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Beschäftigungsstatistik

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Daten von Mai 2019.

Aktualisierung des Artikels geplant: Mai 2020

Im Fokus

Im Jahr 2018 erreichte die EU-Beschäftigungsquote für Erwerbspersonen zwischen 20 und 64 Jahren mit 73,1 % ihren höchsten Stand.

Obwohl sich der Abstand zwischen den Geschlechtern weiter verringert hat, lag die Beschäftigungsquote der Männer in allen EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2018 nach wie vor über der Quote der Frauen.

30,8 % der erwerbstätigen Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren gingen 2018 in der EU einer Teilzeitbeschäftigung nach, bei den Männern waren es 8,0 %.


Tool 1: Beschäftigung (insgesamt, Frauen, Männer, Jugendliche und ältere Personen), 2002-2018
(in % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat


Dieser Artikel enthält Informationen zu den aktuellsten Statistiken über die Beschäftigung in der [[Glossary:European Union (EU)/de|Europäischen Union (EU), die auf der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) beruhen, sowie eine Analyse auf der Grundlage wichtiger sozioökonomischer Gesichtspunkte. Insgesamt weisen Beschäftigungsstatistiken erhebliche Unterschiede abhängig von Geschlecht, Alter und Bildungsstand auf. Auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt es auf dem Arbeitsmarkt beachtliche Unterschiede.

Nachdem 1997 ein Kapitel über Beschäftigung in den Vertrag von Amsterdam aufgenommen wurde, steht die Arbeitsmarktstatistik im Mittelpunkt zahlreicher politischer Maßnahmen der EU. Die Beschäftigungsquote, d. h. der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, gilt als ein sozialer Schlüsselindikator für die Untersuchung von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.

Es sei darauf hingewiesen, dass die aus den Tools ablesbaren Zahlen und Quoten bisweilen von den Angaben im Text dieses Artikels abweichen können, da die Quelldaten ständig überarbeitet werden: Die Tools basieren auf den letzten (in der Eurostat-Datenbank unter Beschäftigung und Arbeitslosigkeit (Arbeitskräfteerhebung) (employ)) verfügbaren Daten, während der Text auf Daten von Mai 2019 basiert.

Vollständiger Artikel

Beschäftigungsquoten nach Geschlecht, Alter und Bildungsstand

Im Jahr 2018 erreichte in der EU-28 die Beschäftigungsquote für Erwerbspersonen zwischen 20 und 64nbsp;Jahren, die bei der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) gemessen wurde, mit 73,1 % den höchsten je in der EU verzeichneten jährlichen Durchschnitt. Vor dem Hintergrund dieses Durchschnittswerts gibt es allerdings von Land zu Land erhebliche Unterschiede (siehe Karte 1 und Tool 1). Schweden ist der einzige EU-Mitgliedstaat mit einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 % (82,6 %). Eine ähnlich hohe Quote ist auch in den EFTA-Ländern Island (86,5 %) und Schweiz (82,5 %) festzustellen.

2010 verabschiedete der Europäische Rat die Strategie Europa 2020, in deren Mittelpunkt die Stärkung der EU-Wirtschaft und die Vorbereitung auf die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts stand. Eines der Hauptziele dieser Strategie auf EU-Ebene lautet, die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen bis 2020 auf mindestens 75 % zu steigern. 2018 wiesen vierzehn EU-Mitgliedstaaten eine Quote von mindestens 75 % auf: die drei nordischen Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark und Finnland), die drei baltischen Mitgliedstaaten (Estland, Litauen und Lettland) sowie Tschechien, Deutschland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Österreich, Portugal, Slowenien und Malta, siehe Karte 1. Drei EFTA-Länder, Island, die Schweiz und Norwegen, verzeichneten ebenfalls hohe Beschäftigungsquoten von über 75 %.

Dagegen lag die Beschäftigungsquote in Rumänien, Belgien, Spanien, Kroatien und Italien weit unter dem EU-Ziel, d. h. unter 70 %; die niedrigste Quote wurde in Griechenland verzeichnet (59,5 %).

Karte 1: Beschäftigungsquote, Altersgruppe 20-64, 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsa_ergan)

Das interaktive Liniendiagramm (siehe Tool 1) zeigt die Veränderung der Beschäftigungsquote in den einzelnen Ländern seit 2002 an. Durch Anklicken der Bildsymbole im unteren Bereich des Tools wird die Beschäftigungsentwicklung bestimmter Untergruppen sichtbar. Von links nach rechts kann von der Gesamtbevölkerung zu Frauen, Männern, Jugendlichen bzw. älteren Personen gewechselt werden.

Zwischen 2002 und 2018 stieg die Beschäftigungsquote für die Gesamtbevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren in der EU-28 um 6,4 Prozentpunkte von 66,8 % auf 73,2 %. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren in den einzelnen Ländern jedoch sehr unterschiedlich entwickelt. In sämtlichen Ländern mit Ausnahme Griechenlands (-3,0 Prozentpunkte (PP)) und Zyperns (-1,0 PP) war zwischen 2002 und 2018 ein Anstieg der Beschäftigungsquote zu beobachten. In allen Ländern, die der EU 2004 oder später beitraten (außer Zypern), sowie in Deutschland liegt der Anstieg über dem EU-Durchschnitt von 6,4 PP. Die stärksten Zunahmen der Beschäftigungsquote waren in Bulgarien (16,6 PP von 55,8 % im Jahr 2002 auf 72,4 % im Jahr 2018) und in Malta (17,3 PP von 57,7 % auf 75,0 %) zu beobachten.

In allen EU-Mitgliedstaaten lag die Beschäftigungsquote der Männer im Jahr 2018 über derjenigen der Frauen. Dies gilt auch für den gesamten Zeitraum von 2002 bis 2018 mit zwei Ausnahmen: Lettland im Jahr 2010 und Litauen in den Jahren 2009 und 2010. Allerdings entwickelte sich die Beschäftigungsquote der Männer und Frauen im Zeitraum 2002 bis 2018 unterschiedlich. Durch Anklicken des zweiten und dritten Bildsymbols von Tool 1 kann die Entwicklung der Beschäftigungsquote von Männern bzw. Frauen seit 2002 angezeigt werden.

Tool 1: Beschäftigung (insgesamt, Frauen, Männer, Jugendliche und ältere Personen), 2002-2018
(in % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat


Seit 2002 ist die Beschäftigungsquote der Frauen in ganz Europa gestiegen, sodass ein Plus von 9,2 PP auf EU-Ebene zu verzeichnen war. Am stärksten legte die Beschäftigungsquote der Frauen zwischen 2002 und 2018 in Malta (+29,0&nsbp;PP), Bulgarien (+16,0&nsbp;PP) und Deutschland (+14,0&nsbp;PP) zu. Die höchsten Beschäftigungsquoten der Frauen waren 2018 in Schweden (80,4 %) und Island (83,2 %) zu verzeichnen, wohingegen Griechenland (49,1 %) und Italien (53,1 %) die niedrigsten Quoten aufwiesen.

Dagegen war der Anstieg der Beschäftigungsquote der Männer im Zeitraum 2002 bis 2018 auf EU-Ebene mit +3,5 PP geringer als bei den Frauen. In 11 EU-Mitgliedstaaten war die Beschäftigungsquote bei den Männern sogar rückläufig. Am markantesten waren die Veränderungen in Griechenland (mit einen Rückgang von 8,3 PP von 78,4 % im Jahr 2002 auf 70,1 % im Jahr 2018) und in Zypern (mit einem Rückgang um 6,5 PP von 85,8 % auf 79,3 %).

Das Beschäftigungsgefälle zwischen Frauen und Männern verringerte sich auf EU-Ebene folglich von 17,3 PP im Jahr 2002 auf 11.6 PP im Jahr 2018. Dieser Trend war in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Estland, Ungarn, Schweden, Polen, der Slowakei und Rumänien zu beobachten. Besonders deutlich war die Verringerung des Geschlechtergefälles bei der Beschäftigung in Malta (-24,3 PP) aufgrund der gestiegenen Beschäftigungsquote der Frauen sowie in Spanien (-17,4 PP) und Luxemburg (-17,3 PP), wo eine Kombination aus gesunkener Beschäftigungsquote der Männer und gestiegener Beschäftigungsquote der Frauen zu diesen Ergebnissen führte.

Bei Anklicken des vierten und fünften Bildsymbols von Tool 1 zeigt sich, dass die Beschäftigungsquote der 15- bis 24-Jährigen (Jugendbeschäftigung) zwischen 2002 und 2018 auf EU-Ebene gesunken, die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen (Beschäftigung älterer Personen) im gleichen Zeitraum hingegen gestiegen ist. Der Rückgang der Jugendbeschäftigungsquote ist in Irland, Portugal, Spanien und Griechenland besonders ausgeprägt. Dagegen verzeichneten Deutschland, Bulgarien und die Slowakei den höchsten Anstieg der Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen.

Auch je nach erreichtem Bildungsstand waren erhebliche Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten festzustellen (siehe Tool 2). Die nach erreichtem Bildungsgrad analysierten Quoten beruhen auf der Altersgruppe der 25- bis 64-Jährigen. Jüngere Personen können sich nämlich noch in der Ausbildung, insbesondere im Tertiärbereich, befinden, was sich deutlich in den Beschäftigungsquoten niederschlagen kann.

