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Wohnstatistiken

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Datenauszug vom Februar 2017. Neuste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2018.
Abbildungr 1: Bevölkerung nach Art der Wohnung, 2015
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho01)
Abbildung 2: Bevölkerung nach Wohnbesitzverhältnissen, 2015
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho02)
Abbildung 3: Überbelegungsquote, 2015
(in % der angegebenen Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho05a)
Abbildung 4: Schwere wohnungsbezogene Entbehrung, 2014 und 2015
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_mdho06a)
Tabelle 1: Quote der Überbelastung durch Wohnkosten nach Wohnbesitzverhältnissen, 2015
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho07c) und (ilc_lvho07a)

Dieser Artikel enthält Informationen über aktuelle Statistiken zum Thema Wohnen in der Europäischen Union (EU), in drei EFTA-Ländern und Serbien; im Mittelpunkt stehen dabei die verschiedenen Arten von Wohnraum, Wohnbesitzverhältnissen (Miet- oder Eigentumswohnungen) sowie Qualität und Bezahlbarkeit von Wohnraum.

Angemessener Wohnraum zu einem bezahlbaren Preis und in einer sicheren Umgebung ist ein Grundbedürfnis und zugleich ein Grundrecht. Diesen Bedarf zu decken und damit zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen, stellt für einige europäische Länder immer noch eine erhebliche Herausforderung dar.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Wohnraumtyp

Im Jahr 2015 lebten mehr als vier von zehn Personen (42,0 %) in der EU-28 in Wohnungen, nahezu ein Viertel (24,1 %) in Doppelhaushälften und ein Drittel (33,3 %) in Einfamilienhäusern (siehe Abbildung 1). Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnungen lebte, war unter den EU-Mitgliedstaaten in Spanien (65,9 %), Lettland (65,0 %) und Estland (62,6 %) am höchsten, beim Anteil von Personen, die in Doppelhaushälften lebten, lagen die Niederlande, das Vereinigte Königreich (beide 59,9 %) und Irland (51,6 %) an der Spitze. Den höchsten Anteil von Personen, die in Einfamilienhäusern lebten, verzeichneten Kroatien (73,4 %), Slowenien (65,1 %), Ungarn (62,1 %) und Rumänien (60,1 %); auch Serbien (66,1 %) und Norwegen (61,2 %) meldeten, dass mehr als sechs von zehn Personen ihrer jeweiligen Bevölkerung in freistehenden Einfamilienhäusern lebten.

Wohnbesitzverhältnisse

Etwas mehr als ein Viertel (26,9 %) der Bevölkerung der EU-28 lebte 2015 in einer eigenen Wohnimmobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren, während über zwei Fünftel (42,5 %) der Bevölkerung in einer eigenen Wohnung lebte, die nicht durch ein Darlehen oder eine Hypothek belastet war. Sieben von zehn Personen oder 69,4 % der Bevölkerung der EU-28 lebten also in selbstgenutztem Wohneigentum, 19,7 % lebten in zu Marktpreisen angemieteten Wohnimmobilien und 10,9 % in Wohnungen, die zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurden.

Im Jahr 2015 lebte über die Hälfte der Bevölkerung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 2) in Eigentumswohnungen; dabei lagen die Zahlen zwischen 51,8 % in Deutschland und 96,5 % in Rumänien. In keinem EU-Mitgliedstaat überstieg der Anteil der Mieter den Anteil der in selbstgenutzten Eigentumswohnungen lebenden Personen. In der Schweiz (Daten für 2014) hingegen überwog der Anteil der Personen, die in Mietwohnungen lebten, den Anteil der Bevölkerung in selbstgenutzten Eigentumswohnungen – hier wohnten etwa 55,5 % der Bevölkerung zur Miete. In Schweden (63,4 %) und den Niederlanden (60,1 %) bewohnte mehr als die Hälfte der Bevölkerung eine eigene Immobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren; dies war auch in Island (62,8 %) und Norwegen (61,9 %;) der Fall.

Der Anteil der Personen, die in zu Marktpreisen angemietetem Wohnraum lebten, lag 2015 in 11 EU-Mitgliedstaaten unter 10,0 %. In Deutschland (39,9 %) und Dänemark (37,3 %) lebten hingegen knapp zwei Fünftel der Bevölkerung in zu Marktpreisen angemietetem Wohnraum. Dieser Anteil lag in den Niederlanden (31,7 %), Österreich (29,6 %) und Schweden (29,1 %) bei fast frei Zehnteln der Bevölkerung und in Luxemburg bei etwas mehr als einem Fünftel (21,7 %). In der Schweiz war dieser Anteil mit 49,2 % (Daten für 2014) noch höher. Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnraum lebte, der zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurde, lag in allen EU-Mitgliedstaaten und den sechs Drittstaaten, für die Daten ausgewiesen werden, unter 20,0 %.

