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Wohnstatistiken

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Datenauszug vom Mai 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: März 2016. Die englische Version ist aktueller.
Abbildung 1: Bevölkerung nach Art der Wohnung, 2013
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho01)
Abbildung 2: Bevölkerung nach Wohnbesitzverhältnissen, 2013
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho02)
Abbildung 3: Überbelegungsquote, 2013
(in % der angegebenen Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho05a)
Abbildung 4: Schwere wohnungsbezogene Entbehrung, 2012–13
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_mdho06a)
Tabelle 1: Quote der Überbelastung durch Wohnkosten nach Wohnbesitzverhältnissen, 2013
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho07c) und (ilc_lvho07a)

Dieser Artikel enthält Informationen über aktuelle Statistiken zum Thema Wohnen in der Europäischen Union (EU) und den EFTA–Ländern; im Mittelpunkt stehen dabei die verschiedenen Arten von Wohnraum, Wohnbesitzverhältnissen (Miet- oder Eigentumswohnungen) sowie Qualität und Bezahlbarkeit von Wohnraum.

Angemessener Wohnraum zu einem bezahlbaren Preis und in einer sicheren Umgebung ist ein Grundbedürfnis und zugleich ein Grundrecht. Diesen Bedarf zu decken und damit zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen, stellt für einige europäische Länder immer noch eine erhebliche Herausforderung dar.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Wohnraumtyp

Im Jahr 2013 lebten 41,1 % der Bevölkerung der EU-28 in Wohnungen, knapp über ein Drittel (34,0 %) in Einfamilienhäusern und 24,1 % in Doppelhaushälften. Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnungen lebte, war unter den EU-Mitgliedstaaten in Spanien (65,4 %), Lettland (65,3 %) und Estland (63,8 %) am höchsten. Den höchsten Anteil an Bewohnern von Einfamilienhäusern verzeichneten Kroatien (70,9 %), Slowenien (66,5 %), Ungarn (64,0 %), Rumänien (60,1 %) und Dänemark (55,8 %); in Norwegen (61,1 %) und Serbien (60,5 %) war dieser Anteil ebenfalls hoch. Die höchsten Anteile von Bewohnern von Doppelhaushälften wurden hingegen aus den Niederlanden (60,7 %), dem Vereinigten Königreich (60,0 %) und Irland (58,3 %) gemeldet – siehe Abbildung 1.

Wohnbesitzverhältnisse

Etwas mehr als ein Viertel (27,3 %) der Bevölkerung der EU-28 lebte 2013 in einer eigenen Wohnimmobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren, während über zwei Fünftel (42,7 %) der Bevölkerung in einer eigenen Wohnung lebte, die nicht durch ein Darlehen oder eine Hypothek belastet war. 70,0 % der Bevölkerung der EU-28 lebten also in selbstgenutztem Wohneigentum, 19,0 % lebten in zu Marktpreisen angemieteten Wohnimmobilien und 11,0 % in Wohnungen, die zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurden.

Im Jahr 2013 lebte über die Hälfte der Bevölkerung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung  2) in Eigentumswohnungen; dabei lagen die Zahlen zwischen 52,6 % in Deutschland und 95,6 % in Rumänien. In der Schweiz überwog der Anteil der Personen, die in Mietwohnungen lebten, den Anteil der Bevölkerung in Eigentumswohnungen – hier wohnten etwa 56,0 % der Bevölkerung zu Miete. In Schweden (61,4 %) und den Niederlanden (60,0 %) bewohnte mehr als die Hälfte der Bevölkerung eine eigene Immobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren; dies war auch in Norwegen (64,9 %) und Island (62,9 %) der Fall.

Die Anzahl der Personen, die in zu Marktpreisen angemietetem Wohnraum lebten, lag 2013 in 10 Mitgliedstaaten unter 10,0 %. In Deutschland und Dänemark lag der Anteil hingegen bei knapp zwei Fünfteln der Bevölkerung, in den Niederlanden bei knapp einem Drittel, in Schweden und Österreich bei mehr als einem Viertel und in Luxemburg bei mehr als einem Fünftel. In der Schweiz war dieser Anteil mit 51,8 % noch höher. Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnraum lebte, der zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurde, lag in allen EU-Mitgliedstaaten unter 20,0 %.

