Allgemeine Fragen

    • Es ist eine Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Eine neutrale dritte Partei – eine Streitbeilegungsstelle – hilft Ihnen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Es gibt verschiedene Arten solcher Stellen, z. B. Mediatoren, Schiedsrichter, Ombudsleute, Schlichter, Beschwerdestellen für Verbraucher. Diese gehen zwar jeweils unterschiedlich vor, verhelfen den Beteiligten aber in der Regel zu einer beiderseits akzeptablen Lösung. Das ist einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

    • Diese Website richtet sich an Verbraucher und Händler in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein, die im Internet Käufe und Verkäufe tätigen. Sie hilft Ihnen bei der Beilegung von Streitigkeiten über Online-Geschäfte, ohne vor Gericht ziehen zu müssen. Als Verbraucher/-in können Sie hier Hilfe bei Beschwerden über per Internet in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein erworbene Waren oder Dienstleistungen erhalten, ohne vor Gericht ziehen zu müssen. In einigen Ländern kann die Website auch Händlern in der EU bei einer Beschwerde über einen Kunden helfen. Die Nutzung dieser von der Europäischen Kommission betriebenen Website ist kostenlos.

    • Ganz einfach: 1. Machen Sie einige Angaben zu Ihrer Beschwerde. Sie muss in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein per Internet erworbene Waren oder Dienstleistungen betreffen. 2. Falls der Händler, über den Sie sich beschweren, einverstanden ist, vermittelt die Website Ihnen beiden einen Kontakt zu einer neutralen dritten Partei – einer Streitbeilegungsstelle. 3. Die Streitbeilegungsstelle hilft Ihnen dabei, die Streitigkeit außergerichtlich beizulegen. Das ist schneller und einfacher als der Gang vor Gericht und führt oft zu einem besseren Ergebnis.

    • Nein. Sie können ohne Registrierung eine Beschwerde einreichen. Wir werden Sie aber bitten, sich später zu registrieren – falls der Händler in die Fortsetzung des Verfahrens einwilligt.

      Die Registrierung ermöglicht uns die Überprüfung Ihrer Identität. Sie erleichtert Ihnen auch die Verfolgung Ihrer Beschwerde. Wir werden Ihre Daten sicher speichern.

      Zur Registrierung füllen Sie bitte das Registrierungsformular aus. Wir schicken Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung Ihrer Registrierung.

    • Um Ihr Passwort abzurufen, klicken Sie auf den Link „Passwort vergessen?“.

    • An die nationale Kontaktstelle (in Ihrem eigenen oder in einem anderen EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein).

      Die nationale Kontaktstelle bietet

      • Erläuterungen zum Funktionieren des Portals
      • Auskünfte zur Tätigkeit der Streitbeilegungsstellen
      • Hilfe bei der Kommunikation mit der Gegenpartei und der Streitbeilegungsstelle
      • Hilfe beim Einreichen Ihrer Beschwerde
      • grundlegende Informationen über Ihre Rechte
      • Vorschläge für andere Möglichkeiten der Streitbeilegung, falls das Verfahren nicht zu einer Lösung führt


      Sie können sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens an einen Berater wenden. Sie können dem Berater über das Portal eine Nachricht schicken oder ihn per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

    • Füllen Sie das Online-Beschwerdeformular aus. Geben Sie bitte Folgendes an: Kontaktdaten des Händlers, Näheres zu Ihrer Beschwerde, Ihre Kontaktdaten

      Im Nutzerleitfaden finden Sie auch schrittweise Anleitungen.

    • Ja, in einigen EU-Ländern ist das möglich. Dies sind folgende Länder Belgien, Deutschland, Luxemburg, Polen.

    • Ja, Sie können einen Vertreter benennen. Ihr Vertreter könnte beispielsweise ein Rechtsanwalt, ein Rechtsberater, oder eine andere Person (ein Familienmitglied, Freunde usw.) sein.