Tool 2: Beschäftigungsquote nach Bildungsgrad, 2002-2018
(in % der Bevölkerung mit niedrigem/mittlerem/hohem Bildungsgrad im Alter von 25 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat


2018 betrug die Beschäftigungsquote der 25- bis 64-Jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss (Kurzstudiengänge, Bachelor oder gleichwertiger Abschluss, Master oder gleichwertiger Abschluss und Promotion oder gleichwertiger Abschluss; ISCED-Stufen 5-8) auf EU-Ebene 85,8 %. Damit lag sie deutlich über der Quote der Personen, die lediglich die Primarstufe oder die Sekundarstufe I abgeschlossen haben (ISCED-Stufen 0-2), die 56,8 % betrug. Die Beschäftigungsquote der EU-28 bei Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II oder einem postsekundären, nichttertiären Abschluss (ISCED-Stufen 3-4), lag mit 76,4 % zwischen den beiden zuvor genannten Quoten. Diese Zahlen können darauf hindeuten, dass mit einem höheren Bildungsgrad auch die Wahrscheinlichkeit steigt, einen Arbeitsplatz zu finden.

Bei Personen, die höchstens einen Abschluss der Sekundarstufe I besaßen (ISCED-Stufen 0-2), war es (unter allen drei untersuchten Gruppen) nicht nur am unwahrscheinlichsten, dass sie eine Stelle fanden, sie waren zudem noch am stärksten von der Krise betroffen: Die Beschäftigungsquote sank in dieser Gruppe zwischen 2007 und 2013 auf EU-Ebene um 5,0 PP. Dagegen sank sie bei den Personen mit mittlerem Bildungsgrad (ISCED-Stufen 3-4) um 1,7 PP und bei denjenigen mit hohem Bildungsgrad (ISCED-Stufen 5-8) um 1,7 PP.

Wie Tool 2 zeigt, ist es bei der Stellensuche wichtig, zumindest einen mittleren Bildungsgrad vorweisen zu können. So betrug beispielsweise die Beschäftigungsquote von Personen mit niedrigem Bildungsgrad 2018 in der Slowakei 37,9 %. Diese Quote ist deutlich niedriger als die Beschäftigungsquote von Personen mit mittlerem Bildungsgrad (76,9 %) und von Personen mit hohem Bildungsgrad (82,6 %). Dieser Unterschied zwischen der Beschäftigungsquote von Personen mit niedrigem Bildungsgrad und derjenigen von Personen mit mittlerem Bildungsgrad zeigt sich auch deutlich in Kroatien (37,5 % gegenüber 68,5 %), Tschechien (52,2 % gegenüber 83,5 %), Bulgarien (47,0 % gegenüber 78,5 %) und Polen (43,1 % gegenüber 70,4 %).

Höherer Anteil an Personen mit mehr als einer Tätigkeit bei Personen mit hohem Bildungsgrad

Wie Abbildung 1 zeigt, ist der Anteil der Personen mit mehr als einer Tätigkeit gering, wobei Personen mit hohem Bildungsgrad (ISCED-Stufen 5-8) eher eine zweite Tätigkeit ausüben als Personen mit mittlerem (ISCED-Stufen 3-4) oder niedrigem (ISCED-Stufen 0-2) Bildungsgrad. Im Jahr 2018 gingen in der EU-28 5,0 % der Personen mit tertiärem Bildungsabschluss mehr als einer Tätigkeit nach, während dieser Anteil bei Personen mit geringem und mittlerem Bildungsgrad 2,8 % bzw. 3,8 % betrug.

Am höchsten war der Anteil der Personen mit mehr als einer Tätigkeit mit hohem Bildungsgrad in den Niederlanden (10,1 %), Estland (9,8 %) Schweden (8,8 %) und Dänemark (8,3 %). Das Gefälle zwischen Personen mit niedrigem Bildungsgrad und Personen mit hohem Bildungsgrad bei Personen mit mehr als einer Tätigkeit war sehr ausgeprägt in Lettland (6,9 PP), gefolgt von Estland (6,7 PP), Portugal (5,6 PP) und den Niederlanden (4,9 PP). Gleichwohl war in einigen Ländern der Anteil der Personen mit mehr als einer Tätigkeit bei Personen mit niedrigem Bildungsgrad geringfügig höher als bei Personen mit hohem Bildungsgrad; der größte Unterschied in diese Richtung war in Frankreich festzustellen (-1,8 PP).