Wohnungsqualität

Ein wesentliches Kriterium zur Bewertung der Qualität von Wohnraum ist die Frage, ob der Wohnraum ausreicht. Die Überbelegungsquote gibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an, der in überbelegtem Wohnraum lebt. Der Indikator, der auf der Grundlage der Zahl der Räume berechnet wird, die einem Haushalt zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Größe des Haushalts, dem Alter der Haushaltsmitglieder und der familiären Situation.

2013 lebten 17,3 % der Bevölkerung der EU-28 in überbelegten Wohnungen (siehe Abbildung 3). Am höchsten war diese Quote unter den EU-Mitgliedstaaten in Rumänien (52,9 %), Ungarn (45,7 %), Polen (44,8 %), Bulgarien (44,2 %) und Kroatien (42,8 %), während Quoten über 50 % auch für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien registriert wurden. Hingegen verzeichneten Belgien (2,0 %), Zypern (2,4 %) und die Niederlande (2,6 %) die geringsten Überbelegungsquoten, neun weitere EU-Mitgliedstaaten (sowie Norwegen, die Schweiz und Island) gaben an, dass 10,0 % der jeweiligen Bevölkerung in überbelegten Wohnungen lebten. Die stärksten Zuwächse beim Anteil der in überbelegten Wohnungen lebenden Bevölkerung verzeichneten zwischen 2012 und 2013 Litauen und Estland, wo er um 9,0 bzw. 7,1 Prozentpunkte anstieg.

Die Überbelegungsquote in der Gruppe der armutsgefährdeten Bevölkerung (mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen von unter 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens) lag 2013 in der EU-28 bei 30,2 % und damit etwa 12,9 Prozentpunkte über der Überbelegungsquote für die Bevölkerung insgesamt. Die höchsten Überbelegungsquoten unter der armutsgefährdeten Bevölkerung wiesen Ungarn (70,1 %), Rumänien (65,1 %) und Polen (61,9 %) auf, während über die Hälfte aller armutsgefährdeten Einwohner in der Slowakei und Bulgarien auch in überbelegten Wohnungen lebten. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (63,1 %) und Serbien (62,3 %) meldeten ebenfalls hohe Überbelebungsquoten bei dieser Bevölkerungsgruppe. Am anderen Ende der Skala wurden die niedrigsten Überbelegungsquoten in Zypern und Irland (jeweils 4,9 %), Malta (6,3 %) und Belgien (8,4 %) registriert; dies waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, die weniger als ein Zehntel der armutsgefährdeten Bevölkerung in überbelegten Wohnverhältnissen meldeten (siehe Abbildung 3); dies traf auch auf die Schweiz zu.

Neben der Überbelegung fließen in den Indikator für die Wohnungsqualität einige weitere Aspekte ein, wie zum Beispiel das Fehlen von Bad oder Toilette, ein undichtes Dach oder ungenügende Helligkeit der Wohnung, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Die Quote schwerer wohnungsbezogener Entbehrung ist definiert als der Anteil der Personen, der in einer überbelegten Wohnung lebt und auf den zugleich mindestens eines der zuvor genannten Kriterien für wohnungsbezogene Entbehrung zutrifft. In der gesamten EU-28 waren 2013 5,2 % der Bevölkerung von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen (siehe Abbildung  4). In fünf EU-Mitgliedstaaten war über ein Zehntel der Bevölkerung von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen; dieser Anteil betrug in Ungarn 17,6 % und erreichte mit knapp einem Viertel der Bevölkerung in Rumänien (23,0 %) einen Spitzenwert. Hingegen waren 2013 weniger als 1,0 % der Bevölkerung in Finnland, den Niederlanden und Belgien von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen. Der Gesamtanteil an von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Personen in der EU-28 stieg von 2012 bis 2013 um 0,1 Prozentpunkte an. Der stärkste Anstieg in diesem Zeitraum wurde mit 2,0 Prozentpunkten aus Litauen gemeldet. Die stärksten Rückgänge traten in der Slowakei, Kroatien, Luxemburg (jeweils -0,6 Prozentpunkte) und Slowenien (-1,6 Prozentpunkte) ein.

Bezahlbarkeit von Wohnraum

Im Jahr 2013 lebten 11,0 % der Bevölkerung der EU-28 in Haushalten, in denen mindestens 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum ausgegeben wurde (siehe Tabelle 1). Der Bevölkerungsanteil, bei dem die Wohnkosten 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens überstiegen, war in der Gruppe der Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen angemietet haben, am höchsten (25,7 %) und in der Gruppe derjenigen, die ohne Darlehen und Hypothekschulden in selbstgenutztem Wohneigentum lebten, am geringsten (6,8 %).

Der EU-28-Durchschnittswert überdeckt erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten; so gab es einerseits einige Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der Bevölkerung, deren Wohnkosten 40 % des verfügbaren Einkommens überschritten, nur sehr gering war – dies traf insbesondere auf Malta (2,6 %), Zypern (3,3 %), Irland und Finnland (jeweils 4,9 %), Frankreich (5,0 %), Luxemburg (5,6 %) und Slowenien (6,0 %) zu. Andererseits wendete in Griechenland etwa ein Drittel (36,9 %) und in Dänemark etwa ein Fünftel der Bevölkerung (18,9 %) über 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für ihre Behausung auf, gefolgt von Deutschland (16,4 %), den Niederlanden (15,7 %), Rumänien (15,4 %), Bulgarien (14,3 %) und Ungarn (12,7 %).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Daten dieses Abschnitts stammen hauptsächlich aus Mikrodaten der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Die Angaben beziehen sich jeweils auf alle privaten Haushalte und deren Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig waren; Personen, die in Gemeinschaftshaushalten und in Institutionen leben, sind grundsätzlich von der Zielpopulation ausgenommen. Das Aggregat für die EU-28 ist ein nach der Bevölkerungszahl gewichteter Durchschnittswert der einzelstaatlichen Daten.

Kontext

Die EU verfügt über keinerlei spezielle Kompetenzen im Bereich Wohnungspolitik, vielmehr sind die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten für ihre Wohnungspolitik selbst verantwortlich. Viele Mitgliedstaaten der EU stehen jedoch vor den gleichen Herausforderungen wie Erneuerung des Wohnungsbestands, Steuerung und Bekämpfung der Zersiedelung, Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, Unterstützung junger Menschen und benachteiligter Gruppen auf dem Wohnungsmarkt und Sensibilisierung der Wohnungseigentümer für Fragen der Energieeffizienz.

Insofern nehmen die Themen soziales Wohnen, Wohnungslosigkeit und Integration auf der sozialpolitischen Agenda der EU einen wichtigen Stellenwert ein. In Artikel IV-34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es hierzu: „Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und auf eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.“ In diesem Zusammenhang wurde 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza Einigung über eine Reihe von gemeinsamen Zielsetzungen für die Strategie der Europäischen Union für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung erzielt, darunter zwei Zielsetzungen mit Bezug zum Wohnraum, nämlich „[…] Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit nicht beeinträchtigenden Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung ...) zu gewähren“ und „Politische Maßnahmen [zu ergreifen], damit gravierende Änderungen der Lebensbedingungen vermieden werden, die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung, Verweis aus der Schule oder Verlust der Wohnung“. Dieses Mandat wurde im Jahr 2010 verlängert, als im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung (KOM(2010) 758 endgültig) eine Reihe von Aktionen festgelegt wurde, mit der die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2020 um mindestens 20 Millionen Personen reduziert werden sollte (im Vergleich zu 2008) – siehe auch den Artikel über Statistiken zur sozialen Eingliederung.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Einkommen und Lebensbedingungen (t_ilc), siehe:
Lebensbedingungen (t_ilc_lv)
Wohnverhältnisse (t_ilc_lvho)
Materielle Deprivation (t_ilc_md)
Deprivation der Unterkunft (t_ilc_mdho)

Datenbank

Einkommen und Lebensbedingungen (ilc), siehe:
Lebensbedingungen (ilc_lv)
Wohnverhältnisse (ilc_lvho)
Materielle Deprivation (ilc_md)
Deprivation in der Unterkunft (ilc_mdho)
Wohnumfeld (ilc_mddw)

Spezieller Bereich

Methodik/Metadaten

Quelldaten für Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Excel.jpg Wohnstatistiken: Tabellen und Abbildungen

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen, Beschlüsse und Entscheidungen in den Bereichen … Statistik, … anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens

Weblinks