Lebensmittel, flüssig, hohe Viskosität
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Flüssige Lebensmittel mit hoher Viskosität, die als Massengüter vorliegen, z. B. Honig, Tomatenerzeugnisse, Soßen, Konfitüren, Mais- und Ahornsirup, Melassen, Senf, Säfte, Frucht- und Gemüsekonzentrate; tierische Fette und hochviskose Pflanzenöle, Schmalz, Margarine, Kakaobutter, Erdnussbutter, Pflanzenfette und ähnliche Erzeugnisse. Je nach Beschaffenheit und/oder Temperatur können die oben genannten Waren auch als Erzeugnisse mit niedriger Viskosität betrachtet werden.

Diese Karte umfasst auch Futtermittel, flüssig, niedrige Viskosität.

Zu gefrorenen Gütern siehe das Kapitel „Probenahmeverfahren“.

Zu flüssigen Lebensmitteln mit niedriger Viskosität siehe spezifische Karte „Lebensmittel, flüssig, niedrige Viskosität“.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.

Zu Milcherzeugnissen siehe spezifische Karte „Milcherzeugnisse“.


Lebensmittel, flüssig, hohe Viskosität
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe

  • 0,5 L oder 0,5 Kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechts-vorschriften
  • EN ISO 707 Milch und Milcherzeugnisse – Leitfaden zur Probenahme.
  • EN ISO 5555 Tierische und pflanzliche Fette und Öle – Probenahme.
  • Verordnung (EG) Nr. 1989/2003 vom 6. November 2003 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung.
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2013 der Kommission vom 16. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung.
  • Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode Kupfer und Kupferlegierungen (z. B. Messing) dürfen nicht verwendet werden.

Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Glasflaschen (G01)
  • Metallbehälter (M01)
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500-1000 ml (P03, P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
Alle Behälter müssen für Lebensmittel geeignet sein (auch für Erzeugnisse mit hohem Säuregehalt).

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Machen Sie sich mit gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme vertraut und befolgen Sie diese.
  • Achten Sie auf angebrachte Sicherheitshinweise. Liegen Hinweise auf gefährliche Güter vor, fordern Sie das Sicherheitsdatenblatt bzw. die maßgeblichen ADR-Vorschriften an.
  • Ausführliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Risiken bei flüssigen Erzeugnissen finden Sie unter Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der ‘Probenahme von Lebensmittelerzeugnissen’.
  • Die Hygiene von Lebensmittelerzeugnissen muss gewährleistet sein.
  • Tragen Sie saubere und den Umständen entsprechende persönliche Schutzausrüstung.

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Eine Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben, die zufällig oder systematisch aus der gesamten Sendung ausgewählt werden. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen.

Sendungen gemäß den Regelungen der GAP (Ausfuhrerstattungen) Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Welche Anzahl von Einzelproben jeweils mindestens erforderlich ist, wird im Folgenden erläutert. Wenn eine Sendung Erzeugnisse aus einer einzigen Fertigungslinie umfasst (identische Partie), kann eine geringere Anzahl an Proben hinreichend sein.

Aufrecht stehende ortsfeste Tanks, liegende ortsfeste Tanks, Tankbehälter für Schiffe, Eisenbahnwagen oder Straßenfahrzeuge Eine Sammelprobe aus einer oder mehreren Einzelproben, die in verschiedenen Höhen je nach Füllstand im Tank und der Anzahl der Tanks zufällig oder systematisch aus der gesamten Sendung entnommen werden (siehe Probenahme bei flüssigen Stoffen ‘1.1 Probenahme aus Tankbehältern und 1.2 Probenahme aus Schiffen oder Kähnen und aus Kraftfahrzeugen‘ in den Allgemeinen Grundsätzen).

Wenn das Erzeugnis als cremige oder harte Paste vorliegt, sind je Partie mindestens fünf Einzelproben zu entnehmen (einmal in der Mitte und (in regelmäßigen Abständen) an vier Stellen zwischen der Mitte und den Scheitelpunkten).

Prüfen Sie die Homogenität der Partie – bestehen an dieser Zweifel, sind mehr Einzelproben zu entnehmen. Aus Tanks, die andere Erzeugnisse oder Partien enthalten, sollten weitere Sammelproben erstellt werden.

Proben werden in der Regel über die Öffnung an der Oberseite durch die Luke genommen. Es können auch Querschnittproben verwendet werden.

Transportverpackungen, Fässer, Trommeln, Behältnisse, Dosen Eine oder mehrere Sammelproben: zusammengesetzt aus Einzelproben (eine oder mehrere Proben je nach Homogenität des Erzeugnisses, der Anzahl der Behälter), die in der gesamten Ladung zufällig oder systematisch aus der Mitte eines jeden Behälters entnommen werden (siehe ‘1.3 Probenahme aus Transportbehältern und -verpackungen’ in den Allgemeinen Grundsätzen).

Eine Sammelprobe kann ausschließlich aus Behältern einer einzigen Partie zusammengestellt werden, die in derselben Sendung enthalten sind. Wenn mehrere Partien berücksichtigt werden müssen, sollten diese getrennt gekennzeichnet und beprobt werden. Wenn möglich, sollte der Inhalt des Behälters vor der Probenahme gründlich homogenisiert werden.

In Bewegung befindliche flüssige Lebensmittel Eine Sammelprobe: Wird das Erzeugnis mechanisch durch Schwerkraft, Pumpen oder andere Geräte bewegt, gibt es an der Seite der Kraftstoffleitung möglicherweise Ablasshähne, die es ermöglichen, in regelmäßigen Abständen bei Fließgeschwindigkeit Proben aus dem Kraftstoffstrom zu entnehmen (siehe ‘1.6 Probenahme aus in Bewegung befindlicher (geförderter) Fracht’ in den Allgemeinen Grundsätzen).


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen
  • Wenn das jeweilige Erzeugnis als loses Schüttgut transportiert wird, muss die gesamte Ladung geprüft werden, und die Proben müssen innerhalb der Ladung aus allen Bereichen entnommen werden.
  • Die Proben dürfen nicht erwärmt werden.
  • Wenn das Erzeugnis als harte Paste vorliegt, entnehmen Sie mit einem Bohrer Einzelproben an verschiedenen Punkten und in unterschiedlicher Tiefe. Geben Sie die Einzelproben in einem geeigneten Eimer zusammen, um unter intensivem Mischen mit einem Metallspatel die Sammelprobe herzustellen. Anschließend werden die Proben in geeignete Behälter gefüllt.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Die Proben sind vor Licht und vor Geruchseinwirkungen zu schützen, um Kontaminationen sowie das Wachstum von Mikroorganismen oder sonstige Veränderungen auszuschließen, durch die die Proben beeinträchtigt werden könnten.
  • Unter Umständen müssen die Proben gekühlt werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten usw.) und vor Kontakt mit sonstigen Stoffen.
  • Leicht verderbliche Waren:
    • Lagern Sie die Proben gekühlt oder tiefgekühlt bei unter 4 °C. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
    • Frieren Sie die Proben bei längerer Lagerung bei -18 °C oder darunter ein und überwachen Sie die Temperatur während der Lagerung.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.0.1 30.03.2019 Update - Recommended minimum quantity for each sample is changed
1.1 15.07.2021 Update - New format, addition of animal feed HS Codes and other modifications