Abbildung 1: Erwerbstätige mit einer zweiten Tätigkeit nach höchstem Bildungsgrad, Altersgruppe 20-64, 2018
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_egaed) und (lfsa_e2ged)

Akademische Berufe, Arbeitnehmer mit geringerem Status sowie Dienstleistungsberufe und Verkäufer als vorherrschende Berufsgruppen

Mit 20,0 % der Erwerbstätigen stellten akademische Berufe in der EU-28 im Jahr 2018 die größte Berufsgruppe dar (siehe Abbildung 2a). Danach folgten Dienstleistungs- und Verkaufsberufe mit 16,4 % und schließlich Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe mit 16,3 %. Dagegen waren die zwei kleinsten Berufsgruppen Fachkräfte in Land- und Forstwirtschaft und Fischerei (3,0 %) und Angehörige der regulären Streitkräfte (0,6 %).

Die Betrachtung des Berufs alleine gibt jedoch nur begrenzt Aufschluss über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Merkmale der Erwerbstätigen. Aus diesem Grund wurde eine umfassendere Klassifikation mit der Bezeichnung ESeG (European Socio-economic Groups) eingeführt, die auf einer Kombination von Beruf und Erwerbsstatus basiert. Anhand dieser Klassifikation blieben die akademischen Berufe (20,0 %) im Jahr 2018 die größte Berufsgruppe in der EU-28 (siehe Abbildung 2b), dieses Mal jedoch gefolgt von den Arbeitnehmern mit geringerem Status mit 18,2 % und schließlich den Fachkräften in der Industrie mit 16,2 % der Erwerbstätigen.

[[Image:Erwerbstätige nach Beruf (ISCO), Altersgruppe 20-64, EU-28, 2018 (in % der Gesamtbeschäftigung)_FP19.png|thumb|centre|500px|Abbildung 2a: Erwerbstätige nach Beruf
(ISCO), Altersgruppe 20-64, EU-28, 2018
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat {{Stable l
<image imgid="figure2b" zoom="100">
Abbildung 2b: Erwerbstätige nach Europäischer sozio-wirtschaftlicher Gruppe
(ESeG), Altersgruppe 20-64, EU-28, 2018
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_esega)

Anstieg von Teilzeit- und befristeter Beschäftigung

Der Anteil der Erwerbstätigen in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen in der EU-28, die angaben, ihr Hauptarbeitsverhältnis sei eine Teilzeitbeschäftigung, ist langsam aber stetig von 14,9 % im Jahr 2002 auf 19,0 % im Jahr 2015 gestiegen. 2018 ging er geringfügig auf 18,5 % zurück (siehe Tool 3, Bildsymbol 1). Den bei Weitem höchsten Anteil an Teilzeitbeschäftigten wiesen 2018 die Niederlande auf (46,8 %), gefolgt von Österreich, Deutschland, Belgien, dem Vereinigten Königreich, Schweden und Dänemark: In diesen Ländern lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten jeweils bei über einem Fünftel (21 %) der Erwerbstätigen. Relativ unüblich war Teilzeitarbeit dagegen in Bulgarien (1,8 % der Erwerbstätigen) sowie in Ungarn, der Slowakei, Kroatien und Polen (zwischen 4,2 % und 6,2 %). Seit 2002 hat die Teilzeitbeschäftigung in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Rumänien (-3,1 PP), Polen (-2,7 PP), Litauen (-2,6 PP), Lettland (-1,7 PP), Kroatien (-1,6 PP), Bulgarien (-0,9 PP) und Portugal (-0,6 PP) zugenommen.

Durch Anklicken des zweiten und dritten Bildsymbols von Tool 3 lässt sich feststellen, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bei Männern und Frauen äußerst unterschiedlich ist. Mit knapp einem Drittel (30,8 %) der erwerbstätigen Frauen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren gingen 2018 in der EU-28 deutlich mehr Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nach als Männer (8,0 %). Etwa drei Viertel (73,8 %) aller weiblichen Erwerbstätigen und etwas weniger als ein Viertel (23,0 %) aller männlichen Erwerbstätigen in den Niederlanden arbeiteten 2018 in Teilzeit; dies entspricht den höchsten Teilzeitquoten unter den EU-Mitgliedstaaten. Der stärkste Anstieg der Teilzeitbeschäftigung (in Prozentpunkten) zwischen 2002 und 2018 war bei Frauen in Italien (15,6 PP von 16,8 % auf 32,4 %) und bei Männern in der Schweiz (7,9 PP von 9,1 % auf 17,0 %) zu verzeichnen. Am stärksten war der Rückgang dagegen bei Frauen in Island (-11,8 PP von 42,3 % auf 30,5 %) und bei Männern in Litauen (-3,2 ;PP von 8,3 % auf 5,1 %).

