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Wohnstatistiken

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Daten vom März 2014. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: November 2015. Die englische Version ist aktueller.
Abbildung 1: Bevölkerung nach Art der Wohnung, 2012
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(in % der Bevölkerung) - Quelle: Eurostat (ilc_lvho01)
Abbildung 2: Bevölkerung nach Wohnbesitzverhältnissen, 2012
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(in % der Bevölkerung) - Quelle: Eurostat (ilc_lvho02)
Abbildung 3: Überbelegungsquote, 2012
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(in % der angegebenen Bevölkerung) - Quelle: Eurostat (ilc_lvho05a)
Abbildung 4: Schwere wohnungsbezogene Deprivation, 2011–12
(in % der Bevölkerung) - Quelle: Eurostat (ilc_mdho06a)
Tabelle 1: Quote der Überbelastung durch Wohnkosten nach Wohnbesitzverhältnissen, 2012
(in % der Bevölkerung) - Quelle: Eurostat (ilc_lvho07c) und (ilc_lvho07a)

Dieser Artikel enthält Informationen über aktuelle Statistiken zum Thema Wohnen in der Europäischen Union (EU) und in den EFTA-Ländern; im Mittelpunkt stehen dabei die verschiedenen Arten von Wohnraum, Wohnbesitzverhältnissen (Miet- oder Eigentumswohnungen) sowie Qualität und Bezahlbarkeit von Wohnraum.

Angemessener Wohnraum zu einem bezahlbaren Preis und in einer sicheren Umgebung ist ein Grundbedürfnis und zugleich ein Grundrecht. Diesen Bedarf zu decken und damit zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen, stellt für einige europäische Länder immer noch eine erhebliche Herausforderung dar.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Wohnraumtyp

Im Jahr 2012 lebten 41,6 % der Bevölkerung der EU-28 in Wohnungen , knapp über ein Drittel (34,0 %) in Einfamilienhäusern und 23,7 % in Doppelhaushälften. Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnungen lebte, war unter den EU-Mitgliedstaaten in Estland (65,1 %), Spanien (65,0 %) und Lettland (64,4 %) am höchsten. Den höchsten Anteil an Bewohnern von Einfamilienhäusern verzeichneten Kroatien (73,0 %), Slowenien (66,6 %), Ungarn (63,9 %), Rumänien (60,5 %) und Dänemark (57,1 %); Norwegen verzeichnete ebenfalls einen hohen Anteil (60,7 %) an Bewohnern von Einfamilienhäusern. Die höchsten Anteile von Bewohnern von Doppelhaushälften wurden hingegen aus dem Vereinigten Königreich (60,9 %) und den Niederlanden (60,0 %) gemeldet — siehe Abbildung 1.

Wohnbesitzverhältnisse

Über ein Viertel (27,2 %) der Bevölkerung der EU-28 lebte 2012 in einer eigenen Wohnimmobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren, während über zwei Fünftel (43,4 %) der Bevölkerung in einer eigenen Wohnung lebte, die nicht durch ein Darlehen oder eine Hypothek belastet war. Gut siebzig Prozent (70,6 %) der Bevölkerung der EU-28 lebten also in selbstgenutztem Wohneigentum, 18,5 % lebten in zu Marktpreisen angemieteten Wohnimmobilien und 10,9 % in Wohnungen, die zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurden.

Im Jahr 2012 lebte über die Hälfe der Bevölkerung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 2) in Eigentumswohnungen; dabei lagen die Zahlen zwischen 53,2 % in Deutschland und 96,6 % in Rumänien. In der Schweiz überwog der Anteil der Personen, die in Mietwohnungen lebten, den Anteil der Bevölkerung in Eigentumswohnungen – hier wohnten etwa 56,1 % der Bevölkerung zur Miete. In Schweden (70,1 %), in den Niederlanden (59,9 %) und in Dänemark (51,8 %) bewohnte mehr als die Hälfte der Bevölkerung eine eigene Immobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren; dies war auch in Norwegen (64,9 %) und Island (62,7 %) der Fall.

Die Anzahl der Personen, die in zu Marktpreisen angemietetem Wohnraum lebten, lag 2012 in 11 EU-Mitgliedstaaten unter 10,0 %. In Deutschland lebten hingegen knapp zwei Fünftel der Bevölkerung in zu Marktpreisen angemieteten Wohnungen, während ihr Anteil in Dänemark mehr als ein Drittel, in den Niederlanden, Schweden und Österreich mehr als ein Viertel und in Luxemburg mehr als ein Fünftel betrug. In der Schweiz war dieser Anteil mit 51,6 % sogar noch höher. Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnraum lebte, der zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurde, lag in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten unter 20,0 %.