    • Nutzen Sie diese Website nicht, wenn

      Sie außerhalb der EU leben Sie sich als Verbraucher über einen außerhalb der EU niedergelassenen Händler beschweren möchten Sie sich als Verbraucher über einen anderen Verbraucher beschweren möchten Sie sich als Händler über einen anderen Händler beschweren möchten Ihre Beschwerde Güter oder Dienstleistungen betrifft, die nicht per Internet (sondern z. B. physisch in einem Geschäft) erworben wurden Ihre Beschwerde Hochschulbildungs- oder Gesundheitsdienstleistungen betrifft.

    • Vermutlich

      • auf der Händlerwebsite
      • in den Geschäftsbedingungen
      • auf der Rechnung


      Falls Ihre Suche erfolglos ist, kann Ihnen vielleicht ein Berater weiterhelfen.

    • Ja, denn das EU-Recht verpflichtet diese zu Transparenz, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Fairness, Effizienz.

      Wir führen sie erst nach der Zulassung durch ihr jeweiliges Land in diesem Portal auf.

    • Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, übermittelt das Portal diese automatisch der Person, über die Sie sich beschweren. Diese hat 10 Tage Zeit, um Ihnen zu antworten. Wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen eine Antwort erhalten, können Sie sich an einen Berater wenden.

      Falls die Person, über die Sie sich beschweren, in die Teilnahme am Verfahren einwilligt, wird sie eine oder mehrere Streitbeilegungsstellen vorschlagen, die Ihre Beschwerde bearbeiten können. Manchmal muss eine bestimmte Streitbeilegungsstelle genutzt werden. In diesem Fall wird Ihnen dies erläutert.

      Vom Portal erhalten Sie die Liste der vorgeschlagenen Streitbeilegungsstellen. Sie können die Vorschläge annehmen oder ablehnen.  

      Nach der Einreichung Ihrer Beschwerde haben Sie 30 Tage Zeit, um sich mit der Gegenpartei auf eine Stelle zu einigen, die Ihre Beschwerde bearbeitet. Wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen eine Einigung erzielen, schließen wir Ihre Beschwerde ab. Falls dies geschieht, können Sie sich an einen Berater wenden.

    • Nein, die Benutzung dieser Website ist kostenlos. Eine Streitbeilegungsstelle kann allerdings eine Bearbeitungsgebühr von Ihnen verlangen, wenn sie Ihren Fall annimmt.

      Wie hoch sind die Kosten? Jede Streitbeilegungsstelle erhebt unterschiedliche Gebühren . Wie hoch diese sind, erfahren Sie, wenn Sie den Namen der vom Händler vorgeschlagenen Streitbeilegungsstelle(n) anklicken wenn die Streitbeilegungsstelle Ihren Fall annimmt – sie teilt Ihnen dann die Regeln und die Höhe der Kosten mit.

    • Die Streitbeilegungsstelle hat bis zu 90 Kalendertage Zeit, um eine Lösung zu finden.

      Bei sehr komplexen Fällen kann es allerdings länger dauern. In jedem Fall wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen mitteilen, wie viel zusätzliche Zeit sie benötigt.

    • Überprüfen Sie, ob die Informationen im Beschwerdeformular, vor allem die E-Mail-Adresse, korrekt sind.

      Die Gegenpartei hat 10 Tage Zeit, um zu reagieren. Wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen eine Antwort erhalten, können Sie sich an einen Berater wenden.

      Nach Übermittlung Ihrer Beschwerde haben Sie 30 Kalendertage Zeit, um sich auf eine Streitbeilegungsstelle zu einigen. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Beschwerde nicht weiter bearbeitet. Sie können nach Ablauf der 30 Tage auch den Berater kontaktieren, um sich über andere mögliche Rechtsbehelfe zu erkundigen.

    • Das hängt von der Streitbeilegungsstelle und deren Regeln ab. Zumeist können Sie sich jederzeit aus dem Verfahren zurückziehen. Manche Streitbeilegungsstellen erlauben dies aber nicht.

      Bei der Annahme Ihrer Beschwerde wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen stets ihre Geschäftsordnung übermitteln.

    • Jede der 23 Amtssprachen der EU, Norwegisch, Isländisch.

      Diese Website bietet auch eine automatische Übersetzungsfunktion, die Ihnen nützlich ist, wenn der Händler und/oder die Streitbeilegungsstelle nicht Ihre Sprache sprechen. Am Ende des Verfahrens können Sie eine durch einen professionellen Übersetzer angefertigte Übersetzung anfordern.

    • Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Sie werden sechs Monate nach Schließung Ihrer Beschwerde automatisch gelöscht.

      Bis dahin unterliegen Ihre Daten dem Schutz der geltenden EU-Datenschutzvorschriften.

    • Nein, Sie können die Stelle ablehnen. Der Händler wird daraufhin benachrichtigt und kann eine andere Streitbeilegungsstelle vorschlagen.

      Nach Einreichung Ihrer Beschwerde haben Sie und der Händler 30 Tage Zeit, sich darüber zu einigen, welche Streitbeilegungsstelle Ihre Beschwerde bearbeiten soll. Nach Ablauf dieser Frist schließen wir die Beschwerde ab. Falls dies geschieht, können Sie sich an einen Berater wenden.

      Wenn Sie die vorgeschlagene Streitbeilegungsstelle ablehnen, kann der Händler beschließen, das Verfahren nicht fortzusetzen. Dann wird Ihre Beschwerde nicht weiter bearbeitet. Falls dies geschieht, können Sie sich an einen Berater wenden.

    • Sie müssen der Gegenpartei die ausgewählte(n) Streitbeilegungsstelle(n) nicht unverzüglich mitteilen. Sie können auf „Speichern und später fortfahren“ klicken.

      Die von Ihnen eingegebenen Daten werden dann in der Beschwerde gespeichert. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt zu Ihrer Beschwerde zurückkehren und der Gegenpartei mitteilen, welche Streitbeilegungsstelle Sie ausgewählt haben.

    • Nein, Sie können auch mit der Suchfunktion andere Streitbeilegungsstellen auswählen.

    • Der Beschwerdegegner erhält daraufhin eine Benachrichtigung und kann eine andere Streitbeilegungsstelle vorschlagen.

      Wenn Sie die vorgeschlagene Streitbeilegungsstelle ablehnen, kann die Gegenpartei aber auch beschließen, das Verfahren nicht fortzusetzen. Dann wird Ihre Beschwerde im Portal geschlossen. Falls dies geschieht, können Sie sich an einen Berater wenden.

    Einreichung einer Beschwerde

    • Dieser Website können Sie nur nutzen, wenn Sie ein in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein lebender Verbraucher sind und eine Beschwerde in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen vorbringen möchten, die Sie per Internet von einem in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein niedergelassenen Händler erworben haben.

      Nutzen Sie diese Website nicht, wenn

      • Sie außerhalb der EU leben
      • Sie sich als Verbraucher über einen außerhalb der EU niedergelassenen Händler beschweren möchten
      • Sie sich als Verbraucher über einen anderen Verbraucher beschweren möchten
      • Sie sich als Händler über einen anderen Händler beschweren möchten
      • Ihre Beschwerde Güter oder Dienstleistungen betrifft, die nicht per Internet (sondern z. B. physisch in einem Geschäft) erworben wurden
      • Ihre Beschwerde Hochschulbildungs- oder Gesundheitsdienstleistungen betrifft.

    • Nein. Sie können ohne Registrierung eine Beschwerde einreichen. Wir werden Sie aber bitten, sich später zu registrieren – falls der Händler in die Fortsetzung des Verfahrens einwilligt.

      Die Registrierung ermöglicht uns die Überprüfung Ihrer Identität. Sie erleichtert Ihnen auch die Verfolgung Ihrer Beschwerde. Wir werden Ihre Daten sicher speichern.

      Zur Registrierung füllen Sie bitte das Registrierungsformular aus. Wir schicken Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung Ihrer Registrierung.

    • Füllen Sie das Online-Beschwerdeformular aus. Geben Sie bitte Folgendes an: Kontaktdaten des Händlers, Näheres zu Ihrer Beschwerde, Ihre Kontaktdaten

      Im Nutzerleitfaden finden Sie auch schrittweise Anleitungen.

    • Ja. Sie können einen Entwurf Ihrer Beschwerde speichern und diese dann innerhalb von 6 Monaten übermitteln. Nach Ablauf von 6 Monaten löschen wir den Entwurf. 

