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Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen

Communications

Datum: 20 sep 2017

Zeitraum: 2014-2020

Thema: Cooperation between regions and countries, Research and innnovation

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In der Europäischen Union gibt es 40 Binnengrenzen. Die Regionen an diesen Binnengrenzen machen 40 % des Territoriums der Union und knapp 30 % der EU-Bevölkerung aus. Allerdings schneiden Grenzregionen im Allgemeinen weniger gut ab als andere Regionen eines Mitgliedstaats. Außerdem ist dort der Zugang zu öffentlichen Diensten wie Krankenhäusern und Universitäten im Großen und Ganzen schlechter. Menschen, Unternehmen und Behörden in Grenzregionen sind beim Lavieren zwischen verschiedenen Verwaltungs- und Rechtssystemen mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Maßnahmen müssen über eine europäische Förderung hinausgehen – Finanzmittel und Investitionen allein können diese anhaltenden Schwierigkeiten nicht lösen. Um diese Schwierigkeiten anzugehen und eine Reihe neuer, konkreter Maßnahmen vorzuschlagen, hat die Kommission am 20. September 2017 ihre Mitteilung „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“ angenommen.

In der Mitteilung wird dargelegt, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten dafür sorgen können, dass die grenzübergreifende Interaktion weniger komplex, langwierig und teuer ist, und wie sie die Zusammenlegung von Dienstleistungen an den Binnengrenzen fördern können. Es wird beleuchtet, welche Verbesserungen notwendig sind, damit die Bürgerinnen und Bürger in Grenzregionen die Möglichkeiten auf beiden Seiten der Grenze auch vollumfänglich nutzen können. Die Mitteilung soll auch zu dem durch das Weißbuch zur Zukunft Europas ausgelösten Reflexionsprozess beitragen: Es werden Maßnahmen vorgeschlagen und Empfehlungen ausgesprochen, wie Grenzregionen an Binnengrenzen leichter zusammenarbeiten, zum Abbau von Hindernissen beitragen oder die Menschen und Unternehmen an der Grenze dabei unterstützen können, das Potenzial dieser Regionen vollumfänglich zu nutzen.

In der Mitteilung wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt der Grenzregionen zu stärken, insbesondere durch den Abbau einiger der rechtlichen und administrative Hindernisse, die derzeit einer engeren Zusammenarbeit und Interaktion im Wege stehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird durch die Schaffung einer „Anlaufstelle ,Grenze‘“ bei der Kommission erleichtert. Diese besteht aus Sachverständigen der Kommission im Bereich grenzbezogene Fragen, die nationale und regionale Behörden beim Umgang mit rechtlichen und administrativen Hindernissen an Grenzen beraten werden.

Die positiven Auswirkungen eines Abbaus grenzüberschreitender Hindernisse werden sowohl zur sozioökonomischen Entwicklung als auch zur Integration der Grenzregionen beitragen. Die Kommission übernimmt in diesem Prozess eine wichtige Rolle, indem sie Rechtsvorschriften oder Finanzierungsmechanismen vorschlägt. Außerdem kann sie die Mitgliedstaaten und Regionen dabei unterstützen, die Herausforderungen besser zu verstehen und operative Vorkehrungen zu entwickeln, insbesondere durch die Förderung von Informationsaustausch und Weitergabe von Verfahren, die in Grenzregionen erfolgreich eingesetzt wurden.

Die Mitteilung wird von einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen begleitet, die Schlüsselkonzepte und den Ausarbeitungsprozess vorstellt, der 2015 mit der Initiative „Grenzüberschreitende Überprüfung begann. Außerdem enthält die Arbeitsunterlage zusätzliche Informationen zu den rechtlichen und administrativen Schwierigkeiten der EU-Grenzregionen und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen. Sie unterstützt die von der Kommission in der Kommunikation vorgeschlagenen Maßnahmen mit weiteren Analysen und konkreten Beispielen.

Eine Auftaktveranstaltung anlässlich der Annahme dieser Mitteilung fand am 20.-21. September in Brüssel statt. Zudem werden außerhalb von Brüssel zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 drei ähnliche Veranstaltungen in Mérida (Spanien), Kopenhagen (Dänemark) und Bratislava (Slowakei) ausgerichtet.