Beschäftigung, Soziales und Integration

Tschechische Republik

Notfälle

  • Rufnummer 112

Krankenversicherungsbüro
(Kancelář zdravotního pojištění)
, Tel.: +420 236 033 411
E-Mail: info@kancelarzp.cz


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Sie können die EKVK nur für Behandlungen durch einen der tschechischen Krankenversicherung (zdravotní pojišťovna) angeschlossenen Arzt verwenden. Die meisten Ärzte akzeptieren diese Karte, doch gibt es in Tourismusgebieten Ärzte, die keine Vertragsärzte der öffentlichen Krankenversicherung sind.
  • Der Arzt wird Sie bitten, eine Bescheinigung des Leistungsanspruchs (Potvrzeni o naroku) zu unterschreiben, damit Ihre Behandlung der tschechischen Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden kann.
  • Sie erhalten vom Arzt eine Kopie der Bescheinigung, die Sie jedes Mal vorzeigen müssen, wenn Sie eine Behandlung, Untersuchungen oder Verschreibungen benötigen.
  • Längerer Aufenthalt
    • Sie können sich bei einer tschechischen Krankenversicherung einschreiben, die Ihnen eine für die Dauer Ihres Aufenthalts gültige Registrierungsbescheinigung (Potvrzeni o registraci) ausstellt.
    • Legen Sie dieses Dokument bei jeder Behandlung und beim Einlösen von Verschreibungen vor.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Gängige Zahnbehandlungen sind kostenlos.
  • Für Sonderbehandlungen und spezielle Materialien wie Composite-Füllungen oder Prothesen müssen Sie eventuell zahlen.

Krankenhausbehandlung

  • Krankenhausbehandlungen sind kostenlos.

Verschreibungen

Krankenwagen

  • Krankentransporte sind gegen Vorlage der EKVK kostenlos.
  • Wird von Ihnen eine Zahlung verlangt, können Sie später gegen Vorlage Ihrer EKVK oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung die Kostenerstattung beantragen.
  • Bergrettung ist nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte gedeckt.

Flugrettung

  • Flugrettung ist kostenlos.

Erstattung

  • Es sollten Ihnen lediglich die üblichen Patientenpauschalen in Rechnung gestellt werden, die auch in der Tschechischen Republik ansässige Personen zu zahlen haben.
  • In der Tschechischen Republik können Sie keine Erstattung beantragen.
  • Wurden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

  • Für ärztliche Leistungen im Rahmen einer Notfallversorgung einschließlich dringender Zahnbehandlungen wird eine Pauschale von 90 CZK verlangt.
  • Für Arzneimittel gelten unterschiedliche Patienten-Selbstbehalte.

 


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Wenn Sie wissen, dass Sie eine dieser Behandlungen in der Tschechischen Republik benötigen, kontaktieren Sie einen tschechischen Gesundheitsdienstleister (Arzt/Ärztin, Krankenhaus usw.), bevor Sie Ihre Reise antreten.
  • Für genauere Informationen können Sie sich auch vor Ihrer Reise an das Krankenversicherungsbüro oder eine tschechische öffentliche Krankenkasse wenden.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Die EKVK wird automatisch an alle versicherten Bürgerinnen und Bürger der Tschechischen Republik ausgegeben. Beim Verlust der Karte wenden Sie sich bitte an die öffentliche Krankenversicherung.

Wo nimmt man die EKVK an?

 

Vertraglich gebundene Gesundheitsdienstleister, die die EKVK akzeptieren, finden Sie auf den Internetseiten der nachstehenden tschechischen Krankenversicherungen:


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in der Tschechischen Republik ausgestellten EKVK

Kancelář zdravotního pojištění
Tel.: +420 236 033 411
E-Mail: info@kancelarzp.cz

Seite weiterempfehlen