    • Ja, Sie können alle sachdienlichen Dokumente hochladen. Maximale Dateigröße: 10 MB. Folgende Dateiformate sind zulässig: pdf, jpg, jpeg, doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx.

    • In jeder der 23 Amtssprachen der EU, Norwegisch, Isländisch.

    • Nein, die Benutzung dieser Website ist kostenlos. Eine Streitbeilegungsstelle kann allerdings eine Bearbeitungsgebühr von Ihnen verlangen, wenn sie Ihren Fall annimmt.

      Wie hoch sind die Kosten? Jede Streitbeilegungsstelle erhebt unterschiedliche Gebühren. Wie hoch diese sind, erfahren Sie, wenn Sie den Namen der vom Händler vorgeschlagenen Streitbeilegungsstelle(n) anklicken wenn die Streitbeilegungsstelle Ihren Fall annimmt – sie teilt Ihnen dann die Regeln und die Höhe der Kosten mit.

    • Ja, Sie können einen Vertreter benennen. Ihr Vertreter könnte beispielsweise ein Rechtsanwalt, ein Rechtsberater, oder eine andere Person (ein Familienmitglied, Freunde usw.) sein.

    • Es besteht zwar keine prinzipielle Verpflichtung, wir würden aber stets dazu raten. Vielleicht können Sie das Problem ja gemeinsam ausräumen. Einige Streitbeilegungsstellen werden allerdings Ihre Beschwerde ablehnen, wenn Sie den Händler nicht im Vorfeld kontaktiert haben. Hier können Sie die für die einzelnen Streitbeilegungsstellen geltenden Regeln einsehen.

    • Wenn Sie Ihre Beschwerde einreichen, übermittelt das Portal diese automatisch dem Händler, über den Sie sich beschweren. Es nutzt dabei die von Ihnen im Beschwerdeformular angegebene E-Mail-Adresse des Händlers. Bitte stellen Sie die Richtigkeit der E-Mail-Adresse sicher.

    • Wahrscheinlich

      • auf der Händlerwebsite
      • in den Geschäftsbedingungen
      • auf der Rechnung


      Falls Ihre Suche erfolglos ist, kann Ihnen vielleicht ein Berater weiterhelfen.

    • Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an einen Berater wenden.

      Nationale Kontaktstellen bestehen in jedem EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein. Sie können Ihnen bei Problemen mit Ihrer Beschwerde helfen. Sie können sich an die Kontaktstelle in Ihrem Land oder in einem anderen EU-Land wenden. 

    • Wir informieren Sie per E-Mail über jede Aktualisierung Ihres Falls. Sie können auch anhand eines Fortschrittbalkens sehen, wie die Dinge vorangehen.

    • Das hängt von der Streitbeilegungsstelle und deren Regeln ab. Zumeist können Sie sich jederzeit aus dem Verfahren zurückziehen. Manche Streitbeilegungsstellen erlauben dies aber nicht.

      Bei der Annahme Ihrer Beschwerde wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen stets ihre Geschäftsordnung übermitteln.

    Einigung auf Streitbeilegungsstelle

    • Nein, eine der in diesem Portal genannten Streitbeilegungsstellen übernimmt die Bearbeitung. Die Europäische Kommission betreibt zwar dieses Portal, bearbeitet jedoch nicht die einzelnen Beschwerden.

    • Ja, denn das EU-Recht verpflichtet diese zu Transparenz, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Fairness, Effizienz.

      Wir führen sie erst nach der Zulassung durch ihr jeweiliges Land, Norwegen, Island, Liechtenstein in diesem Portal auf.

    • Wenn Sie Ihre Beschwerde einreichen, übermittelt das Portal diese automatisch dem Händler, über den Sie sich beschweren. Der Händler hat zehn Tage Zeit, um Ihnen zu antworten. Wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen eine Antwort erhalten, können Sie sich an einen Berater wenden.

      Falls der Händler in die Teilnahme am Verfahren einwilligt, wird er eine oder mehrere Streitbeilegungsstellen empfehlen, die Ihre Beschwerde bearbeiten können. Manchmal muss der Händler eine bestimmte Streitbeilegungsstelle nutzen. In diesem Fall wird er Ihnen dies erläutern.

