Beschäftigung, Soziales und Integration

Langzeitarbeitslosigkeit

Fast die Hälfte der Arbeitslosen sind nach mehr als 12 Monaten noch immer nicht erwerbstätig und gelten damit als Langzeitarbeitslose. Anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit hat Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt, mit verheerenden sozialen Konsequenzen für die Betroffenen und negativen Folgen für Wachstum und öffentliche Finanzen. Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der Ursachen für anhaltende Armut.

Maßnahmen gegen die Langzeitarbeitslosigkeit stehen in der Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie der Kommission an oberster Stelle.

Im Februar 2016 nahm der Rat den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt an.

Im April 2019 nahm die Kommission den Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates mit einer Bestandsaufnahme der erzielten Fortschritte an.

Wichtigste Schritte

In der Empfehlung des Rates werden drei wichtige Schritte vorgeschlagen:

  • Förderung der Meldung von Langzeitarbeitslosen bei einer Arbeitsverwaltung;
  • gründliche individuelle Bestandsaufnahme für alle gemeldeten Langzeitarbeitslosen spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit, um ihre Bedürfnisse und ihr Potenzial zu ermitteln;
  • Angebot einer Wiedereinstiegsvereinbarung für alle gemeldeten Langzeitarbeitslosen spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit.

Einfacherer Zugang zu Unterstützung

Für Menschen, die lange Zeit arbeitslos waren, eröffnet dies einen einfacheren und besseren Zugang zu Unterstützungsleistungen.

Die Wiedereinstiegsvereinbarung sollte einen maßgeschneiderten Plan für die Rückkehr der Langzeitarbeitslosen in eine Beschäftigung umfassen. Je nach Verfügbarkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten könnte Folgendes dazugehören:

  • Betreuung
  • Hilfe bei der Arbeitssuche
  • Weiterbildung und Schulungen
  • Wohn- und Transportkostenzuschüsse sowie Kinderbetreuungs- und Gesundheitsversorgungsangebote oder Rehabilitation

Für alle diese Unterstützungsangebote sollten Langzeitarbeitslose nur eine zentrale Anlaufstelle besuchen müssen.

Die Mitgliedstaaten haben sich zu einer aktiven Beteiligung und zu einer Partnerschaft mit den Arbeitgebern verpflichtet, die sich im Gegenzug stärker für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt einsetzen sollten.

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