Definition
(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes) |
Butter, Butteröl und Milchfett sowie sonstige pastöse Milcherzeugnisse (z. B. Ghee).
Zu flüssigem Butteröl siehe spezifische Karten „Lebensmittel, flüssig, niedrige Viskosität“ und „Lebensmittel, flüssig, hohe Viskosität“, je nach Viskosität, sowie „Milcherzeugnisse“.
Zu sonstigen Milcherzeugnissen siehe spezifische Karten „Käse“ und „Milcherzeugnisse“.
Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.
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Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe
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0,5 kg |
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
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- EN ISO 707 – Milch und Milcherzeugnisse – Leitfaden zur Probenahme
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.
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Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode |
- Pipette (L03-01)
- Saugspritze (L05-01)
- Stechlanze (Hohlbohrer oder Kernbohrer) (E02-01)
- Schneidedraht
- Allgemeine Werkzeuge: Messer, Löffel usw.
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Für Probenahmen zu verwendende Behälter |
- Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
- Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500-1000 ml (P03, P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
- Alufolie zum Schutz der Proben gegen Lichteinfall
Die Behälter müssen aus einem für Lebensmittel geeigneten Material bestehen.
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Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung |
- Machen Sie sich mit gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme vertraut und befolgen Sie diese.
- Ausführliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Risiken bei gekühlten Lebensmitteln finden Sie unter Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Probenahme von Lebensmittelerzeugnissen.
- Die Hygiene von Lebensmittelerzeugnissen muss gewährleistet sein.
- Tragen Sie saubere und geeignete persönliche Schutzausrüstung.
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Art der Sendung |
Verfahren |
Sendungen zur Zollabfertigung |
Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.
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Sendungen gemäß den Regelungen der GAP (Ausfuhrerstattungen)
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Die Endprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben oder einem ausreichend großen Stück eines Blocks. Im Folgenden werden die Verfahren für die Probenahme je nach Packungsgröße beschrieben.
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Kartons mit Packungen < 250 Gramm |
Entnehmen Sie aus verschiedenen Kartons eine ausreichende Anzahl von Packungen, um zwei Sammelproben von 0,5 kg zu bilden. Öffnen Sie die Packungen nicht.
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Kartons mit Packungen oder Dosen ≤ 2 kg
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Entnehmen Sie aus einem oder mehreren Kartons ganze Packungen als eine Probe.
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Kartons mit Packungen oder Dosen > 2 kg |
Schneiden Sie entsprechend der Abbildung aus einer oder mehreren Packungen mit einem Messer einen Würfel mit einem Gewicht von 2 kg und wickeln Sie diesen Würfel in Dehnfolie oder Alufolie, bevor Sie ihn in einen Behälter geben.

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Allgemeine Anmerkungen |
- Nach Möglichkeit sollten von Butter oder Milchfett vollständige Packungen entnommen werden. Wenn die Entnahme vollständiger Packungen nicht praktikabel ist, schneiden Sie mithilfe eines geeigneten Werkzeugs ganze Stücke ab.
- Die Entnahme von Bohrproben aus Butter- oder Milchfettblöcken ist keine für Zollzwecke empfohlene Probenahmemethode.
- Kritisch für die Analyse ist der Feuchtigkeitsgehalt. Wenn keine vollständigen ungeöffneten Packungen entnommen werden können, müssen Sie in größtmöglichem Umfang Sicherheitsmaßnahmen treffen, um eine Änderung des Feuchtigkeitsgehalts durch Kondensatbildung oder Verdampfung zu vermeiden. Die Proben sollten unverzüglich in Dehnfolie oder Alufolie eingewickelt werden.
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Gefrorene Blöcke |
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Nehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Packungen als Proben. Nehmen Sie bei der Probenahme von Schüttgut keine kleinen Stücke (Späne oder Splitter) als Proben. Schneiden Sie ein ausreichend großes Stück ab und sorgen Sie dafür, dass auf der Oberfläche der Probe keine Feuchtigkeit kondensiert. Versuchen Sie nicht, Sammelproben zu erstellen. Siehe Probenahmeverfahren für Gefrorene Erzeugnisse in den Allgemeinen Grundsätzen.
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Probenahmeformular |
- Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
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Transport |
- Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung.
- Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
- Die Proben sind gekühlt oder tiefgekühlt zu transportieren. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
- Tiefgekühlte Erzeugnisse sollten vorzugsweise in einem Gefrierschrank oder in einem Kühlfahrzeug transportiert werden. Achten Sie darauf, dass die Proben während des Transports nicht auftauen. Die Kühlkette muss aufrechterhalten und sollte protokolliert werden.
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Lagerung |
- Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung.
- Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
- Die Proben müssen bei niedriger Temperatur (vorzugsweise 0 bis 4 °C) gelagert werden; siehe EN ISO 707. Die Kühlkette muss aufrechterhalten und sollte nach Möglichkeit protokolliert werden.
- Für eine langfristige Lagerung frieren Sie die Proben ein.
- Tiefgekühlte Erzeugnisse müssen in einem Gefrierschrank gelagert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten und sollte protokolliert werden.
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