      Vom Portal erhalten Sie die Liste der vorgeschlagenen Streitbeilegungsstellen. Sie können die Vorschläge annehmen oder ablehnen.  

      Nach Einreichung Ihrer Beschwerde haben Sie und der betreffende Händler 30 Tage Zeit, sich darüber zu einigen, welche Streitbeilegungsstelle Ihre Beschwerde bearbeiten soll. Wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen eine Einigung erzielen, schließen wir Ihre Beschwerde ab. In diesem Fall können Sie sich an einen Berater wenden.

    • Das Portal übermittelt der betreffenden Stelle automatisch die Beschwerde.

    • Informationen über sämtliche mit diesem Portal verbundenen Einrichtungen. Diese Informationen umfassen:

      • erhobene Gebühren
      • Geschäftsordnung
      • mögliche Lösungen.
      Andere Möglichkeiten, an diese Informationen zu gelangen: Klicken Sie auf „Weitere Informationen“ neben dem Namen der vorgeschlagenen Streitbeilegungsstelle(n). Bei der Annahme Ihrer Beschwerde wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen ihre Geschäftsordnung übermitteln.

    • Das Portal existiert in 23 EU-Sprachen, Norwegisch, Isländisch.

      Sie können die vom Händler und der Streitbeilegungsstelle erhaltenen Informationen auch im Portal automatisch übersetzen lassen. Und Sie können ihnen in Ihrer eigenen Sprache schreiben, da auch sie Ihre Nachrichten automatisch übersetzen lassen können.

    Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch die Streitbeilegungsstelle

    • Sie verfügt über eine Frist von 3 Wochen, um Ihnen mitzuteilen, ob sie Ihre Beschwerde bearbeiten wird. Während dieser Zeit kann sie weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen anfordern. Wenn Sie tätig werden müssen, erhalten Sie eine E-Mail.

    • Ja, in der Regel. Manche Streitbeilegungsstellen nutzen allerdings lieber ihr eigenes System. Diese werden sich auf andere Art mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie werden jedoch in allen Fällen auf dieser Website über das Endergebnis des Verfahrens informiert.

    • Ja. Die Beschwerde könnte aus einem der folgenden Gründe abgelehnt werden:

      • Der Verbraucher hat sich nicht zuvor mit dem Händler in Verbindung gesetzt, um die Angelegenheit bilateral zu klären.
      • Die Beschwerde wird als „mutwillig oder schikanös“ eingestuft.
      • Die Beschwerde wird/wurde bereits von einer anderen Streitbeilegungsstelle oder einem Gericht bearbeitet.
      • Der Streitwert der Beschwerde liegt unter einer bestimmten Schwelle.
      • Der Streitwert der Beschwerde liegt über einer bestimmten Schwelle.
      • Der Beschwerdeführer hat die Streitbeilegungsstelle nicht innerhalb der festgelegten Frist befasst.
      • Die Bearbeitung dieser Art von Beschwerden würde die Effektivität der Streitbeilegungsstelle beeinträchtigen.

    • Die Streitbeilegungsstelle hat bis zu 90 Kalendertage Zeit, um eine Lösung zu finden.

      Bei sehr komplexen Fällen kann es allerdings länger dauern. In jedem Fall wird sie Ihnen mitteilen, wie viel zusätzliche Zeit sie benötigt.

    • Die Streitbeilegungsstelle kann Sie um zusätzliche Informationen oder Unterlagen ersuchen. Sie können zu einer Besprechung (z. B. in Form einer Telefonkonferenz) eingeladen werden. Falls Sie tätig werden müssen, erhalten Sie stets eine E-Mail.

    • Wir informieren Sie per E-Mail über jede Aktualisierung Ihres Falls. Sie können auch anhand eines Fortschrittbalkens sehen, wie die Dinge vorangehen.

    • Ja. Sie können das spezielle Diskussionsforum nutzen, das auf Ihrem Bildschirm erscheint, wenn Sie die Beschwerde einsehen.

    • Das hängt von der Streitbeilegungsstelle und deren Regeln ab. Zumeist können Sie sich jederzeit aus dem Verfahren zurückziehen. Manche Streitbeilegungsstellen erlauben dies aber nicht.