Wohnungsqualität

Ein wesentliches Kriterium zur Bewertung der Qualität von Wohnraum ist die Frage, ob der Wohnraum ausreicht. Die Überbelegungsquote gibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an, der in überbelegtem Wohnraum lebt. Der Indikator, der auf der Grundlage der Zahl der Räume berechnet wird, die einem Haushalt zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Größe des Haushalts, dem Alter der Haushaltsmitglieder und der familiären Situation.

2012 lebten 17,2 % der Bevölkerung der EU-28 in überbelegten Wohnungen (siehe Abbildung 3); am höchsten war diese Quote in Rumänien (51,6 %), Ungarn (47,2 %), Polen (46,3 %), Bulgarien (44,5 %) und Kroatien (44,1 %). Hingegen verzeichneten Belgien (1,6 %), die Niederlande (2,5 %) und Zypern (2,8 %) die geringsten Überbelegungsquoten, acht weitere EU-Mitgliedstaaten (sowie Norwegen, die Schweiz und Island) gaben an, dass weniger als 10,0 % der jeweiligen Bevölkerung in überbelegten Wohnungen lebten. Die höchste Zunahme des Anteils der Bevölkerung, der zwischen 2011 und 2012 in überbelegten Wohnungen lebte, wurde aus Österreich gemeldet (Steigerung um 2,3 Prozentpunkte).

Die Überbelegungsquote in der Gruppe der armutsgefährdeten Bevölkerung (mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen von unter 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens) lag im Jahr 2012 in der EU-28 bei 29,4 % und damit etwa 12,2 Prozentpunkte über der Überbelegungsquote für die Bevölkerung insgesamt. Die höchsten Überbelegungsquoten unter der armutsgefährdeten Bevölkerung wiesen Ungarn (71,0 %), Rumänien (63,7 %) und Polen (60,8 %) auf, während über die Hälfte aller armutsgefährdeten Einwohner in der Slowakei und Bulgarien auch in überbelegten Wohnungen lebten. Am anderen Ende der Skala wurden die niedrigsten Überbelegungsquoten für armutsgefährdete Einwohner in den Niederlanden (9,2 %), Zypern (7,5 %), Malta (6,6 %) und Belgien (6,4 %) verzeichnet; dies waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, die weniger als ein Zehntel der armutsgefährdeten Bevölkerung in überbelegten Wohnverhältnissen meldeten (siehe Abbildung 3).

Neben der Überbelegung fließen in den Indikator für die Wohnungsqualität einige weitere Aspekte ein, wie zum Beispiel das Fehlen von Bad oder Toilette, ein undichtes Dach oder ungenügende Helligkeit der Wohnung, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Die Quote schwerer wohnungsbezogener Entbehrung ist definiert als der Anteil der Personen, der in einer überbelegten Wohnung lebt und auf den zugleich mindestens eines der zuvor genannten Kriterien für wohnungsbezogene Entbehrung zutrifft. In der gesamten EU-28 waren 2012 5,1 % der Bevölkerung von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen (siehe Abbildung 4). In fünf EU-Mitgliedstaaten waren 2012 über ein Zehntel der Bevölkerung von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen; dieser Anteil betrug in Ungarn 17,2 % und erreichte in Rumänien mit knapp über einem Fünftel der Bevölkerung (22,8 %) einen Spitzenwert. Hingegen waren im Jahr 2012 weniger als 1,0 % der Bevölkerung in Finnland, Irland und den Niederlanden von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen. Der Gesamtanteil an von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Personen in der EU-28 ging zwischen 2011 und 2012 um 0,4 Prozentpunkte zurück. Den stärksten Rückgang verzeichneten Rumänien (-3,1 Prozentpunkte), Bulgarien (-1,4 Prozentpunkte) und Lettland (-1,1 Prozentpunkte). Den stärksten Anstieg des Anteils an von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Personen wurde mit 1,2 Prozentpunkten zwischen 2011 und 2012 aus Ungarn gemeldet.

Bezahlbarkeit von Wohnraum

11,2 % der Bevölkerung der EU-28 lebten im Jahr 2012 in Haushalten, in denen mindestens 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum ausgegeben wurde (siehe Tabelle 1). Der Bevölkerungsanteil, bei dem die Wohnkosten 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens überstiegen, war in der Gruppe der Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen angemietet haben, am höchsten (26,2 %) und in der Gruppe derjenigen, die ohne Darlehen und Hypothekschulden in selbstgenutztem Wohneigentum lebten, am geringsten (6,8 %).

Der EU-28-Durchschnittswert überdeckt erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten; so gab es einerseits einige Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der Bevölkerung, deren Wohnkosten 40 % des verfügbaren Einkommens überschritten, nur sehr gering war – dies traf insbesondere auf Malta (2,6 %), Zypern (3,3 %), Finnland (4,5 %), Luxemburg (4,9 %) sowie Frankreich und Slowenien (beide jeweils 5,2 %) zu. Andererseits wendete in Griechenland etwa ein Drittel (33,1 %) und in Dänemark rund ein Fünftel (18,2 %) der Bevölkerung mehr als 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für ihre Behausung auf, gefolgt von Deutschland (16,6 %), Rumänien (16,5 %), Bulgarien (14,5 %), den Niederlanden (14,4 %) und Spanien (14,3 %).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Daten dieses Abschnitts stammen hauptsächlich aus Mikrodaten der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Die Angaben beziehen sich jeweils auf alle privaten Haushalte und deren Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig waren; Personen, die in Gemeinschaftshaushalten und in Institutionen leben, sind grundsätzlich von der Zielpopulation ausgenommen. Das Aggregat für die EU-28 ist ein nach der Bevölkerungszahl gewichteter Durchschnittswert der einzelstaatlichen Daten.

Kontext

Die EU verfügt über keinerlei spezielle Kompetenzen im Bereich Wohnungspolitik, vielmehr sind die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten für ihre Wohnungspolitik selbst verantwortlich. Viele Mitgliedstaaten der EU stehen jedoch vor den gleichen Herausforderungen wie Erneuerung des Wohnungsbestands, Steuerung und Bekämpfung der Zersiedelung, Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, Unterstützung junger Menschen und benachteiligter Gruppen auf dem Wohnungsmarkt und Sensibilisierung der Wohnungseigentümer für Fragen der Energieeffizienz.

Insofern nehmen die Themen soziales Wohnen, Wohnungslosigkeit und Integration auf der sozialpolitischen Agenda der EU einen wichtigen Stellenwert ein. In Artikel IV-34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es hierzu: „Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und auf eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.“ In diesem Zusammenhang wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza im Jahr 2000 eine Einigung über eine Reihe von gemeinsamen Zielsetzungen für die Strategie der Europäischen Union für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung erzielt, darunter zwei Zielsetzungen mit Bezug zum Wohnraum, nämlich „[…] Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit nicht beeinträchtigenden Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung ...) zu gewähren“ und „Politische Maßnahmen [zu ergreifen], damit gravierende Änderungen der Lebensbedingungen vermieden werden, die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung, Verweis aus der Schule oder Verlust der Wohnung“. Dieses Mandat wurde im Jahr 2010 verlängert, als im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung (COM(2010) 758 final) eine Reihe von Aktionen festgelegt wurde, mit der die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2020 um mindestens 20 Millionen Personen reduziert werden sollte (im Vergleich zu 2008) – siehe auch den Artikel über Statistiken zur sozialen Eingliederung.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

  • Lebensbedingungen und Wohlstand (t_livcon), siehe:
Einkommen und Lebensbedingungen (t_ilc)
Lebensbedingungen (t_ilc_lv)
Wohnverhältnisse (t_ilc_lvho)
Materielle Entbehrung (t_ilc_md)
Deprivation der Unterkunft (t_ilc_mdho)

Datenbank

  • Lebensbedingungen und Wohlstand (livcon), siehe:
Einkommen und Lebensbedingungen (ilc)
Lebensbedingungen (ilc_lv)
Wohnverhältnisse (ilc_lvho)
Materielle Entbehrung (ilc_md)
Deprivation der Unterkunft (ilc_mdho)
Wohnungsumgebung (ilc_mddw)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Excel.jpg Wohnstatistiken: Tabellen und Abbildungen

Weitere Informationen

  • Verordnung Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung Nr. 1553/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen … in den Bereichen … Statistik, … anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens

Weblinks