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Der Beschäftigungsausschuss ist ein vertragsbasierter Ausschuss (Art. 150 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der durch einen Beschluss des Rates im Januar 2000 offiziell eingerichtet wurde.
Er spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Der Beschäftigungsausschuss bereitet die alljährlich im Herbst stattfindenden Beratungen des Beschäftigungspakets (Beschäftigungspolitische Leitlinien, Gemeinsamer Beschäftigungsbericht und Empfehlungen zur Durchführung der nationalen Beschäftigungspolitiken) im Rat vor.
Außerdem formuliert der Ausschuss auf Antrag des Rates, der Kommission oder auf eigene Initiative Stellungnahmen und Beiträge.
Stellungnahmen und andere vom Beschäftigungsausschuss vorgelegte Arbeitsdokumente sind über die Dokumentendatenbank auf dieser Website abrufbar.
Hauptarbeitsergebnisse des Ausschusses:
Die Dokumente des Beschäftigungsausschusses können auch vom öffentlichen Register des Rats der Europäischen Union heruntergeladen werden.
Der Ausschuss hat zwei Untergruppen eingerichtet:
Der Ausschuss erörtert regelmäßig mit den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeber) auf EU-Ebene Fragen von gegenseitigem Interesse.
Im Zusammenhang mit der Abhaltung seiner Sitzungen arbeitet der Ausschuss mit dem Generalsekretariat des Rates zusammen.
Der Ausschuss hat enge Arbeitsbeziehungen mit dem Wirtschaftspolitischen Ausschuss, dem Ausschuss für Sozialschutz und dem Bildungsausschuss der EU entwickelt.
Der Ausschuss beteiligt sich sowohl auf der technischen als auch auf der politischen Ebene am makroökonomischen Dialog (Köln-Prozess).
Die einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission sind jeweils mit zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern im Beschäftigungsausschuss vertreten.
In der Ad-Hoc-Gruppe und der Gruppe „Indikatoren“ stellt die Kommission jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied.
Der Ausschussvorsitzende wird aus den von den Mitgliedstaaten berufenen Ausschussmitgliedern für eine nicht erneuerbare Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Dem Ausschussvorsitzenden stehen vier stellvertretende Vorsitzende zur Seite. Zwei davon werden aus den Ausschussmitgliedern gewählt. Respectively, these two vice-Chairs also act as the Chairperson of the Ad Hoc Group and the Chairperson of the Indicators Group.) Diese beiden stellvertretenden Vorsitzenden sind gleichzeitig Vorsitzende der Ad-hoc-Gruppe bzw. der Gruppe „Indikatoren“. Der dritte stellvertretende Vorsitzende ist immer ein Vertreter aus dem Mitgliedstaat, der die Präsidentschaft innehat, und der vierte ist ein Vertreter aus dem Mitgliedstaat, der die nächste Präsidentschaft innehaben wird.
Der Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses wird von einer Lenkungsgruppe beraten, in der die stellvertretenden Vorsitzenden, die Kommission, das EMCO Support Team und das Generalsekretariat des Rates vertreten sind.
Außerdem übernimmt die Kommission die analytische und organisatorische Unterstützung des Ausschusses. Hierzu hat die Generaldirektion ein EMCO Support Team aufgestellt, das derzeit innerhalb des Direktorats Beschäftigung, Lissabon-Strategie, internationale Angelegenheiten tätig ist. Entsprechend dem Gründungsbeschluss bestimmt die Kommission einen Ihrer Mitarbeiter als Sekretär des Ausschusses, der den Anweisungen des Ausschusses entsprechend diesen bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützt.