Erklärungen der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten und des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 notifizieren die EWR-/EFTA-Staaten der EFTA-Überwachungsbehörde folgende Erklärungen.
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Bitte beachten Sie, dass das Vereinigte Königreich die EU zwar am 1. Februar 2020 verlassen hat, jedoch weiterhin eine Erklärung gemäß seinen Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen vorlegt.