Die TEN-V-Rechtsvorschriften sind noch in der
Entstehungsphase und die eigentliche Herausforderung liegt
darin, schneller voranzuschreiten, damit neue und verbesserte
Verbindungen in Betrieb genommen werden können.
Verfahrens- und technische Probleme verlangsamen die
Fortschritte bei einigen der vorrangigen Achsen, insbesondere
auf grenzüberschreitenden Abschnitten, doch ist die
Hauptursache für Verzögerungen der Mangel an finanziellen
Mitteln. Die EU könnte einen gewissen Beitrag zur
Finanzierung dieser Projekte leisten, aber den größten Anteil
müssen nationale und regionale Regierungen sowie der
Privatsektor aufbringen.
Die Gesamtkosten für den Abschluss der 30 vorrangigen
Achsen bis 2020 wurden 2004 auf 225 Mrd. EUR geschätzt,
einschließlich 112 Mrd. EUR für die Fertigstellung der
14 ursprünglichen Projekte. Die jüngsten Angaben der
Mitgliedstaaten von Anfang 2005 zeigen, dass sich der
Restinvestitionsbedarf auf insgesamt 252 Mrd. EUR erhöht hat.
Würden alle anderen Projekte von gemeinsamem Interesse,
die nicht auf der Schwerpunktliste erscheinen, mit
einbezogen, würden die Gesamtkosten für die Vollendung des
TEN-V 600 Mrd. EUR übersteigen. Trotz des hohen
Investitionsbedarfs für die 30 vorrangigen Achsen entspricht
dies nur etwa 0,16 % des europäischen BIP, während
Schätzungen zufolge der Ausbau der vorrangigen Achsen ein
zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,23 % des BIP bringen
wird.
Zur Unterstützung der TEN-V-Projekte bestehen eine Reihe
von EU-Finanzierungsquellen. Der zur Verfügung gestellte TENV-
Haushalt wird zur Finanzierung von Vorbereitungsstudien
(bis zu 50 %) und Baumaßnahmen (bis zu 10 % der Gesamtkosten
und seit 2004 in außergewöhnlichen Fällen bis zu
20 %) verwendet. Bis einschließlich 2004 flossen aus diesem
Haushalt insgesamt fast 5 Mrd. EUR in TEN-V-Projekte, d.h. seit
2000 durchschnittlich 600 Mio. EUR pro Jahr. Für den Zeitraum
2007-2013 hat die Kommission vorgeschlagen, die
Unterstützung aus dem Haushalt deutlich zu erhöhen, nämlich
auf insgesamt 20,35 Mrd. EUR bzw. fast 3 Mrd. EUR pro Jahr.
Für grenzüberschreitende Abschnitte schlägt sie außerdem
vor, den EU-Höchstanteil von 20 % auf 50 % anzuheben.
Mitte 2005 stand jedoch die Entscheidung über den
endgültigen Haushalt, der für das TEN-V in diesem Zeitraum
verfügbar sein wird, noch an.
Aus den Struktur- und dem Kohäsionsfonds können TEN-VInfrastrukturprojekte
in bestimmten Regionen finanziert
werden. Im Zeitraum 2000-2006 werden diese Fonds mit
ungefähr 20 Mrd. EUR zu TEN-V-Projekten, insbesondere in
Griechenland, Irland, Portugal und Spanien (diese Länder
haben in diesem Zeitraum Mittel aus dem Kohäsionsfonds
erhalten), beitragen. Eine zusätzliche Strukturfinanzierung wird
den neuen Mitgliedstaaten zugebilligt, davon 2,48 Mrd. EUR als
Vorbeitrittsunterstützung. Für 2004-2006 werden aus dem
Kohäsionsfonds und den Strukturfonds 4,24 Mrd. EUR bzw.
2,53 Mrd. EUR bereitgestellt. Nach 2006 werden sowohl der
Kohäsions- als auch die Strukturfonds eine wichtige
Finanzierungsquelle für TEN-V-Projekte in Regionen mit
schwacher Wirtschaftsleistung bleiben.
