Malta
Notfall
Rufnummer 112
Zuständiger Träger
Zuständige Behörde Gesundheitsministerium – Abteilung Gesundheitspolitik
Telefon: +356 25952400
E-Mail: entitlement.health@gov.mt
Bei Fragen zur Gesundheitsversorgung während Ihres Aufenthalts in Malta wenden Sie sich bitte an:
Department for Policy in Health - Health Care Funding
Ground Floor
Ex-Outpatients’ Block
St Luke’s Hospital
G’Mangia PTA 1010
Telefon: +356 2595 2400
E-Mail-Adresse: entitlement.health@gov.mt
Internet: www.ehic.gov.mt
Behandlung, Deckung, Kosten
Gegen Vorlage einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in Malta dringende oder medizinisch notwendige Versorgung in Anspruch nehmen. Die Karte verschafft Ihnen Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten in den unten aufgeführten öffentlichen Gesundheitszentren.
Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Malta planen, z. B. als entsandter Arbeitnehmer oder Rentner, sollte die dafür zuständige Einrichtung in Ihrem Heimatland das Formular S 1 ausfüllen und bei der Krankenkasse in Malta einreichen. Diese wird Ihnen dann ein „Certificate of Entitlement“ (Anspruchbescheinigung) ausstellen.
Legen Sie stets Ihre maltesische Aufenthaltsgenehmigung vor, wenn Sie öffentliche Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen.
Medizinische Dienste
- In öffentlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren ist die ärztliche Behandlung für jeden kostenlos, der durch geeignete Unterlagen belegen kann, dass er eine Krankenversicherung abgeschlossen hat oder einer Krankenkasse angehört.
- Um in diesen Einrichtungen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen.
- Werden diese Dokumente nicht vorgelegt, dann müssen Sie die Leistungen der öffentlichen Gesundheitsdienste bezahlen.
- Öffentliche Gesundheitszentren in Malta
- Gesundheitszentrum Floriana – +356 2124 3314 / +356 2568 0000
- Gesundheitszentrum Gzira – +356 2134 4766 / +356 2133 7244 / +356 2260 9000
- Gesundheitszentrum Qormi – +356 2148 4450 / 1 / 2 / 3
- Gesundheitszentrum Paola – +356 2169 1314 / +356 2169 1315 / +356 2180 5157 / +356 2367 5000
- Gesundheitszentrum Cospicua – +356 2167 5492 / +356 2397 2000
- Gesundheitszentrum Mosta – +356 2141 1065 / +356 2269 5000
- Gesundheitszentrum Rabat – +356 2145 9082 / +356 2256 3000
- Krankenhaus / Gesundheitszentrum Victoria Gozo – +356 2156 1600 / +356 2215 6820
- Gesundheitszentrum Birkirkara – +356 2149 4960 / +356 2277 4000
Zahnärzte/Zahnärztinnen
- Im Mater-Dei-Krankenhaus in Msida und in den Gesundheitszentren ist die zahnärztliche Notbehandlung kostenlos.
- Routineversorgung und nicht dringende Versorgung erfolgen durch privat abrechnende Zahnärzte und gehen auf Kosten des Patienten. Die Kosten für diese Privatbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Krankenhausbehandlung
- Notbehandlung erhalten Sie
- im Mater-Dei-Krankenhaus in Msida – +356 2545 0000 sowie
- im Allgemeinen Krankenhaus in Gozo – +356 2156 1600.
- Bei Notfällen:
- fordern Sie unter der Notrufnummer 112 einen Krankenwagen an oder
- begeben Sie sich direkt zur Notaufnahme des Mater-Dei-Krankenhauses in Msida oder des Allgemeinen Krankenhauses in Gozo.
Verschreibungen
- Medikamente, die während der stationären Behandlung und für die ersten drei Tage nach der Krankenhausentlassung verschrieben werden, sind kostenlos.
- Nach diesen drei Tagen müssen Sie für verschriebene Arzneimittel die vollen Kosten tragen. Diese sind nicht erstattungsfähig.
Krankenwagen
- Notfall-Transporte zum Krankenhaus sind durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gedeckt.
Flugrettung
- Keine Angaben verfügbar.
Suche nach Gesundheitsdienstleistern
Erstattung
- Zur Erstattung der Kosten für eine im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems während Ihres Aufenthalts in Malta erfolgte medizinische Versorgung wenden Sie sich an:
Ministry for Health
Department for Policy in Health - Health Care Funding
Directorate Health Care Funding
Ground Floor
Ex-Outpatients’ Block
St Luke’s Hospital
G’Mangia PTA 1010
Telefon: +356 2595 2400
E-Mail-Adresse: entitlement.health@gov.mt
Eigenbeteiligung
In Malta ist die öffentliche Gesundheitsversorgung für alle Anspruchsberechtigten gegen Vorlage gültiger Dokumente kostenlos.
Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie
Werden diese Leistungen während Ihres Aufenthalts in Malta benötigt, dann setzen Sie sich noch vor Ihrer Ankunft in Malta mit den Leistungserbringern in Verbindung, damit die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können.
- Nierendialyse – Kontaktieren Sie das Mater-Dei-Krankenhaus: Nierenabteilung - Empfangsbereich: +356 2545 6090 Hämodialyse-Bereich: +356 2545 6079 / +356 2545 6080; Peritonealdialyse-Bereich: +356 2545 6096
- Sauerstofftherapie – Kontaktieren Sie das Mater-Dei-Krankenhaus: Pharmazeutische Dienste – +356 2545 6514
- Chemotherapie – Kontaktieren Sie das Onkologiezentrum „Sir Anthony Mamo“ (Empfangsbereich): +356 2545 2360 / 1
Wie beantrage ich eine EKVK?
Sie können über folgende Websites eine EKVK beantragen:
Wo nimmt man die EKVK an?
- Notbehandlung erhalten Sie
- im Mater-Dei-Krankenhaus in Msida – +356 2545 0000 sowie
- im Allgemeinen Krankenhaus in Gozo – +356 2156 1600.
- Öffentliche Gesundheitszentren in Malta
- Gesundheitszentrum Floriana – +356 2124 3314 / +356 2568 0000
- Gesundheitszentrum Gzira – +356 2134 4766 / +356 2133 7244 / +356 2260 9000
- Gesundheitszentrum Qormi – +356 2148 4450 / 1 / 2 / 3
- Gesundheitszentrum Paola – +356 2169 1314 / +356 2169 1315 / +356 2180 5157 / +356 2367 5000
- Gesundheitszentrum Cospicua – +356 2167 5492 / +356 2397 2000
- Gesundheitszentrum Mosta – +356 2141 1065 / +356 2269 5000
- Gesundheitszentrum Rabat – +356 2145 9082 / +356 2256 3000
- Krankenhaus / Gesundheitszentrum Victoria Gozo – +356 2156 1600 / +356 2215 6820
- Gesundheitszentrum Birkirkara – +356 2149 4960 / +356 2277 400
Verlust oder Diebstahl der Karte
Kontaktdaten für Inhaber einer in Malta ausgestellten EKVK
- Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre EKVK beizubringen, dann wenden Sie sich an die zuständige Behörde, die Ihnen eine provisorische Ersatzbescheinigung ausstellt, die Sie dem Leistungserbringer vorlegen können.
- Wenn Sie Ihre EKVK nicht im Krankenhaus vorlegen können und die erbrachte Behandlung bezahlen müssen, lassen Sie sich vom Krankenhaus eine Quittung ausstellen und wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr an Ihren Heimatort an den zuständigen Krankenversicherungsträger, um eine Rückerstattung zu beantragen.