Beschäftigung, Soziales und Integration

Malta

Notfall
Rufnummer 112

Zuständiger Träger
Zuständige Behörde Gesundheitsministerium – Abteilung Gesundheitspolitik
Telefon: +356 25952400
E-Mail: entitlement.health@gov.mt

Bei Fragen zur Gesundheitsversorgung während Ihres Aufenthalts in Malta wenden Sie sich bitte an:
Department for Policy in Health - Health Care Funding
Ground Floor
Ex-Outpatients’ Block
St Luke’s Hospital
G’Mangia PTA 1010
Telefon: +356 2595 2400
E-Mail-Adresse: entitlement.health@gov.mt
Internet: www.ehic.gov.mt


Behandlung, Deckung, Kosten

Gegen Vorlage einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in Malta dringende oder medizinisch notwendige Versorgung in Anspruch nehmen. Die Karte verschafft Ihnen Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten in den unten aufgeführten öffentlichen Gesundheitszentren.

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Malta planen, z. B. als entsandter Arbeitnehmer oder Rentner, sollte die dafür zuständige Einrichtung in Ihrem Heimatland das Formular S 1 ausfüllen und bei der Krankenkasse in Malta einreichen. Diese wird Ihnen dann ein „Certificate of Entitlement“ (Anspruchbescheinigung) ausstellen.

Legen Sie stets Ihre maltesische Aufenthaltsgenehmigung vor, wenn Sie öffentliche Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen.

Medizinische Dienste

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Im Mater-Dei-Krankenhaus in Msida und in den Gesundheitszentren ist die zahnärztliche Notbehandlung kostenlos.
  • Routineversorgung und nicht dringende Versorgung erfolgen durch privat abrechnende Zahnärzte und gehen auf Kosten des Patienten. Die Kosten für diese Privatbehandlungen sind nicht erstattungsfähig.

Krankenhausbehandlung

  • Notbehandlung erhalten Sie
  • Bei Notfällen:
    • fordern Sie unter der Notrufnummer 112 einen Krankenwagen an oder
    • begeben Sie sich direkt zur Notaufnahme des Mater-Dei-Krankenhauses in Msida oder des Allgemeinen Krankenhauses in Gozo.

Verschreibungen

  • Medikamente, die während der stationären Behandlung und für die ersten drei Tage nach der Krankenhausentlassung verschrieben werden, sind kostenlos.
  • Nach diesen drei Tagen müssen Sie für verschriebene Arzneimittel die vollen Kosten tragen. Diese sind nicht erstattungsfähig.

Krankenwagen

  • Notfall-Transporte zum Krankenhaus sind durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gedeckt.

Flugrettung

  • Keine Angaben verfügbar.

Suche nach Gesundheitsdienstleistern


Erstattung

  • Zur Erstattung der Kosten für eine im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems während Ihres Aufenthalts in Malta erfolgte medizinische Versorgung wenden Sie sich an:

Ministry for Health
Department for Policy in Health - Health Care Funding
Directorate Health Care Funding
Ground Floor
Ex-Outpatients’ Block
St Luke’s Hospital
G’Mangia PTA 1010
Telefon: +356 2595 2400
E-Mail-Adresse: entitlement.health@gov.mt


Eigenbeteiligung

In Malta ist die öffentliche Gesundheitsversorgung für alle Anspruchsberechtigten gegen Vorlage gültiger Dokumente kostenlos.


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Werden diese Leistungen während Ihres Aufenthalts in Malta benötigt, dann setzen Sie sich noch vor Ihrer Ankunft in Malta mit den Leistungserbringern in Verbindung, damit die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können.

  • Nierendialyse – Kontaktieren Sie das Mater-Dei-Krankenhaus: Nierenabteilung - Empfangsbereich: +356 2545 6090 Hämodialyse-Bereich: +356 2545 6079 / +356 2545 6080; Peritonealdialyse-Bereich: +356 2545 6096
  • Sauerstofftherapie – Kontaktieren Sie das Mater-Dei-Krankenhaus: Pharmazeutische Dienste – +356 2545 6514
  • Chemotherapie – Kontaktieren Sie das Onkologiezentrum „Sir Anthony Mamo“ (Empfangsbereich): +356 2545 2360 / 1 

Wie beantrage ich eine EKVK?

Sie können über folgende Websites eine EKVK beantragen:


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Malta ausgestellten EKVK

  • Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre EKVK beizubringen, dann wenden Sie sich an die zuständige Behörde, die Ihnen eine provisorische Ersatzbescheinigung ausstellt, die Sie dem Leistungserbringer vorlegen können.
  • Wenn Sie Ihre EKVK nicht im Krankenhaus vorlegen können und die erbrachte Behandlung bezahlen müssen, lassen Sie sich vom Krankenhaus eine Quittung ausstellen und wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr an Ihren Heimatort an den zuständigen Krankenversicherungsträger, um eine Rückerstattung zu beantragen.

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