Tool 3: Teilzeitbeschäftigung (insgesamt, Frauen und Männer) und befristete Beschäftigung (insgesamt, Frauen und Männer), 2002-2018
(in % der gesamten/weiblichen/männlichen Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat


Von 2002 bis 2018 ging der Anteil der Personen mit unbefristetem Arbeitsvertrag in der EU-28 leicht zurück, während der Anteil der Erwerbstätigen in befristeten Beschäftigungsverhältnissen von 11,2 % im Jahr 2002 auf 13,2 % im Jahr 2018 stieg (siehe Tool 3, Bildsymbol 4). Der Anteil der Erwerbstätigen in befristeten Beschäftigungsverhältnissen war in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich: Der höchste Anteil an Personen mit befristetem Arbeitsvertrag war 2018 in Spanien (26,4 %), Polen (23,9 %) und Portugal (21,5 %) zu verzeichnen. Der geringste Anteil an befristeten Arbeitsverhältnissen war dagegen in Rumänien (1,1 %), Litauen (1,4 %) und Lettland (2,6 %) festzustellen.

Ein Vergleich der befristeten Beschäftigung zwischen Männern und Frauen (siehe Tool 3, Bildsymbole 5 und 6) zeigt, dass das Geschlechtergefälle 2018 auf EU-Ebene nicht allzu groß war: 12,6 % der männlichen und 13,8 % der weiblichen Erwerbstätigen befanden sich in befristeten Beschäftigungsverhältnissen.

In Tool 4 ist der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren mit befristetem Arbeitsvertrag auf Basis der ESeG-Klassifikation (European Socio-economic Group) dargestellt. In den meisten Ländern sind die Verträge von Führungskräften am seltensten befristet, jene von Arbeitnehmern mit geringerem Status am häufigsten. Allerdings gibt es zwischen den Ländern deutliche Unterschiede: Während dies auf 39,2 % der Arbeitnehmer mit geringerem Status in Polen zutraf, betrug der entsprechende Wert für Rumänien nur 2,6 %. Die erheblichen Unterschiede beim Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse zwischen den EU-Mitgliedstaaten lassen sich vermutlich zumindest teilweise durch unterschiedliche nationale Gepflogenheiten erklären, aber auch durch das Angebot an und die Nachfrage nach Arbeitskräften, die Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Arbeitgeber sowie die Vorschriften für Einstellungen und Entlassungen.

Werkzeug 4: Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen nach europäischer sozioökonomischer Gruppe (ESeG), 2018
(in % der Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat


Arbeitnehmer in Zeitarbeitsunternehmen

Der Anteil der Erwerbstätigen, die für ein Zeitarbeitsunternehmen tätig sind, ist gering. Im Jahr 2018 waren dies auf EU-Ebene 2,2 % der männlichen und 1,5 % der weiblichen Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Abbildung 3 ist zu entnehmen, dass diese Form der Beschäftigung am häufigsten in Slowenien (4,2 % bei den Männern, 6,0 % bei den Frauen) und Spanien (4,1 % bei den Männern, 3,6 % bei den Frauen) vorzufinden ist, während sie in Ungarn (jeweils 0,3 %), Griechenland (0,2 % bei den Männern und 0,3 % bei den Frauen) und im Vereinigten Königreich (0,6 % bei den Männern und 0,5 % bei den Frauen) kaum existiert.

Das Geschlechtergefälle war am höchsten in Frankreich (2,0 PP), gefolgt von den Niederlanden und Österreich (jeweils 1,6 PP). In den meisten EU-Mitgliedstaaten beträgt der Unterschied zwischen Männern und Frauen jedoch weniger als 1 PP. In sieben EU-Ländern (Griechenland, Kroatien, Dänemark, Polen, Lettland, Irland und Slowenien) sind eher Frauen als Männer in Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. In Ungarn ist der Anteil der Personen, die für ein Zeitarbeitsunternehmen tätig sind, für beide Geschlechter gleich.

Abbildung 3: Arbeitnehmer in Zeitarbeitsunternehmen nach Geschlecht, 2018
(in % der Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat (lfsa_qoe_4a6r2)

Prekäre Beschäftigung

Im Jahr 2018 befanden sich 2,1 % der Männer und Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren in der EU-28 in einer prekären Beschäftigungssituation (d. h. ihr Arbeitsvertrag hatte eine Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten). Der Gesamtanteil der Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen war am höchsten in Kroatien, Frankreich, Spanien, Italien und Slowenien sowie in den Kandidatenländern Serbien, Montenegro und Nordmazedonien (Abbildung 4). In allen Ländern außer Finnland (1,1 PP), Serbien (1,3 PP) und der Türkei (2,0 PP) betrug der Unterschied zwischen Männern und Frauen weniger als 1 PP. In der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten befanden sich tendenziell eher Frauen in einer prekären Beschäftigungssituation als Männer.

Abbildung 4: Prekäre Beschäftigung nach Geschlecht, 2018
(in % der Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat (lfsa_qoe_4ax1r2)

Quelldaten für die Tabellen und Grafiken

Datenquellen

Abdeckung

Die Erwerbspersonen bzw. die (Erwerbsbevölkerung) setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen. Für die EU-Arbeitskräfteerhebung sind Erwerbstätige definiert als Personen ab 15 Jahren, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt, zur Gewinnerzielung oder zur Mehrung des Familieneinkommens gearbeitet haben. Zur Erwerbsbevölkerung zählen auch Personen, die nicht gearbeitet haben, aber einen Arbeitsplatz hatten, von dem sie vorübergehend abwesend waren, z. B. aufgrund von Krankheit, Urlaub, Streik oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit kann als Zahl der erwerbstätigen Personen oder der Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten oder in geleisteten Arbeitsstunden gemessen werden. Alle hier aufgeführten Schätzungen basieren auf der Zahl der Personen. Die Angaben zu den Beschäftigungsquoten beruhen ebenfalls auf Schätzungen der Zahl der Personen. Um Vergleiche zwischen unterschiedlich großen Ländern zu ermöglichen und die Auswirkungen der Veränderung der Bevölkerungsgröße der Länder im zeitlichen Verlauf auszuschließen, werden in Beschäftigungsstatistiken häufig Beschäftigungsquoten angegeben. Dabei werden in der Regel die Quoten für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter angegeben, das zwischen 15 und 64 Jahren angesetzt wird. Ausnahmen bilden Spanien und das Vereinigte Königreich sowie Island, für die die Altersspanne 16 bis 64 Jahre beträgt. Die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen bildet auch den Standard für die Daten anderer internationaler Statistikorganisationen (wenn auch einige Entscheidungsträger der Altersspanne 20 bis 64 Jahre immer mehr Bedeutung einräumen, da ein steigender Anteil der EU-Bevölkerung seine Studien im Tertiärbereich fortsetzt).

Wichtigste Konzepte

Wichtigste in der EU-Arbeitskräfteerhebung definierte Beschäftigungsmerkmale:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden definiert als Personen, die für einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber arbeiten und dafür Lohn, Gehalt, ergebnisabhängige Vergütungen oder Sachleistungen erhalten; auch Berufssoldaten gelten als Arbeitnehmer.
  • Selbstständige arbeiten in ihrem eigenen Geschäft oder Gewerbebetrieb, in ihrer freiberuflichen Praxis oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Selbstständige gelten als erwerbstätig, wenn sie während der Bezugswoche eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie arbeiten in der Absicht, Gewinn zu erzielen; sie wenden Zeit für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit auf oder sie befinden sich in der Phase der Unternehmensgründung.
  • Die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung basiert in der Regel auf der spontanen Auskunft des Befragten. Die wichtigsten Ausnahmen bilden die Niederlande und Island, wo ein Schwellenwert von 35 Stunden gilt, ferner Schweden mit einem Schwellenwert für Selbstständige und Norwegen, wo Personen, die zwischen 32 und 36 Stunden arbeiten, danach gefragt werden, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt.
  • Die Indikatoren für Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit beziehen sich ausschließlich auf Personen, die mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Personen, die während der Bezugswoche den Arbeitsplatz gewechselt haben, werden nicht als Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit gezählt.
  • Als Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag gilt ein Arbeitnehmer dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch objektive Bedingungen vorgegeben ist, beispielsweise ein bestimmtes Datum, die Erledigung eines Auftrags oder die Rückkehr eines Arbeitnehmers, der vorübergehend ersetzt wurde. Typische Beispiele sind: Saisonarbeiter, von einer Zeitarbeitsfirma oder einer Arbeitsvermittlung Angestellte, die zur Ausführung eines definierten Arbeitsauftrags an Dritte verliehen werden (es sei denn, es besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma bzw. der Arbeitsvermittlung), und Personen mit speziellen Ausbildungsverträgen.

Mit Bildungsstand ist der erreichte Bildungsgrad gemeint, d. h. der höchste erreichte Bildungsabschluss. Ein niedriger Bildungsgrad steht für die ISCED-Stufen 0-2 (weniger als Primarstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I), ein mittlerer Bildungsgrad für die ISCED-Stufen 3 und 4 (Sekundarstufe II und postsekundärer, nichttertiärer Abschluss) und ein hoher Bildungsgrad für die ISCED-Stufen 5-8 (tertiärer Bildungsabschluss).

Mit den europäischen sozioökonomischen Gruppen (ESeG) als abgeleitete Klassifikation können Individuen mit ähnlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Merkmalen in der gesamten Europäischen Union allein auf der Grundlage von sozialen Kernvariablen in Gruppen eingeteilt werden, sodass die Benutzerfreundlichkeit bei allen Sozialerhebungen und vergleichbare Ergebnissen gewährleistet sind. Die wichtigsten verwendeten sozialen Kernvariablen sind „ILO-Beschäftigungsstatus“, „Erwerbsstatus“, „berufliche Tätigkeit“ (gemäß ISCO-08) und „selbsterklärter Erwerbsstatus“. Die ausführliche Klassifikation und Erläuterungen sind abrufbar unter [1] (auf Englisch).

