Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 29/05/2015

Freizügigkeit: Neuer Kommissionsbericht zur Mobilität kroatischer Arbeitskräfte

Die Europäische Kommission hat heute einen neuen Bericht über die Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Kroatien veröffentlicht. Darin gelingt sie zu dem Schluss, dass der potenzielle Zustrom kroatischer Arbeitskräfte in andere EU-Mitgliedstaaten gering sein und nicht zu Arbeitsmarktstörungen führen dürfte.

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Mobile Bürgerinnen und Bürger aus Kroatien sind meist im erwerbsfähigen Alter und relativ gut ausgebildet; sie sind tendenziell jünger und haben bessere Beschäftigungsaussichten als die Staatsangehörigen der Aufnahmeländer.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens im Juli 2013 ist die Mobilität kroatischer Arbeitskräfte im Vergleich zur Bevölkerungsgröße und zur Erwerbsbevölkerung der 13 Mitgliedstaaten, in denen vorübergehende Beschränkungen gelten, gering gewesen.

Auch nach dem Beitritt sind Deutschland und Österreich die Hauptziele mobiler Arbeitskräfte aus Kroatien geblieben, obwohl dort Beschränkungen gelten. Deutschland hat 68 % und Österreich 17 % der mobilen kroatischen Arbeitskräfte aufgenommen.

In den 14 Mitgliedstaaten, die ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben, war der Zustrom kroatischer Arbeitskräfte in absoluten Zahlen sehr gering. Die Mobilität kroatischer Arbeitskräfte dürfte sich auch in Zukunft auf niedrigem Niveau bewegen und in den Hauptzielländern nicht zu Störungen auf dem Arbeitsmarkt führen; dies wird Schätzungen zufolge auch dann noch der Fall sein, wenn die Beschränkungen aufgehoben werden.

Die Abwanderung gut ausgebildeter kroatischer Arbeitskräfte hat seit dem Beitritt zwar zugenommen, bleibt bisher aber moderat. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sie zu Qualifikationsdefiziten in der kroatischen Wirtschaft geführt hätte. Der Bericht hebt im Gegenteil auf den Nutzen der Arbeitskräftemobilität für Kroatien ab, nämlich die potenzielle Senkung der Arbeitslosenzahlen und die positiven Auswirkungen der Überweisungen kroatischer Arbeitnehmer in ihr Heimatland.

In dem Bericht wird daran erinnert, dass mobile EU-Arbeitskräfte nach früheren Erweiterungen gefragte Qualifikationen in die Arbeitsmärkte der Zielländer gebracht und dazu beigetragen haben, Lücken auf lokalen Arbeitsmärkten zu schließen. In Studien wurde außerdem belegt, dass die steuerlichen Auswirkungen auf die aufnehmenden Volkswirtschaften neutral oder positiv sind.

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