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Auftrag

Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik (ESAC) wurde durch den Beschluss 234/2008/EG eingesetzt. Er soll das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission unterstützen, indem er gewährleistet, dass der Bedarf der Nutzer und die Kosten für die Datenlieferanten und -produzenten bei der Koordinierung der Politik der EU im Bereich der statistischen Information berücksichtigt werden.

Die Aufgaben des ESAC:

  • Stellungnahmen zu den mehrjährigen und jährlichen statistischen Programmen der Europäischen Kommission 
  • Stellungnahmen abgeben und Berichte an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission vorlegen, in denen aus dem Blickwinkel des Nutzerbedarfs und der Anliegen der Datenproduzenten die bei der Erstellung und Verbreitung von EU-Statistiken anfallenden Kosten behandelt werden.

Die Aktivitäten des ESAC können sich auf alle Bereiche der Statistik erstrecken, die für die Europäische Union relevant sind. Aktuelle Themen können in Workshops mit Sachverständigen eingehender erörtert werden. Außerdem ist der ESAC Mitorganisator der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz für Akteure der europäischen Statistik („Conference on European Statistics Stakeholders, CESS“)

Aufgaben

Gemäß Artikel 2 des Beschlusses 234/2008 gibt der Ausschuss eine Stellungnahme zum Europäischen Statistischen Programm ab und geht dabei vor allem auf Folgendes ein:

  • die Relevanz des Statistischen Programms der Gemeinschaft für die Erfordernisse der europäischen Integration und Entwicklung
  • die Relevanz des Statistischen Programms der Gemeinschaft für das Tätigwerden der Gemeinschaft
  • die ausgewogene Verteilung von Prioritäten und Ressourcen auf verschiedene Bereiche des Statistischen Programms der Gemeinschaft und des jährlichen statistischen Arbeitsprogramms der Kommission und zu möglichen Neugewichtungen der Schwerpunkte der statistischen Arbeit
  • die Frage, ob die für die Umsetzung des Statistischen Programms der Gemeinschaft, einschließlich der unmittelbaren Kosten für die Gemeinschaft und derie nationalen Behörden, verfügbaren Mittel ausreichen und ob Umfang, Detaillierungsgrad und Kosten von Gemeinschaftsstatistiken im Verhältnis zu den Nutzerbedürfnissen angemessen sind
  • die Kosten der Bereitstellung statistischer Informationen durch die Datenlieferanten und zu Möglichkeiten der Entlastung der Auskunftgebenden.

Weitere Aufgaben des ESAC:

  • die Kommission auch auf Bereiche aufmerksam machen, in denen unter Umständen neue statistische Arbeiten erforderlich sind
  • die Kommission in der Frage beraten, wie die Relevanz der Gemeinschaftsstatistiken für die Nutzer unter Berücksichtigung der Kosten für die Datenlieferanten und -produzenten verbessert werden kann.

Geschäftsordnung

Weitere Informationen zur internen Organisation des ESAC entnehmen Sie bitte der  Geschäftsordnung.