sjukratryggingar Islands in Verbindung setzen.
  • Bewahren Sie Kopien aller übermittelten Originale für Ihre Unterlagen auf.

Eigenbeteiligung

Die Eigenbeteiligung ist in Island – wie unter „Behandlung, Deckungsumfang und Kosten“ angegeben – je nach Art der medizinischen Behandlung und je nach Personengruppe unterschiedlich für

  • Kinder unter 18 Jahren
  • isländische Rentner
  • Empfänger einer Invaliditätsrente

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Ihre EKVK deckt Dialyse, Sauerstoff- und Chemotherapiebehandlungen.
  • Sie sollten eine solche medizinische Behandlung vor Ihrer Abreise organisieren und die nötigen Termine vereinbaren. Sehen Sie für die Vorbereitungen ausreichend Zeit vor Ihrer Abreise vor.
  • Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie die Behandlungstermine bei einem staatlich bezuschussten Gesundheitsleistungserbringer vereinbaren. Behandlungen durch private Leistungserbringer sind durch Ihre EKVK nicht gedeckt.
  • Kontakt für Dialyse: Landspitali Universitätskrankenhaus (in Isländisch), Dialyse-Einheit Eiriksgata 5, 101 Reykjavik. Tel.: +354 543 6311, Fax: +345 543 4806
  • Kontakt für Sauerstofftherapie: Súrefnisþjónustan, Landspitali University Hospital, Unit A-3, Fossvogur, Reykjavík. Ansprechpartner: Stella Hrafnkelsdóttir und Rósa Karlsdóttir (Krankenschwestern), Tel.: +354 543 6049 / +354 543 6040, Fax: +354 543 6019
  • Kontakt für sonstige Behandlungen: Icelandic Health Insurance's International Department, Vínlandsleið 16,113 Reykjavík, Tel.: +354 515 0002

Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?

  • In Island sind alle Gesundheitszentren öffentlich.
  • In Island sind alle Krankenhäuser öffentlich.
  • Fast alle Fachärzte sind dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen, sind also vertraglich an das öffentliche System gebunden.
     

Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Island ausgestellten EKVK

Sjukratryggingar Islands (isländische Krankenversicherung)
Tel.: +354 515 0002
E-Mail-Adresse: international@sjukra.is

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