      Bei der Annahme Ihrer Beschwerde wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen stets ihre Geschäftsordnung übermitteln.

    • Die Streitbeilegungsstelle hat bis zu 90 Kalendertage Zeit, um eine Lösung zu finden.

      Bei sehr komplexen Fällen kann es allerdings länger dauern. In jedem Fall wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen mitteilen, wie viel zusätzliche Zeit sie benötigt.

    • Das hängt davon ab, welches Verfahren die Streitbeilegungsstelle anwendet. Sie kann beispielsweise

      versuchen, den Verbraucher und den Händler zur Suche einer Lösung zusammenzubringen, eine Empfehlung aussprechen oder eine Entscheidung treffen, die für eine Partei oder für beide Parteien verbindlich ist.

      So erfahren Sie, welche Lösungsmöglichkeiten für die Beschwerde bestehen: Konsultieren Sie die Liste möglicher Lösungen je nach Streitbeilegungsstelle. Klicken Sie auf „Weitere Informationen“ neben dem Namen der Streitbeilegungsstelle. Bei der Annahme der Beschwerde zur Bearbeitung wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen stets auch ihre Geschäftsordnung übermitteln.

    Lösung und Schließung

    • Nein, nicht immer – das hängt von der Art der Streitbeilegungsstelle ab.

      So erfahren Sie, welche Lösungsmöglichkeiten für die Beschwerde bestehen: Konsultieren Sie die Liste möglicher Lösungen je nach Streitbeilegungsstelle. Klicken Sie auf „Weitere Informationen“ neben dem Namen der Streitbeilegungsstelle. Bei der Annahme der Beschwerde zur Bearbeitung wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen stets auch ihre Geschäftsordnung übermitteln.

    • Nein, nicht immer – das hängt von der Art der Streitbeilegungsstelle ab.

      Überprüfungsmöglichkeiten: Konsultieren Sie die Liste möglicher Lösungen je nach Streitbeilegungsstelle. Klicken Sie auf „Weitere Informationen“ neben dem Namen der vorgeschlagenen Stelle/Stellen. Wenn die Streitbeilegungsstelle Ihre Beschwerde annimmt, wird sie Ihnen ihre Geschäftsordnung übermitteln und mitteilen, ob die Lösung verbindlich ist.

    • Das hängt von der Streitbeilegungsstelle und deren Geschäftsordung ab. Sie können das Verfahrensergebnis eventuell anfechten oder ein Gericht anrufen. Manchmal gibt es keine weiteren Handlungsoptionen.

      Bei der Annahme Ihrer Beschwerde wird die Streitbeilegungsstelle Ihnen ihre Geschäftsordnung übermitteln.

    • Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Sie können die automatische Übersetzung auf unserem Portal nutzen. Sie können auch die Übersetzung der Lösung durch einen Übersetzer anfordern. Sie können die Lösung aber nur einmal und in eine Sprache übersetzen lassen.

    • Die Beschwerde wird nicht weiter bearbeitet und wurde auf dem Portal archiviert. Manchmal geschieht dies automatisch (z. B. wenn sich der Verbraucher und der Händler nicht innerhalb von 30 Tagen auf eine Streitbeilegungsstelle einigen). Die Streitbeilegungsstelle kann Ihre Beschwerde auch schließen, wenn sie sie vollständig bearbeitet hat. Sie werden per E-Mail darüber unterrichtet.

      Sie können auf die Beschwerde noch bis zu 6 Monate nach der Schließung zugreifen. Danach wird sie aus Datenschutzgründen gelöscht. Wenn Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie der Lösung behalten möchten, laden Sie diese bitte von dem Portal herunter.

    • Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an einen Berater wenden. Nationale Kontaktstellen bestehen in jedem EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein. Sie können Ihnen bei Problemen mit Ihrer Beschwerde helfen. Sie können sich an die Kontaktstelle in Ihrem Land oder in einem anderen EU-Land wenden. 


Hilfe

Falls Sie in den häufig gestellten Fragen keine passende Antwort finden, wenden Sie sich an Ihre nationale Kontaktstelle (jeweils eine pro EU-Land). Sie finden sie über die Schaltfläche unten.