Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen

Hinweis: Versicherten aus anderen nordischen Ländern (Dänemark, Finnland, Island und Schweden) genügt in Norwegen ein gültiger nationaler Personalausweis für den Zugang zum staatlichen Gesundheitswesen.

Norwegen hat die EU-Verordnung Nr. 1231/10 nicht angenommen. Das bedeutet, dass Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes ihre EKVK in Norwegen nicht verwenden können, es sei denn, sie sind staatenlos, Flüchtlinge oder Familienangehörige eines EU-Bürgers/einer EU-Bürgerin.

Im Notfall

  • Rufnummer 113 rund um die Uhr
  • Kontaktieren Sie unter der Nummer 116 117 ein örtliches Gesundheits- oder Notfallzentrum in der Region, in der Sie sich aufhalten.

Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte

  • Zur Notfallversorgung oder für eine unbedingt erforderliche Behandlung sollten Sie nach Möglichkeit eine öffentliche Notfallaufnahme („legevakt“) oder einen für das öffentliche Gesundheitssystem tätigen praktischen Arzt aufsuchen. Zeigen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor und weisen Sie sich aus.
  • Sofern Sie im Besitz einer gültigen EKVK sind, zahlen Sie eine staatlich bezuschusste Behandlung, wobei für Sie die gleichen Bedingungen wie für in Norwegen lebende Personen gelten. Die dafür anfallenden Gebühren sind nicht erstattungsfähig und können unterschiedlich hoch sein.

Zahnärzte

  • Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung müssen Sie in der Regel in voller Höhe tragen.
  • Sie sind – außer bei Kindern – in Norwegen normalerweise nicht erstattungsfähig.

Krankenhausbehandlung

  • Für eine Behandlung im Krankenhaus benötigen Sie eine ärztliche Überweisung.
  • Im Notfall können Sie sich im nächstgelegenen öffentlichen Krankenhaus behandeln lassen.
  • Die Krankenhausbehandlung einschließlich der erforderlichen Arzneimittel ist kostenlos.
  • Für eine fachärztliche oder ambulante Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung; außerdem fallen die üblichen Gebühren an.

Verschreibungen

  • Ärztliche Verschreibungen können in jeder Apotheke eingelöst werden. Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein.

Krankentransport

  • Der Krankentransport in Notfällen ist kostenlos.

Flugrettung

  • Der Flugrettungstransport in Notfällen ist kostenlos.

Erstattung

Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.


Eigenbeteiligung

Wenn Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen, sollte Ihnen lediglich die pauschale Patientengebühr in Rechnung gestellt werden, die nicht erstattungsfähig ist.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an Guidance Helsenorge wenden:


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Wenn Sie bereits im Voraus wissen, dass Sie eine Dialyse, Sauerstofftherapie oder Chemotherapie während Ihres Aufenthalts in Norwegen benötigen, bereiten Sie dies rechtzeitig genug vor!
  • Unter Umständen lehnen öffentliche Krankenhäuser eine Behandlung aus Überlastungsgründen ab.
  • Für Fragen zu Transportkosten wenden Sie sich an das betreffende Krankenhaus.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Norwegische Bürger*innen, die Anspruch auf eine EKVK haben, können die Karte über helsenorge.no anfordern.


Wo nimmt man die EKVK an?

  • Alle Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst und alle öffentlichen Gesundheitsdienste akzeptieren die EKVK.
  • Guidance Helsenorge anrufen: Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer +47 23 32 70 00.

Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontakt für Inhaber einer in Norwegen ausgestellten EKVK

Guidance Helsenorge
Helsenorge.no (Portal des öffentlichen Gesundheitssystems)
Telefon: +47 23 32 70 00

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