Datensätze

Die meisten in diesem Artikel dargelegten Indikatoren werden aus Datensätzen abgeleitet, die Teil der Hauptindikatoren der Arbeitskräfteerhebung sind (mit der Buchstabenkombination lfsi beginnende Datensätze). Diese Hauptindikatoren unterscheiden sich von den Datensätzen mit den ausführlichen jährlichen und vierteljährlichen Erhebungsergebnissen (mit den Buchstabenkombinationen lfsa und lfsq beginnende Datensätze) darin, dass die ausführlichen Erhebungsergebnisse ausschließlich auf Mikrodaten aus der Arbeitskräfteerhebung basieren, während die Hauptindikatoren zusätzlich bearbeitet wurden. Bei den zusätzlichen Anpassungen handelt es sich meist um Korrekturen der wichtigsten Brüche in den Zeitreihen oder um Schätzungen fehlender Werte. Diese Anpassungen führen bei einigen Jahren zu beträchtlichen Unterschieden zwischen den beiden Datensätzen.

Bei den aus den Hauptindikatoren der Arbeitskräfteerhebung gewonnenen Datensätzen handelt es sich um die vollständigsten und zuverlässigsten, im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung gesammelten Beschäftigungs- und Arbeitslosendaten. Da sie allerdings keine Analyse aller Hintergrundvariablen aufweisen, ist es in einigen Fällen notwendig, auch die ausführlichen Erhebungsergebnisse heranzuziehen.

Kontext

Beschäftigungsstatistiken können für verschiedene Analysen herangezogen werden, z. B. für makroökonomische Untersuchungen (bei denen es um Arbeit als Produktionsfaktor geht) sowie für Untersuchungen der Produktivität oder der Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem können sie genutzt werden, um verschiedene soziale Aspekte und Verhaltensaspekte im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation bestimmter Personen zu untersuchen, beispielsweise die soziale Eingliederung von Minderheiten oder die Beschäftigung als Einkommensquelle privater Haushalte.

Beschäftigung ist sowohl ein Struktur- als auch ein Konjunkturindikator. Als Strukturindikator kann sie über die Struktur von Arbeitsmärkten und Wirtschaftssystemen Aufschluss geben, die anhand des Verhältnisses von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage bestimmt wird, oder über die Qualität der Beschäftigung. Als Konjunkturindikator folgt die Beschäftigung dem Konjunkturzyklus; allerdings ist die Beschäftigung in diesem Zusammenhang von begrenzter Aussagekraft und wird häufig als Spätindikator bezeichnet.

Die Beschäftigungsstatistiken spielen für zahlreiche politische Maßnahmen der EU eine wichtige Rolle. Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wurde auf dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg im November 1997 ins Leben gerufen und 2005 zur Angleichung der EU-Beschäftigungsstrategie an die überarbeiteten Lissabon-Ziele geändert. Im Juli 2008 wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2008-2010 aktualisiert. Im März 2010 stellte die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vor, die im Juni 2010 vom Europäischen Rat formell angenommen wurde. Der Europäische Rat einigte sich auf fünf Kernziele; das erste lautet, dass die Beschäftigungsquote der Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren bis 2020 auf 75 % gesteigert werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten können anhand der Vorgaben dieser Kernziele eigene nationale Zielvorgaben definieren und nationale Reformprogramme mit den zur Umsetzung der Strategie geplanten Maßnahmen aufstellen. Die Strategie könnte zumindest teilweise dadurch umgesetzt werden, dass flexible Arbeitsbedingungen (z. B. Teilzeit- oder Telearbeit) gefördert werden, von denen man annimmt, dass sie Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung darstellen. Zu den Initiativen, die mehr Menschen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit veranlassen könnten, zählen die Verbesserung des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen, mehr Angebote für lebenslanges Lernen oder die Erleichterung der beruflichen Mobilität. In diesem Zusammenhang spielt das Thema „Flexicurity“ eine wichtige Rolle. Flexicurity umfasst politische Ansätze, die sich mit der Flexibilität der Arbeitsmärkte, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbeziehungen befassen und bei denen gleichzeitig die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Beschäftigungssicherheit und Sozialschutz berücksichtigt werden. Im Einklang mit der Strategie Europa 2020 setzt die EBS auf Maßnahmen, die dazu beitragen, bis 2020 drei der Kernziele zu erreichen, damit:

