Gesetzgebung
Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken
- EU-Verordnung 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken
- EU-Verordnung 2020/1197 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten
- EU-Durchführungsbeschluss 2021/1003 der Kommission zur Gewährung von Ausnahmen
Die strukturellen Unternehmensstatistiken werden auf der Grundlage der Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken ab dem Bezugsjahr 2021 bereitgestellt. Weitere Informationen über die mit dieser Verordnung eingeführten Änderungen und neuen Datenanforderungen sind dem Artikel über europäische Unternehmensstatistiken (auf Englisch) zu entnehmen.
Frühere Verordnungen
- EU-Verordnung 446/2014 im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen und die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik
- EU-Verordnung 439/2014 im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale und das technische Format für die Datenübermittlung
- EU-Verordnung 251/2009 im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen für die strukturelle Unternehmensstatistik
- EU-Verordnung 275/2010 im Hinblick auf die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik