Milcherzeugnisse
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Milcherzeugnisse wie Milch, Sahne, Molke und Molkeerzeugnisse, Speiseeis und ähnliche Erzeugnisse.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse“.

Zu Butter und Milchfett siehe spezifische Karten „Butter und Milchfett“.

Zu Käse siehe spezifische Beprobungskarte „Käse“.

Zu Milchpulver als Schüttgut siehe spezifische Karte „Lebensmittel, Pulver“.

Flüssiges Milchfett ist Gegenstand dieser Karte. Darüber hinaus sei auf die spezifischen Probenahmekarten für „Lebensmittel, flüssig, niedrige Viskosität“ und „Lebensmittel, flüssig, hohe Viskosität“ verwiesen.


Milcherzeugnisse
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe

0,5 l oder 0,5 kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechts-vorschriften

  • EN ISO 707 – Milch und Milcherzeugnisse – Leitfaden zur Probenahme.
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.

Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00).
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500-1000 ml (P03/P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
Die Behälter müssen aus einem für Lebensmittel geeigneten Material bestehen.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Machen Sie sich mit gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme vertraut und befolgen Sie diese.
  • Ausführliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Risiken bei gekühlten Lebensmitteln finden Sie unter Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Probenahme von Lebensmittelerzeugnissen.
  • Die Hygiene von Lebensmittelerzeugnissen muss gewährleistet sein.
  • Tragen Sie saubere und geeignete Schutzausrüstung.

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.

Sendungen gemäß den Regelungen der GAP (Ausfuhrerstattungen)

Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Welche Anzahl von Einzelproben jeweils mindestens erforderlich ist, wird im Folgenden erläutert.
Milcherzeugnisse, lose in ortsfesten Tanks oder in mobilen Tankfahrzeugen

Eine oder mehrere Sammelproben, hergestellt aus zufällig aus der betreffenden Sendung entnommenen Einzelproben oder aus systematisch an mindestens drei üblichen Punkten (oben, aus der Mitte und unten) des Tanks entnommenen Einzelproben. Prüfen Sie die Homogenität der Partie; erhöhen Sie im Zweifel die Anzahl der Einzelproben.
Tiefgekühlte Milcherzeugnisse

Nehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Packungen als Proben. Nehmen Sie bei der Probenahme von Schüttgut keine kleinen Stücke (Bohrspäne oder Splitter) als Proben. Schneiden Sie ein ausreichend großes Stück ab und sorgen Sie dafür, dass auf der Oberfläche der Probe keine Feuchtigkeit kondensiert. Versuchen Sie nicht, Sammelproben zu erstellen. Siehe Probenahmeverfahren für Gefrorene Güter in den Allgemeinen Grundsätzen
In Bewegung befindliche Milcherzeugnisse

Eine Sammelprobe, aus Einzelproben hergestellt, die über den gesamten Durchmesser eines Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Intervallen entnommen werden.

Probenhandhabung
Probenahme aus Tankbehältern
  • Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der gesamte Inhalt eines Tankbehälters so homogen wie möglich ist. Je nach Beschaffenheit des Erzeugnisses muss der Tankinhalt vor der Probenahme oder dem Entladen unter Umständen gründlich gemischt werden.
  • Das Mischen kann manuell mithilfe eines Rührstabs, durch Rühren mit sauberer Druckluft oder mithilfe eines mechanischen Rührwerks erfolgen. Einige Tankbehälter sind mit internen mechanischen Rührwerken ausgestattet.
  • Das Rühren muss vorsichtig geschehen, um Schaumbildung oder Aufschlagen zu vermeiden.
  • Beachten Sie insbesondere, dass sich an den Innenseiten des Behälters Fett ansammeln kann.
  • Bei Erzeugnissen mit hohem Fettgehalt, hoher Viskosität oder mit Partikeln (z. B. gezuckerte Kondensmilch, Milch- oder Molkenkonzentrate) kann ein gründliches Rühren über mehrere Stunden, zum Teil auch bei erhöhten Temperaturen, erforderlich sein. Für weitere Informationen siehe EN ISO 707.
  • Die Proben können auf allen Ebenen des Tankbehälters, aus einem Produktstrom oder an drei Punkten (oben, in der Mitte und unten) entnommen werden; ebenfalls möglich sind punktuelle Proben auf jeweils vereinbarten Ebenen.
  • Jeder Tank ist getrennt zu beproben.
  • Die Probenbehälter sollten nicht vollständig gefüllt werden, damit das Erzeugnis vor der Laboranalyse homogenisiert werden kann.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Lagern Sie die Proben gekühlt oder tiefgekühlt und sorgen Sie dafür, dass die Proben zügig transportiert werden. Aufgetaute Proben sollten nicht erneut eingefroren werden. Die Proben müssen in einem Kühl- oder Gefrierfahrzeug befördert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
  • Tiefgekühlte Erzeugnisse sollten vorzugsweise in einem Gefrierschrank oder in einem Kühlfahrzeug transportiert werden. Achten Sie darauf, dass die Proben während des Transports nicht auftauen. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Die Proben müssen bei niedriger Temperatur (vorzugsweise 0 bis 4 °C) gelagert werden; siehe EN ISO 707. Die Kühlkette muss aufrechterhalten und sollte nach Möglichkeit protokolliert werden.
  • Für eine langfristige Lagerung frieren Sie die Proben ein. Gefrorene Erzeugnisse müssen in einem Gefrierschrank gelagert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten und sollte protokolliert werden.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 15.07.2021 Update - New format, text modification, HS codes 0406, 1516 and 1517 deleted