Schließlich vergab die Europäische Investitionsbank (EIB) im
vergangenen Jahrzehnt an die Mitgliedstaaten Darlehen in
Höhe von etwa 50 Mrd. EUR. In den Jahren bis einschließlich
2010 wird die EIB für TEN-V-Projekte voraussichtlich noch
einmal den gleichen Betrag an Darlehen zur Verfügung stellen. |
Neben den EIB-Darlehen kann die gesamte EU-Finanzierung
für das TEN-V nur ungefähr 5-6 % des Investitionsbedarfs
decken. Die EU-Finanzierung kann als Katalysator für den
Anschub von Projekten fungieren, doch sind es die
Mitgliedstaaten, die den größten Teil der Förderung
aufbringen müssen. Während die Regierungen viele Projekte
auf den Weg gebracht haben, die ihren nationalen Prioritäten
entsprechen, sind sie bei Projekten, die nicht in ihre nationalen
Pläne eingehen, insbesondere bei Plänen grenzüberschreitender
Natur, zurückhaltender. Heute belaufen sich die
Investitionen der Regierungen im gesamten TEN-V-Netz auf
ungefähr 0,3 % des BIP, ein gegenüber der Vergangenheit
weitaus geringerer Anteil,weshalb für größere nationale
Bemühungen Spielraum bestehen sollte.
Doch selbst bei einem deutlich höheren Anteil der nationalen
und gemeinschaftlichen Finanzierung (einschließlich
Darlehen) besteht noch eine erhebliche Finanzierungslücke,
um die TEN-V-Projekte fertig zu stellen. Schätzungen zufolge
könnte der Privatsektor für bestimmte Projekte einen Beitrag
von maximal 20 % der notwendigen Mittel beisteuern, doch
werden die nationalen Regierungen ein entscheidender Faktor
in der Finanzierung des TEN-V bleiben.
Die Kommission prüft zurzeit, wie die Realisierbarkeit von
öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) für den Bau und den
Betrieb grenzüberschreitender Infrastruktur verbessert werden
kann, insbesondere durch eine Überprüfung der Vergabe- und
Genehmigungsvorschriften. Die Kommission plant z. B. ab 2007
die Einführung eines neuen Mechanismus zur Vergabe von
Darlehensbürgschaften, um Geschäftsrisiken in der Anlaufphase
der Nutzung einer Konzession abzudecken, falls z. B. die
Einnahmen die Erwartungen nicht erfüllen und der
Konzessionsinhaber Schwierigkeiten bei der termingerechten
Rückzahlung der Darlehen hat.
Höhere Einnahmen von den Nutzern sind ein wesentlicher
Bestandteil der ÖPP. Die EU hat eine Infrastrukturgebührenpolitik
im Eisenbahnsektor eingeleitet und überprüft ihre
Politik für den Straßensektor. Die derzeit diskutierten
Änderungen in Bezug auf die entgeltpflichtige
Straßennutzung für Schwerlastkraftwagen – die so genannte
„Eurovignetten-Richtlinie“ – zielen darauf ab, durch ein
kilometerabhängiges System die tatsächlichen Kosten der
Fahrtstrecke des Fahrzeugs zu decken. Um Problemen der
Verkehrsüberlastung und Umweltauswirkungen zu begegnen,
könnten die Gebühren je nach Grad der Verkehrsbelastung
und Umweltsensibilität gestaffelt werden.
Außerdem sieht der Richtlinienentwurf für die Mitgliedstaaten
die Möglichkeit vor, in besonders sensiblen Gebieten,
insbesondere in Gebirgsregionen, die Mautgebühren für die
Straßenbenutzung um bis zu 25 % zu erhöhen. Diese Mittel
würden zu den Investitionskosten anderer Verkehrsinfrastrukturen
von hohem europäischem Interesse,
insbesondere Eisenbahninfrastrukturen, beitragen. Der
Brennerbasistunnel (siehe vorrangige Achse Nr. 1) ist nur ein
Beispiel für die mögliche Nutzung dieser Querfinanzierung. |