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Der Ausschuss für Sozialschutz stützt sich auf Artikel 160 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und wurde durch Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2000 bzw. 2004 eingesetzt.
Im Rahmen der offenen Koordinierung bei Fragen der sozialen Eingliederung, der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sowie in Rentenfragen fördert der Ausschuss die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (OMK Soziales).
Insbesondere bei der Vorbereitung der Diskussionen im Rat über den jährlichen gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung spielt der Ausschuss eine zentrale Rolle.
In seinem Zuständigkeitsbereich verfasst der Ausschuss ferner auf Ersuchen des Rates oder der Kommission oder auf eigene Initiative Berichte, gibt Stellungnahmen ab oder wird auf andere Weise tätig.
Stellungnahmen und andere vom Ausschuss erstellte Arbeitsunterlagen sind über die Dokumentendatenbank auf dieser Website abrufbar.
Wichtigste Berichte und Dokumente:
Die Dokumente des Ausschusses können auch aus dem öffentlichen Register des Rates der Europäischen Union heruntergeladen werden.
Der Ausschuss für Sozialschutz setzt sich aus je zwei Vertretern pro Mitgliedstaat und der Kommission zusammen. Der Vorsitzende des Ausschusses wird für eine nicht verlängerbare Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Der Vorsitzende wird von einem Büro unterstützt, dem neben Kommissionsvertretern zwei gewählte stellvertretende Vorsitzende sowie zwei weitere stellvertretende Vorsitzende angehören. Bei Letzteren handelt es sich um einen Vertreter des Landes, das den EU-Ratsvorsitz innehat, sowie einen Vertreter des Landes, das als Nächstes den Ratsvorsitz übernimmt.
Die aktuelle Zusammensetzung des Büros ist folgende: Dominique Thomas (Vorsitzender), Jerzy Ciechanski (stellvertretender Vorsitzender), Muriel Rabau (stellvertretender Vorsitzender).
Die Sekretariatsgeschäfte des Ausschusses werden von der Kommission wahrgenommen.
Zur Unterstützung seiner Arbeit hat der Ausschuss die Untergruppe „Indikatoren“ eingerichtet.