  • 75 % der 20- bis 64-Jährigen einen Arbeitsplatz erhalten;
  • der Anteil der frühzeitigen Schulabgänger auf unter 10 % sinkt und mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen eine Hochschulbildung abschließen;
  • wenigstens 20 Mio. Menschen weniger von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Die langsame Erholung von der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die steigende Arbeitslosigkeit veranlassten die Europäische Kommission am 18. April 2012, in einem speziellen Beschäftigungspaket Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorzuschlagen. Die Vorschläge konzentrieren sich u. a. auf die nachfrageseitige Schaffung von Arbeitsplätzen. Darin wird beschrieben, wie die Mitgliedstaaten etwa durch eine Senkung der Arbeitskosten oder die Förderung von Unternehmensgründungen Arbeitgeber zum Einstellen von Personal ermutigen können. Ferner sollten Wirtschaftszweige mit einem erheblichen Arbeitsplatzpotenzial ermittelt werden, z. B. die grüne Wirtschaft, das Gesundheitswesen sowie die Informations- und Kommunikationstechnologiebranchen.

Im Dezember 2012 schlug die Europäische Kommission angesichts der hohen und weiter steigenden Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten ein Jugendbeschäftigungspaket (COM(2012) 727 final) vor. Dieses Paket enthält als eine jugendspezifische Folgemaßnahme zum Beschäftigungspaket eine Reihe von Vorschlägen:

  • Alle unter 25-Jährigen sollen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer formalen Ausbildung oder nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ein gutes Angebot für eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle bzw. für eine Weiterbildung erhalten (Jugendgarantie);
  • eine Konsultation der europäischen Sozialpartner über einen Qualitätsrahmen für Praktika soll jungen Menschen den Erwerb hochwertiger Berufserfahrung unter sicheren Bedingungen ermöglichen;
  • es soll eine Europäische Ausbildungsallianz entstehen, um die Qualität der Ausbildungsplätze zu verbessern, das Angebot an verfügbaren Lehrstellen zu erweitern und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Mobilität junger Menschen verbessert werden kann.

Die Bemühungen um den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wurden 2013 fortgesetzt, als die Europäische Kommission eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (COM(2013) 144 final) vorlegte, mit der die im Jugendbeschäftigungspaket beschriebenen Maßnahmen ausgeweitet und beschleunigt werden sollen. Damit sollten vor allem Jugendliche, die weder die Schule besuchen noch einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 % unterstützt werden. Eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Gemeinsam für die Jugend Europas — Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ (COM(2013) 447 final) soll die Umsetzung der Jugendgarantie beschleunigen und die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen unterstützen, damit diese mehr junge Menschen einstellen können.

Eine der wichtigsten Prioritäten für das Kollegium der Kommissionsmitglieder, das 2014 sein Amt antrat, besteht darin, Arbeitsplätze zu schaffen und Wachstum und Investitionen anzukurbeln sowie für weniger Regulierung zu sorgen und eine intelligentere Nutzung vorhandener Finanzmittel und öffentlicher Mittel anzustreben. Im Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Länderberichten (auf Englisch), in denen die Wirtschaftspolitik von EU-Mitgliedstaaten analysiert und über die Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Wachstumsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren informiert wird. Im selben Monat schlug die Europäische Kommission auch vor, 1 Mrd. EUR aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2015 bereitzustellen, um so die Vorfinanzierungen, die die Mitgliedstaaten zur Steigerung der Jugendbeschäftigungsquoten erhalten konnten, um das 30-Fache aufzustocken. Dadurch sollen bis zu 650 000 junge Menschen einen Arbeitsplatz finden.

Im Juni 2016 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016) 381/2) mit dem Untertitel „Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ an. Damit soll sichergestellt werden, dass die Menschen jene Kompetenzen entwickeln, die sie zur Bewältigung von Gegenwart und Zukunft benötigen, und dass Beschäftigungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum EU-weit gefördert werden.

Zuletzt haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission am 17. November 2017 gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte verabschiedet. Beschäftigung und Sozialpolitik stehen im Mittelpunkt der europäischen Säule sozialer Rechte, die für die Bürgerinnen und Bürger neue und wirksamere Rechte sicherstellen soll. Ihre drei zentralen Dimensionen sind: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) faire Arbeitsbedingungen sowie 3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Die Arbeitsregelungen sind heutzutage flexibler. Durch sie entstehen insbesondere neue Beschäftigungsmöglichkeiten, vor allem für junge Menschen, möglicherweise aber auch neue prekäre Arbeitsverhältnisse und Ungleichheiten. Ein faireres Europa mit einer stärkeren sozialen Dimension ist eine zentrale Priorität der Kommission. Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte wird mit einem „sozialpolitischen Scoreboard“ überwacht, das EU-weit Trends und das Abschneiden in 12 Themenfeldern aufzeigt und in das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik einfließen wird. Mithilfe des Scoreboards soll des Weiteren auch bewertet werden, wie es um das für die EU in ihrer Gesamtheit angestrebte „AAA-Rating im sozialen Bereich“ steht.

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