Wohnungsqualität

Ein wesentliches Kriterium zur Bewertung der Qualität von Wohnraum ist die Frage, ob der Wohnraum ausreicht. Die Überbelegungsquote gibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an, der in überbelegtem Wohnraum lebt. Dieser Indikator, der auf der Grundlage der Zahl der Räume berechnet wird, die einem Haushalt zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Größe des Haushalts, dem Alter der Haushaltsmitglieder und der familiären Situation.

2015 lebten 16,7 % der Bevölkerung der EU-28 in überbelegten Wohnungen (siehe Abbildung 3). Am höchsten war diese Quote unter den EU-Mitgliedstaaten in Rumänien (49,7 %) und Polen (43,4 %), während Quoten über 50 % für Serbien (53,4 %) und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (51,1 %) registriert wurden. Eine relativ hohe Überbelegungsquote weist auch die Türkei (45,9 %, Daten von 2013) auf. Hingegen verzeichneten Zypern (1,4 %), Belgien (1,6 %), die Niederlande (3,3 %), Irland (3,4 %) und Malta (3,5 %) die geringsten Überbelegungsquoten, sieben weitere EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz (Daten von 2014) und Island gaben an, dass weniger als 10,0 der jeweiligen Bevölkerung in überbelegten Wohnungen lebten.

Der Anteil der in überbelegten Wohnungen lebenden Bevölkerung in der EU-28 veränderte sich im Zeitraum von 2014 bis 2015 nicht. Den stärksten Zuwachs in den EU-Mitgliedstaaten beim Anteil der in überbelegten Wohnungen lebenden Bevölkerung verzeichnete Lettland mit einem Anstieg um 1,6 rozentpunkte, während Schweden, Griechenland und Italien einen Anstieg um mehr als 0,5 rozentpunkte registrierten. In 17 der EU-Mitgliedstaaten ging die Überbelegungsquote hingegen zurück. Einen Rückgang um mehr als 1,0 rozentpunkte im Zeitraum 2014–2015 verzeichneten Slowenien, die Tschechische Republik, Bulgarien und Litauen. Die Überbelegungsquote in der Gruppe der armutsgefährdeten Bevölkerung (mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen von unter 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens) lag 2015 in der EU-28 bei 29,5 % und damit etwa 12,8 Prozentpunkte über der Überbelegungsquote für die Bevölkerung insgesamt. Die höchsten Überbelegungsquoten bei der armutsgefährdeten Bevölkerung wiesen Ungarn (62,0 %), Rumänien (61,7 %), Polen (59,7 %) und die Slowakei (57.6 %) auf, auch die Türkei (72,9 %, Daten von 2013), die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (68,1 %) und Serbien (63.6 %) meldeten hohe Überbelegungsquoten bei der armutsgefährdeten Bevölkerung. Am anderen Ende der Skala wurden die niedrigsten Überbelegungsquoten in Zypern (3,5 %), Irland (6,0 %), Belgien (6,5 %) und Malta (7,7 %) registriert; dies waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, in denen weniger als jeder Zehnte zur armutsgefährdeten Bevölkerung in überbelegten Wohnverhältnissen gerechnet wurde (siehe Abbildung 3).

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, fließen neben der Überbelegung in den Indikator für die Wohnungsqualität einige weitere Aspekte ein, wie das Fehlen von Bad oder Toilette, ein undichtes Dach oder ungenügende Helligkeit der Wohnung,. Die Quote schwerer wohnungsbezogener Entbehrung ist definiert als der Anteil der Personen, der in einer überbelegten Wohnung lebt und auf den zugleich mindestens eines der zuvor genannten Kriterien für wohnungsbezogene Entbehrung zutrifft.

In der gesamten EU-28 waren 2015 4,9 % der Bevölkerung von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen (siehe Abbildung 4). In vier EU-Mitgliedstaaten war 2015 mehr als jeder Zehnte von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen. Dieser Anteil betrug in Bulgarien 11,4 %, stieg in Ungarn und Lettland auf jeweils 15,5 % und erreichte mit nahezu jedem Fünften in Rumänien (19,8 %) einen Höchstwert. Hingegen war 2015 1,0 % oder weniger der Bevölkerung in den Niederlanden, Belgien, Finnland und Zypern von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen.

Der Gesamtanteil an von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Personen in der EU-28 sank von 2014 bis 2015 um 0,1 Prozentpunkte. Der stärkste Anstieg in diesem Zeitraum wurde für Polen und Griechenland gemeldet, hier erhöhte sich der Anteil der von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Bevölkerung von 2014 bis 2015 um jeweils 0,7 Prozentpunkte. Die stärksten Rückgänge wurden in Ungarn, Bulgarien, den baltischen Mitgliedstaaten und Zypern beobachtet; wo der Wert um mindestens 1,0 Prozentpunkte zurückging.

