Binnenschiffsverkehr
Infrastruktur, Transportmittel, Transportunternehmen und Wirtschaftsleistung
The following information is available in the database:
- Länge der Binnenwasserstraßen
- Zahl der Schiffe, aufgeschlüsselt nach Typ, Alter und Ladekapazität
- Ausgaben für Binnenschifffahrtsinfrastrukturen und Güterbinnenschiffe
Die Daten stammen aus der jährlichen freiwilligen Datenerhebung, die unter der Bezeichnung „Gemeinsamer Eurostat-ITF-UNECE-Fragenbogen für die Binnenverkehrsstatistiken“ bekannt ist.
Die Daten werden etwa zwölf Monate nach Ablauf des Bezugsjahres veröffentlicht. Datenrevisionen werden, falls nötig, drei Monate nach der ursprünglichen Veröffentlichung durchgeführt.
Güterverkehr
In der Datenbank sind folgende Informationen abrufbar:
- Güterverkehr, aufgeschlüsselt nach Güterart, Ladungsart und Staatszugehörigkeit des Schiffes
- Schiffsverkehr
- Containerverkehr
- Gefahrguttransport
- Unfälle
Die EU-Mitgliedstaaten müssen an Eurostat Daten übermitteln, wenn auf Binnenwasserstraßen über eine Million Tonnen Güter pro Jahr befördert werden.
Derzeit sind 13 EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Daten bereitzustellen, nämlich Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, die Slowakei und Ungarn. Finnland, Italien, Litauen und Tschechien übermitteln die Daten auf freiwilliger Basis.
Hinweis: In Dänemark, Griechenland, Lettland, Malta, Slowenien und Zypern gibt es keine Binnenwasserstraßen.
Was die Nicht-EU-Länder betrifft, so übermittelt Serbien Daten auf freiwilliger Basis.
Die nachstehenden Daten werden jährlich erhoben:
- Güterverkehr, aufgeschlüsselt nach Güterart
- Verkehr, aufgeschlüsselt nach der Staatszugehörigkeit der Schiffe und dem Schiffstyp
- Schiffsverkehr
- Containerverkehr, aufgeschlüsselt nach Güterart
Die nachstehenden Daten werden vierteljährlich erhoben:
- Verkehr, aufgeschlüsselt nach Nationalität der Schiffe
- Containerverkehr, aufgeschlüsselt nach Nationalität der Schiffe
Sobald Eurostat die Daten zu den einzelnen Ländern erhalten und geprüft hat, werden sie veröffentlicht. Bei den meisten Ländern erfolgt dies innerhalb des in der Verordnung festgelegten Berichtszeitraums von fünf Monaten.
Die EU-Aggregate werden spätestens einen Monat nach Ende des Berichtszeitraums von fünf Monaten veröffentlicht.
Personenverkehr
Eine Datenerhebung zu Statistiken über den Personenverkehr ist zur Zeit in Entwicklung. Die ersten Ergebnisse dürften 2026 vorliegen.