Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 19/12/2016

Die Kommission begrüßt die Richtlinie des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Fischereisektor

Die Europäische Kommission begrüßt die heute vom Ministerrat der EU angenommene Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Fischereisektor.

2013 hatten die EU-Sozialpartner im Fischereisektor eine Vereinbarung getroffen, die den Vorschlag enthielt, das EU-Recht an das Übereinkommen über die Arbeit im
Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 2007
anzupassen.

Am 29. April 2016 wurde von der Europäischen Kommission der Rechtsvorschlag zur Umsetzung der Vereinbarung in eine Richtlinie angenommen. Mit der heute vom Rat angenommenen Richtlinie wird die Vereinbarung der Sozialpartner durchgesetzt und für ein höheres Schutzniveau für Fischer in der EU gesorgt.

Die Richtlinie des Rats wird die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Fischern verbessern. Sie umfasst Mindestanforderungen für folgende Aspekte:

  • Arbeit an Bord (z. B. Mindestalter, ärztliches Zeugnis, Informationen im Arbeitsvertrag)
  • Dienstbedingungen (Arbeitszeitbegrenzungen, Recht auf Heimschaffung)
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, einschließlich medizinischer Versorgung auf See und an Land

Darüber hinaus wird die Umsetzung dieser Vereinbarung der Sozialpartner in EU-Rechtsvorschriften Nicht-EU-Ländern als Beispiel zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens über Arbeit im Fischereisektor 2007 dienen. Dies ist besonders relevant im Kontext der Bekämpfung von Zwangsarbeit, die oft mit illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei verbunden ist.

Durch die Annahme dieser Richtlinie, die am 16. November 2017 in Kraft treten wird, bekräftigt die EU, dass sie für das Übereinkommen eintritt, und kann dessen weltweite Durchsetzung aus einer stärkeren Position heraus fördern.

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