Bezahlbarkeit von Wohnraum

Im Jahr 2015 lebten 11,3 % der Bevölkerung der EU-28 in Haushalten, in denen mindestens 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum ausgegeben wurde (siehe Tabelle 1). Der Bevölkerungsanteil, bei dem die Wohnkosten 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens überstiegen, war in der Gruppe der Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen angemietet haben, am höchsten (27,0 %) und in der Gruppe derjenigen, die ohne Darlehen und Hypothekenschulden in selbstgenutztem Wohneigentum lebten, am geringsten (6,7 %).

Der EU-28-Durchschnittswert überdeckt erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten; so gab es einerseits einige Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der Bevölkerung, deren Wohnkosten 40 % des verfügbaren Einkommens überschritten, nur sehr gering war – dies traf insbesondere auf Malta (1,1 %), Zypern (3,9 %), Irland (4,6 %) und Finnland (4,9 %) zu. Am anderen Ende der Skala wendeten in Griechenland etwas mehr als zwei von fünf Personen (40,9 %) und in Rumänien (15,9 %), Deutschland (15,6 %) und Dänemark (15,1 %) etwas weniger als jeder Sechste über 40 % ihres bzw. seines verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum auf.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Daten dieses Artikels stammen hauptsächlich aus Mikrodaten der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Die Angaben beziehen sich jeweils auf alle privaten Haushalte und deren Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig waren; Personen, die in Gemeinschaftshaushalten und in Institutionen leben, sind grundsätzlich von der Zielpopulation ausgenommen. Das Aggregat für die EU-28 ist ein nach der Bevölkerungszahl gewichteter Durchschnittswert der einzelstaatlichen Daten.

Kontext

Die EU verfügt über keinerlei spezielle Kompetenzen im Bereich Wohnungspolitik, vielmehr sind die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten für ihre Wohnungspolitik selbst verantwortlich. Viele Mitgliedstaaten der EU stehen jedoch vor den gleichen Herausforderungen wie der Erneuerung des Wohnungsbestands, der Steuerung und Bekämpfung der Zersiedelung, der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Unterstützung junger Menschen und benachteiligter Gruppen auf dem Wohnungsmarkt und der Sensibilisierung der Wohnungseigentümer für Fragen der Energieeffizienz.

Insofern nehmen die Themen soziales Wohnen, Wohnungslosigkeit und Integration auf der sozialpolitischen Agenda der EU einen wichtigen Stellenwert ein. In Artikel IV-34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es hierzu: „Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und auf eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten“. In diesem Zusammenhang wurde 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza Einigung über eine Reihe von gemeinsamen Zielsetzungen für die Strategie der Europäischen Union für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung erzielt, darunter zwei Zielsetzungen mit Bezug zum Wohnraum, nämlich „[…] Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit nicht beeinträchtigenden Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung ...) zu gewähren“ und „Politische Maßnahmen [zu ergreifen], damit gravierende Änderungen der Lebensbedingungen vermieden werden, die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung, Verweis aus der Schule oder Verlust der Wohnung“. Dieses Mandat wurde im Jahr 2010 verlängert, als im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung (KOM(2010) 758 endgültig) eine Reihe von Aktionen festgelegt wurde, mit der die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2020 um mindestens 20 Millionen Personen reduziert werden sollte (im Vergleich zu 2008) – siehe auch den Artikel über Statistiken zur sozialen Eingliederung.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Einkommen und Lebensbedingungen (t_ilc), siehe:
Lebensbedingungen (t_ilc_lv)
Wohnverhältnisse (t_ilc_lvho)
Überbelegungsquote (t_ilc_lvho_or)
Belastung durch Wohnkosten (t_ilc_lvho_hc)
Materielle Deprivation (t_ilc_md)
Deprivation der Unterkunft (t_ilc_mdho)

Datenbank

Einkommen und Lebensbedingungen (ilc), siehe:
Lebensbedingungen (ilc_lv)
Wohnverhältnisse (ilc_lvho)
Überbelegungsquote (ilc_lvho_or)
Unterbelegte Wohnungen (ilc_lvho_uo)
Belastung durch Wohnkosten (ilc_lvho_hc)
Materielle Entbehrung (ilc_md)
Deprivation in der Unterkunft (ilc_mdho)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Excel.jpg Wohnstatistiken: Tabellen und Abbildungen

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen, Beschlüsse und Entscheidungen in den Bereichen … Statistik, … anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens
  • Verordnung (EU) Nr. 1157/2010 vom 9. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen 2012 zu Wohnbedingungen

Weblinks