Beschäftigung, Soziales und Integration

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

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Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als „jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind“.

Illegale Beschäftigung kann unterschiedliche Formen annehmen

  • Meist handelt es sich dabei um eine teilweise oder gar nicht angemeldete Tätigkeit in einem Unternehmen. Für teilweise nicht angemeldete Tätigkeiten werden oftmals Umschreibungen wie „Barauszahlung des Lohns“ o. ä. verwendet.
  • Daneben ist die nicht angemeldete selbstständige Arbeit „auf eigene Rechnung“ verbreitet, wobei Selbständige entweder Unternehmen oder sonstigen Kunden wie etwa Haushalten Dienstleistungen erbringen.
  • Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist in allen Wirtschaftssektoren zu beobachten, auch grenzübergreifend. Branchen wie Baugewerbe, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten, Gärtnerei, Reinigung, Kinderbetreuung sowie Hotel- und Gaststättengewerbe und Verpflegungsdienstleistungen sind besonders betroffen.

Schwarzarbeit geht alle an

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist ein anhaltendes Problem mit negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Unternehmen und Behörden in ganz Europa.

Eine 2019 durchgeführte neue Eurobarometer-Sonderumfrage führte zu folgenden Ergebnissen:

  • Zehn Prozent der EU-Bürger/innen geben an, im vergangenen Jahr Waren oder Dienstleistungen erworben zu haben, bei denen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im Spiel gewesen sein könnte. Am häufigsten ist dies im Rahmen von häuslichen Reparaturen oder Renovierungen der Fall.
  • Ein Drittel der Befragten kennt Schwarzarbeiter/innen.
  • Die Hälfte schätzt das Risiko, ins Visier der Behörden zu geraten, als gering ein.

Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

Die Hauptverantwortung für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung liegt bei den nationalen Behörden. Im Wesentlichen sind drei Arten von Durchsetzungsstellen damit betraut:

  • Arbeitsaufsichtsbehörden, die gegen missbräuchliches Verhalten in Bezug auf Arbeitsbedingungen und/oder Gesundheits- und Sicherheitsstandards vorgehen;
  • Aufsichtsbehörden im Bereich soziale Sicherheit, die Sozialversicherungsbetrug bekämpfen;
  • Finanzbehörden, die sich mit Steuerhinterziehung befassen.

In einigen EU-Ländern sind auch die Sozialpartner sowie Zollbehörden, Migrationsstellen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft in diese Tätigkeiten einbezogen.

Aufgrund der negativen Folgen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit haben die EU-Länder in den letzten zehn Jahren verschiedene Maßnahmen zu deren besserer Bekämpfung getroffen. Dabei sollen zumeist durch Abschreckung mittels strengerer Sanktionen oder wirksamerer Kontrollen Verhaltensänderungen bewirkt werden. Daneben setzen die EU-Länder auf vorbeugende Maßnahmen wie

  • steuerliche Anreize,
  • Straferlass und
  • Sensibilisierung,

um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit einzudämmen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu erleichtern.

Europäische Plattform

Die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit stärkt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und anderen Akteuren im Interesse einer wirksameren und effizienteren Bekämpfung illegaler Beschäftigung unter strikter Wahrung der nationalen Zuständigkeiten und Verfahren.

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