Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande

Notfalll

Rufnummer: 112

Zilveren Kruis 
Tel.: +31 33 445 68 70
E-Mail: gbr@zilverenkruis.nl


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte

  • Um mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich an einen registrierten Arzt des staatlichen niederländischen Gesundheitsfürsorgesystems wenden.

Zahnärzte

  • Eine Zahnbehandlung mit Kostenübernahme durch das öffentliche Gesundheitssystem ist nur für Kinder vorgesehen.
  • Erwachsene müssen Zahnarztleistungen selbst bezahlen. Eine Kostenerstattung ist dafür in den Niederlanden nicht vorgesehen.
  • Kosten von Zahnbehandlungen, die in Ihrem Heimatland erstattungsfähig sind, wird Ihnen Ihre Versicherung erstatten.

Krankenhausbehandlung

  • Wenn Sie aufgrund eines Notfalls in ein Krankenhaus aufgenommen werden, müssen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen.

Verschreibungen

  • In einigen Fällen fallen möglicherweise Gebühren an. Bei Fragen zur Deckung können Sie sich an den Apotheker wenden.
  • Bei Gebühren, die in den Niederlanden nicht erstattungsfähig sind, bleibt es Ihnen natürlich unbenommen, sich bei Ihrem heimischen Versicherungsträger nach deren Erstattungsfähigkeit zu erkundigen.

Krankenwagen

  • Der Krankentransport ist kostenlos, sofern er nach ärztlicher Feststellung medizinisch notwendig ist.

Flugrettung

  • Falls notwendig, werden Rettungshubschrauber eingesetzt.

Erstattung

  • Ihren Erstattungsantrag reichen Sie bei der Dienststelle des Zilveren Kruis in den Niederlanden ein:

Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht
Postbus 650
7300 AR Apeldoorn
Tel: + 31 33 445 68 70
E-Mail: gbr@zilverenkruis.nl

  • Falls Sie während Ihres Aufenthalts keine Erstattung beantragen konnten, sollten Sie dies nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger tun.
  • Dieser wird Kontakt mit dem Zilveren Kruis aufnehmen. Sie haben Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe der nach niederländischem Recht für die Zahlungen des Zilveren Kruis an den Leistungserbringer geltenden Tarife.

Eigenbeteiligung

Sie haben eine Zuzahlung zu leisten für

  • bestimmte Arzneimittel,
  • Geburtshilfe,
  • Patiententransport per Auto, Taxi oder öffentlichem Verkehrsmittel,
  • Physiotherapie,
  • Medizinprodukte,
  • bestimmte Arten der Langzeitpflege.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Sie benötigen eine Einweisung eines praktischen Arztes oder Facharztes.
  • Besuchen Sie die Niederlande zwecks einer Behandlung? In diesem Fall benötigen Sie das Formular S 2, das Sie von Ihrem Versicherungsträger erhalten.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Sie können die EKVK bei Ihrem Versicherungsträger beantragen.


Wo nimmt man die EKVK an?

Im Prinzip akzeptieren alle Gesundheitsdienstleister und Krankenhäuser in den Niederlanden die EKVK.


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in den Niederlanden ausgestellten EKVK

Bei Verlust Ihrer EKVK kontaktieren Sie Ihren Versicherungsträger.

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